Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist ein Gesundheits- und Entwicklungsscreening im vorletzten Kindergartenjahr. Wie in allen anderen Bundesländern ist jedes Kind verpflichtet, daran teilzunehmen.
Dabei entspricht die rSEU der bayernweiten Fortführung des auch in Stadt und Landkreis Coburg durchgeführten Pilotprojekts GESiK (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter).
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung werden wichtige gesundheitliche Voraussetzungen und schulische Vorläuferfähigkeiten für einen gelungen Schulstart untersucht.
Hierzu gehören:
- Gesundheitliche/körperliche Voraussetzungen (wie z.B. ein ausreichendes Hör- und Sehvermögen
- Eine altersgerechte Sprach- und Sprechentwicklung
- Kognitive Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (wie z.B. das Verständnis von „viel und „wenig“)
- Eine altersgerechte motorische Entwicklung
- Sozial-emotionale Fähigkeiten ( wie z.B. Motivation und Selbstvertrauen)
Ziel der zeitlich vorverlegten reformierten Schuleingangsuntersuchung ist es, einen eventuell bestehenden Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen, die Eltern hierüber zu beraten und gegebenenfalls erforderliche Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.
Damit allen Kindern ein bestmöglicher Start in das Schulleben ermöglicht werden kann.
Der vorgezogene Untersuchungszeitpunkt bedeutet NICHT, dass ihr Kind früher eingeschult wird.
Inhalt und Ablauf der reformierten Schuleingangsuntersuchung
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung beinhaltet bis zu 3 Teile.
Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin:
- Erfassung von Größe und Gewicht
- Durchsicht des Vorsorgeheftes und des Impfstatus
- Hör- und Sehtest
Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung der sprachlichen Entwicklung, der Fein-und Grobmotorik, sowie zu Vorläuferfähigkeiten für das schulische Lernen
Erste schulärztliche Untersuchung in folgenden Fällen:
- Bei fehlendem Nachweis der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9)
- Wenn im Screening Hinweise auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf gesundheitliche Probleme festgestellt wurden
- Bei fehlendem Kindergartenbesuch
Auf Wunsch der Eltern
Zweite schulärztliche Untersuchung im Vorschuljahr, wenn dies aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, oder auf Wunsch der Eltern
Erforderliche Unterlagen
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte ihres Kindes (liegt dem Einladungsschreiben bei)
Sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur SEU vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen
Falls vorhanden – Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (Allergiepass)
- Bescheinigung aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis, falls bei ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde
- Weitere medizinische Unterlagen (z.B. Bescheinigung Logopädie, Arztbriefe, etc.)
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten die Eltern eine Bestätigung über die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule.
Die Daten aus der Untersuchung werden in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift) gem. §11 Abs. 1 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und statistisch ausgewertet.
Gesetzestexte und Infomaterial

- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art 11 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Art 12 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege Schulgesundheitspflegeverordnung SchulgespflV
- Flyer Reformierte Schuleingangsuntersuchung “rSEU”
Wichtige Fragen und Antworten
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist ein Gesundheits- und Entwicklungsscreening im vorletzten Kindergartenjahr. Wie in allen anderen Bundesländern ist jedes Kind verpflichtet, daran teilzunehmen.
Dabei entspricht die rSEU der bayernweiten Fortführung des auch in Stadt und Landkreis Coburg durchgeführten Pilotprojekts GESiK (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter).
Bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung werden die Kinder zwei Jahre vor Schulbeginn untersucht, sodass noch genügend Zeit für Förderung oder Therapie verbleibt, falls eine verzögerte Entwicklung und/ oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entdeckt werden.
Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, ob das Kind die körperlichen und geistigen Voraussetzungen hat, um die Schule besuchen zu können.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass ihr Kind früher eingeschult wird.
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Rückstellung Ihres Kindes obliegt aber immer der Schule.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung beinhaltet bis zu drei Teile.
Zunächst werden bei allen Kindern durch eine Fachkraft der Sozialmedizin Größe/ Gewicht, der Impfstatus und die Teilnahme an den U-Untersuchungen aus dem „Gelben Heft“ erfasst.
Darüber hinaus werden das Seh- und Hörvermögen, die Sprach- und Sprechfähigkeit und wichtige Vorläuferfähigkeiten für schulisches Lernen überprüft. Die Eltern füllen währenddessen einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes aus.
Eine erste schulärztliche Untersuchung findet statt, bei einem auffälligen Screeningergebnis, bei Fehlen der U- Untersuchungen, wenn das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht, auf Wunsch der Eltern oder falls der Arzt des Gesundheitsamtes dies als notwendig erachtet.
Eine zweite schulärztliche Untersuchung im Vorschuljahr kann auf Wunsch der Eltern, oder wenn dies aus ärztlicher Sicht erforderlich ist stattfinden.
Sie als Eltern bekommen am Ende der Untersuchung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte ihres Kindes (liegt dem Einladungsschreiben bei)
- Sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur SEU vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen
- Falls vorhanden – Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (Allergiepass)
- Bescheinigung aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis, falls bei ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde
- Weitere medizinische Unterlagen (z.B. Bescheinigung Logopädie, Arztbriefe, etc.)
Das Screening und die U9 ähneln sich, überprüfen aber trotzdem unterschiedliche Dinge. Die U9 umfasst eine körperliche Untersuchung und Auffrischimpfungen. Beim Schuleingangsscreening werden wichtige Vorläuferfähigkeiten überprüft, die notwendig sind für einen erfolgreichen Schulstart. Sie erhalten bei uns bei Bedarf eine individuelle Beratung und Empfehlungen zur Förderung.
Zunächst werden uns die Daten aller Kinder eines Jahrgangs von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) übermittelt. Die Untersuchungsunterlagen verbleiben beim Gesundheitsamt.
Nach Abschluss des Screenings werden die Untersuchungsergebnisse anonymisiert (d.h. ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemäß §11 Abs. 1 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) übermittelt und ausgewertet.
Ihr Kontakt im Gesundheitsamt Schuleingangsuntersuchung
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC BYLADEM1COB
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 12 Uhr