29.09.2025 Gut besucht: Rückblick auf die Veranstaltung "Gewalt in der Pflege" im Landratsamt Coburg

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Landrat Sebastian Straubel begrüßte die Dozentin Dr. Lilly Graß, Fachärztin für Rechtsmedizin. Rechts im Bild die Organisatorin Dr. Anja Grottker.

Nachdem letztes Jahr das Thema „Einsatz sedierender Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz in vollstationären Einrichtungen“ behandelt wurde, wurde in diesem Jahr das Thema „Gewalt in der Pflege“ gewählt. Als Referentin konnte Priv. Doz. Dr. med. Lilly Graß, Fachärztin für Rechtsmedizin, gewonnen werden, die eine Expertin auf dem Gebiet Gewalt in unterschiedlichsten Kontexten ist und die ihre gutachterlichen Schwerpunkte in der Beantwortung von Fragestellungen zu Gewaltformen und Gewaltfolgen nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem heutigen SGB XIV, hat.

Die Nachfrage für die Veranstaltung „Gewalt in der Pflege“ war so groß, dass nicht alle, aber immerhin 120 Anmeldungen berücksichtigen konnten. Angemeldet haben sich Pflegekräfte der vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen aus den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels ebenso wie aus der Stadt Coburg, Mitarbeiter des Pflegestützpunktes der Stadt und des Landkreises Coburg, Betreuungsrichterinnen und Richter, Mitarbeiter der Betreuungsstellen, Betreuer, Mitarbeiter anderer FQA`S, sowie niedergelassene, ärztliche Kolleginnen. 

Das Gesundheitsamt ist Teil des multiprofessionellen Teams der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) (ehemals Heimaufsicht) der Stadt und des Landkreises Coburg. Das Team des Gesundheitsamtes besteht aus einer Fachkraft für Sozialmedizin (Krankenschwester), aus einer Sozialpädagogin und einer Ärztin. 

Zusammen mit einem Verwaltungsmitarbeiter der Stadt bzw. des Landkreises Coburg führt das professionelle FQA-Team turnus- und anlassbezogene Begehungen in den vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen der Stadt und des Landkreises Coburg durch. 

Daneben werden auch die entsprechenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften begangen. 

Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. 

Art. 3 Absatz 2 Nr. 1 und 11 PfleWoqG weist darauf hin, dass „Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung und besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe sicherzustellen haben, dass Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen, Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden, und dass eine fachliche Konzeption verfolgt wird, die gewährleistet, dass die Vorgaben der Nrn. 1 bis 10 umgesetzt werden.

Somit ist jede vollstationäre Einrichtung verpflichtet ein Gewaltpräventionskonzept zu erarbeiten und vorzuhalten. 

Bei den Begehungen des letzten Jahres wurde immer wieder deutlich, dass dieses Thema „viele Personen in unterschiedlichsten Funktionen umtreibt“, sodass dieses Thema für die Veranstaltungsreihe im laufenden Jahr aufgegriffen wurde, auch um Hilfestellung zu geben. 

 

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