Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Familie, FamilienCard, Betreuungsangebote, Ferien, Wohnen
  • Familienbüro

    Ihre Ansprechpartner

    Nathalie Dikomey
    Telefon  09561 514 - 2249


    Unsere Broschüre "Willkommen Familie" können Sie herunterladen oder kostenfrei als Printversion anfordern (E-Mail familie@landkreis-coburg.de).

    Dateiname Dateigröße
    Broschüre "Willkommen Familie" 2. Auflage11 MB
    Spielkistenverleih2 MB
    • Finanzielle Leistung
      • Elterngeld

        Alle Eltern können nach der Geburt ihres Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld bekommen. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach der Geburt des Kindes bei Ihrer Gemeinde oder direkt bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern → Mehr erfahren!

      • Geschwisterbonus

        Familien mit mehr als einem Kind können einen so genannten Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Der Mindestbetrag erhöht sich also von → Mehr erfahren!

      • Kindergeld

        Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Sind die Kinder arbeitslos oder in Ausbildung, verlängert sich die Auszahlung bis zum 21. bzw. 25. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht → Mehr erfahren!

      • Kindergeldzuschlag

        Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder mit dem Kinderzuschlag zusätzlich Hilfe bekommen. Bis zu 140 Euro monatlich werden pro Kind gezahlt, wenn die Eltern zwar den eigenen Bedarf, aber nicht den Bedarf ihrer → Mehr erfahren!

      • Mutterschaftsgeld

        Stehen Mütter in einem Arbeitsverhältnis, wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Je nach Art der Krankenversicherung variiert die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Das → Mehr erfahren!

      • Landeserziehungsgeld

        Im Anschluss an das Elterngeld kann das Landeserziehungsgeld gewährt werden. Die Höhe und Zahlungsdauer des Landeserziehungsgeldes richten sich nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.

        Ansprechpartner ist → Mehr erfahren!

      • Steuerliche Vorteile

        Damit der Start ins Familienleben leichter wird, gibt es verschiedene Regelungen, die Eltern steuerlich entlasten sollen. Dazu gehören die Freibeträge für Kinder zur Sicherung des Existenzminimums, die Berücksichtigung → Mehr erfahren!

      • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

        Steuerliche Berücksichtigung bei der Lohnsteuer

        1.308 Euro pro Jahr beträgt der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinstehende alleinerziehende Mütter und Väter. Er wird bei der Lohnsteuer in der → Mehr erfahren!

      • Erstausstattung

        Finanzielle Unterstützung erhalten Eltern, die  ALG II, Sozialgeld bzw. Grundsicherungsleistungen beziehen. Sie können bei der für sie zuständigen Behörde, zum Beispiel Jobcenter oder Sozialamt, finanzielle Leistungen zur → Mehr erfahren!

      • Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

        Schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen können bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"  finanzielle Beihilfen beantragen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.

      • Mehrlingsgeburt

        Als Starthilfe für Familien mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" eine einmalige Beihilfe in Höhe von 515 Euro pro Kind. Die Stiftung beteiligt sich darüber hinaus → Mehr erfahren!

      • Betreuungsgeld

        Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der öffentlich bereitgestellten → Mehr erfahren!

      • Wohngeld

        Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

        Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; → Mehr erfahren!

    • Beratung und Hilfe
      • Schwangerenberatung

        Frauen, die bei Familienplanung und Schwangerschaft Fragen haben oder vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos über alle Fragen rund um die → Mehr erfahren!

      • KoKi- Netzwerk frühe Kindheit

        Die Beratungsstelle unterstützt frischgebackene Eltern darin, den neuen Lebensabschnitt und die damit verbundenen Herausforderungen gut zu meistern. KoKi - Netzwerk frühe Kindheit beantwortet dazu alle Fragen → Mehr erfahren!

      • Hilfe in allen Lebenslagen

        Kinder zu erziehen ist keine leichte Aufgabe. Eltern dürfen damit nicht allein gelassen werden. Sie brauchen kompetente Beratung und individuelle Unterstützung, wenn es in der Erziehung, Betreuung und Entwicklung → Mehr erfahren!

