18.02.2026 Schutz der Natur vor der Haustür: Rücksicht beim Gehölzschnitt

Eine Frau kniet vor einem Baum und schaut in eine kleine Baumhöhle. Man sieht, dass sich in der Höhle ein Hornissennest befindet.
Bitte aufpassen: In solchen kleinen Baumhöhlen nisten gerne geschützte Arten wie etwa Hornissen. Deshalb genießen sie – ob bewohnt oder nicht – einen besonderen Schutz-Status.

Wenn die Natur erwacht und Gärten sowie Grünanlagen wieder stärker genutzt werden, rückt ein wichtiger Aspekt des Naturschutzes in den Fokus: der verantwortungsvolle Umgang mit Bäumen, Hecken und Sträuchern. „Viele Bürgerinnen und Bürger im Coburger Land engagieren sich bereits mit großer Sorgfalt für ihre Umgebung“, sagt Dirk Ruppenstein, Leiter des Fachbereiches Umwelt und Natur am Landratsamt Coburg. So lobenswert dieses Engagement ist – gerade für den Gehölzschnitt gibt es eine zentrale gesetzliche Regelung, die demnächst wieder greift. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auch das Zurückschneiden von Röhrichten ist in diesem Zeitraum untersagt. Verstöße können – auch unbeabsichtigt – als Ordnungswidrigkeit gelten.

Der Hintergrund dieser Regelung ist ebenso einfach wie wichtig: In den Frühlings- und Sommermonaten dienen Gehölze vielen Tierarten als Lebensraum. Vögel brüten, Insekten finden Nahrung, Kleinsäuger Schutz. Wer in dieser Zeit beherzt zur Heckenschere greift, gefährdet mitunter unbeabsichtigt diese wertvollen Lebenszyklen. Ebenso Röhrichte an Gewässerrändern sind unverzichtbar: Sie bieten Brut- und Rückzugsorte für Vögel, Amphibien und Insekten, filtern Wasser und stabilisieren Ufer. Eingriffe in dieser Zeit können diese Funktionen dauerhaft beeinträchtigen.

Gut zu wissen:

Schonende Pflege- oder Formschnitte sind weiterhin möglich, sofern dabei keine Tiere gestört oder Lebensstätten beeinträchtigt werden. Ein kurzer Blick vor Beginn der Arbeiten schafft oft Klarheit.

Neben dem richtigen Zeitpunkt spielen auch die Lage und Struktur eine wichtige Rolle. So unterliegen beispielsweise Gehölze in der freien Natur oder entlang von Gewässern einem weiteren gesetzlichen Schutz. Wertgebende Strukturen wie Baumhöhlen oder –spalten bieten Lebensraum für geschützte Arten, hier gilt ebenso ein höherer Schutz – ob unbewohnt oder bewohnt. 

Naturschutz lebt vom Mitmachen und vom gegenseitigen Verständnis. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg gerne beratend zur Verfügung. Dirk Ruppenstein betont: „Der offene Dialog auf Augenhöhe ist uns dabei besonders wichtig – denn ein achtsamer Umgang mit der Natur beginnt im Alltag und wirkt weit über das eigene Grundstück hinaus.“ Gemeinsam sei es möglich, die heimische Landschaft lebendig, vielfältig und lebenswert zu erhalten.

Die untere Naturschutzbehörde erreichen Sie unter

Eine Frau drückt mit beiden Händen eine Hecke auseinander. In der Hecke sieht man ein altes, nicht mehr bewohntes Vogelnest.
Bitte aufpassen: Ein verlassenes Nest in einer Hecke ist deutliches Zeichen, dass es sich um einen wertvollen Lebensraum handelt. Deshalb: Bitte diese Bereiche ab dem 1. März beim Gehölzschnitt verschonen.

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