04.07.2025 Niedrigwasser im Coburger Land: Was jetzt zu beachten ist

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser. Die Wasserführung liegt in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Manche Bäche und Flüsse führen so wenig Wasser wie noch nie zuvor.
Vor allem an kleineren Bächen und besonders in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen.
Nachdem auch in den kommenden Wochen nicht mit ergiebigen und andauernden Niederschlägen - und damit einer Entspannung der Situation - zu rechnen ist, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg auf folgende Rechtslage hin:
Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen, in denen Niedrigwasser herrscht, sind durch den Gemeingebrauch – beziehungsweise durch den Eigentümer- und Anliegergebrauch - nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.
Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.
Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht am Landratsamt Coburg und in der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.
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