      • Was Eltern wissen sollten

        Bekommt man ein Kind, verändert sich das Leben grundlebend. Je nach Lebensalter der Kinder sind Dinge immer wieder neu zu organisieren und zu klären. Eltern brauchen vor allem aktuelle und übersichtliche → Mehr erfahren!

    • Betreuungsangebote
      • Kindertageseinrichtung

        Ob Krippe, Kindergarten oder Hort, jedes Kind braucht einen Platz, an dem es gut versogt ist, während die Eltern arbeiten. Das Beratungsangebot im Landratsamt hilft Eltern, eine geeignete Kindertageseinrichtung zu finden, → Mehr erfahren!

      • Tagesmütter

        Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Für Eltern ist es eine flexible Lösung, um Familie → Mehr erfahren!

      • Leihoma - Leihopa

        Leihomas und Leihopas unterstützen Sie gerne, wenn ein Arzttermin ansteht, Kinder erkranken, die Mutter sich eine kleine Auszeit gönnen möchte, die Eltern mal ins Kino gehen oder Freunde besuchen wollen. Leihomas und → Mehr erfahren!

      • Betreuung im Notfall

        Sie brauchen eine schnelle Betreuung im Notfall, weil sie plötzlich krank werden und Ihr Kind nicht versorgen können? Die Tagesmutter aus fällt und Sie zur Arbeit müssen. Die Großeltern nicht so schnell hier sein → Mehr erfahren!

      • Babysitter

        Eine gute Lösung für Eltern, die ab zu mal einen Abend ausspannen wollen. Die Babysitterbörse des Kinderschutzbundes Coburg vermittelt Eltern gerne eine ausgebildete Betreuungsperson.

        Ansprechpartner ist der Kinderschutzbund Coburg e.V., Telefon 09561 792851

      • Betreuung für Schulkinder

        Für erwerbstätige Mütter und Väter ist eine verlässliche Kinderbetreuung ein Muss. Sie sind aber auch von zeit zu Zeit auf flexible, individuelle oder kurzfristige Lösungen angewiesen. Sind die Kinder in guten → Mehr erfahren!

      • Ferienbetreuung

        Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit einer spannenden und abwechslungsreichen Feriengestaltung haben. Dazu bringt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg zu Ostern und Pfingsten, für den Sommer und den Winter → Mehr erfahren!

    • Familie und Beruf
      • Elternzeit

        Berufstätige Mütter und Väter haben in den ersten drei Lebensjahren ihrer Kinder einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Elternzeit kann von einem Elternteil allein oder von beiden genommen werden, unabhängig vom Arbeitsverhältnis. → Mehr erfahren!

    • Ferien und Freizeit
      • HABA bewegt Familien

        am 09. August im Waldbad Bad Rodach von 11:00 bis 17:00 Uhr

        Der „HABA-Spiel- und Bewegungstag" alias „HABA-Triathlon" geht in die elfte Runde. Der Landkreis Coburg, die Stadt Bad Rodach und die HABA- Firmenfamilie → Mehr erfahren!

      • Ferienzeit

        Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit einer spannenden und abwechslungsreichen Feriengestaltung haben. Dazu bringt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg zu Ostern und Pfingsten, für den Sommer und den Winter ein → Mehr erfahren!

      • Ferienpass

        Ein weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche ist der Ferienpass. Einmal erworben verschafft er Mobilität, günstige bzw. kostenfreie Eintritte in Museen, Bäder, Veranstaltungen etc. und kann für die Sommerferien in → Mehr erfahren!

      • Individualbezuschussung

        Die Möglichkeit zur Teilnahme an mehrtägigen Freizeitmaßnahmen und der Ferienbetreuung von Kindern berufstätiger Eltern unterstützt der Landkreis durch die einkommensabhängige Individualbezuschussung. Bis zu 70% der Kosten können auf Antrag übernommen werden.

        Kommunale Jugendarbeit - KOJA

      • FamilienCard

        Nutzen Sie die attraktiven Angebote und Vergünstigungen und bereichern Sie Ihre Familienzeit mit neuen Ideen und Unternehmungen. Die FamilienCard erhalten alle Eltern und Großeltern mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die → Mehr erfahren!

