26.05.2026 CO 23, Rottenbach-Ahlstadt: Sperrung für schwere Fahrzeuge

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift, dass es bis Rottennach fünf Kilometer sind, daneben die Straße. Ins Bild montiert ist ein Sperrschild für Lastwagen.

Der Landkreis Coburg wird auf der Kreisstraße CO 23 im Streckenabschnitt zwischen Rottenbach und Ahlstadt eine dauerhafte Beschränkung für den schweren Durchgangsverkehr einrichten.

Voraussichtlich in der kommenden Woche soll die Beschilderung für die Sperrung der Passage für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen erfolgen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Personenkraftwagen, Kraftomnibusse sowie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Die Sperrung gilt zunächst unbefristet.

Zahlen zur Verkehrsbelastung der CO 23 liefert ein Verkehrsmonitoring aus dem Jahr 2023: Demnach sind binnen 24 Stunden durchschnittlich 400 Kraftfahrzeuge, davon 28 als Schwerlastverkehr, auf der Kreisstraße unterwegs. Derzeit laufen Untersuchungen, wie sich die Verkehrsströme nach der Fertigstellung der neuen Trasse der Staatsstraße 2205 zwischen Coburg und Wiesenfeld entwickelt haben - auch mit Blick auf die CO 23.

Gründe für die Maßnahme

Die Anordnung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme ist dringend erforderlich, um weitere Beeinträchtigungen an der ohnehin bereits stark beschädigten Straßensubstanz der CO 23 zu verhindern. Zudem dient die Beschränkung dazu, die Sicherheit und den Fluss des weiterhin zugelassenen Verkehrs auf diesem Abschnitt nachhaltig zu gewährleisten.

Umleitungsstrecke eingerichtet

Eine entsprechende Umleitung für den Lastkraftwagenverkehr wird vom Landkreis Coburg weiträumig ausgeschildert. Der Schwerlastverkehr wird dringend gebeten, die ausgewiesene Umleitungsstrecke von Unterlauter (CO 17) über Meeder und Ottowind (CO 4) zu nutzen oder alternativ auf das überörtliche Fernstraßennetz mit der Bundesautobahn A 73 sowie dem umliegenden Staats- und Kreisstraßennetz auszuweichen.

Das Landratsamt Coburg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Maßnahme und um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der geänderten Verkehrsführung.

 

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