12.02.2026 Nachweis der Geflügelpest in Dörfles-Esbach

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Bei einem Höckerschwan im Landkreis Coburg wurde die Geflügelpest nachgewiesen.

Bei einem am Ostufer des Esbacher Sees (Dörfleser Tongrube) in Dörfles Esbach tot aufgefundenen Höckerschwan, ist das Influenzavirus H5N1, im allgemeinen Sprachgebrauch als „Geflügelpest“ bekannt, nachgewiesen worden. 

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) stuft das Risiko der Verbreitung, wie auch des Eintrags in Wasservogelbestände, Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände, derzeit als hoch ein.

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.

Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22.11.2022 i.V. mit Änderung vom 20.09.2023 gilt uneingeschränkt weiter fort.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. 
Dies dient dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. 
Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. 
Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher der Polizei oder dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen unter der folgenden Telefonnummer melden:

Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden. 

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt. 

 

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