      • Kindergeburtstag mal anders

        Kultureinrichtungen in Stadt und Landkreis Coburg, sowieLandkreis Sonneberg bieten tolle Angebote für einen Kindergeburtstag. Museumspädagogen/innen bringen auf phantastische Weise den Kindern Kultur und → Mehr erfahren!

      • Familienzeit

        Unsere "freie" Zeit sollte der Erholung und Regeneration unserer Kräfte dienen. Sie ist wertvolle Zeit für Entspannung, Sport und Spiel, Zusammensein mit Freunden. Ob Sport, Kultur, Vereinsleben oder Unternehmungen, die Region → Mehr erfahren!

      • Familienurlaub

        Familienfreundliche Unterkünfte zu erschwinglichen Preisen bieten die gemeinnützigen Familienferienstätten. Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung können Sie sich über die Ausstattung, Preise und → Mehr erfahren!

      • Spielkistenverleih

        Spiel & Spaß für die ganze Familie

        • Kostenloser Verleih
        • 30 € Kaution
        • Für maximal 2 Tage
        • Für alle Familien im Landkreis Coburg
        • Abholen und Bringen nach Absprache
        • Gemeinschaftsspiele für draußen

        Weiter Infos im Familienbüro

        Nathalie Dikomey

        Telefon 09561 514 - 2249

    • Gesundheit
    • Leben und Wohnen

      Leben und Wohnen

      Um die Wohnortattraktivität für Familien zu erhalten und zu steigern, ist es wichtig, dass Wohnungsangebot, Wünsche und Erfordernisse von Familien zusammenpassen. Eine soziale familienfreundliche Region für alle Generationen zu schaffen, ist das Ziel aller Städte und Gemeinden im Landkreis.

      Hilfreiche Informationen zur Wohnraumförderungen finden Sie hier:

      Innenministerium

      Bayernlabo

      Bauförderer

      Ministerium

      Aktion Pro Eigenheim

  • Familie werden

    Familie werden

    Mit der Geburt des ersten Kindes verändert sich das Leben der Eltern, ob sie zusammenleben oder nicht, von Grund auf. Mit der neuen Lebenssituation treten viele praktische Fragen auf und neue Herausforderungen müssen gemeistert werden. Eltern brauchen in dieser Zeit förderliche Bedingungen und Sicherheit, um eine gute Basis fürs „Eltern werden" zu schaffen.

    • Schwangerenberatung

      SchwangerenberatungDas Beratungsangebot der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen umfasst:

      • Beratung bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft und die Geburt bis zum 3. Lebensjahres des Kindes
      • Information und → Mehr erfahren!
    • KoKi - Netzwerk frühe Kindheit

      Mit der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes beginnt für alle Familienmitglieder ein neuer Lebensabschnitt. Der Alltag verändert sich und stellt die Eltern vor große Herausforderungen. Der Tagesablauf → Mehr erfahren!

    • Vaterschaftsfeststellung

      Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht erst, wenn der Vater die → Mehr erfahren!

    • Sorgerecht

      Die elterliche Sorge wird von den Eltern gemeinsam ausgeübt, wenn

      • die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind oder
      • die Eltern nach der Geburt einander heiraten oder
      • die Eltern erklären, dass sie die → Mehr erfahren!
    • Adoption

      Ob Sie als Familie Ihr Kind zur Adoption freigeben oder als Adoptivfamilie die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen: Die Entscheidung ist nicht einfach und oft mit widersprüchlichen Gefühlen und vielen Fragen → Mehr erfahren!

    • Pflegefamilie

      Aus unterschiedlichsten Gründen können Kinder für einige Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben. Deshalb suchen wir Familien, die Kinder oder Jugendliche in dieser Zeit bei sich aufnehmen.

    • Beistandschaft

      Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Landratsamts Coburg -Fachbereich Jugend, Familie und Senioren-  für die Feststellung der Vaterschaft  und/oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten  für Ihr → Mehr erfahren!

    • Beurkundungen

      Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der → Mehr erfahren!

    • Vormundschaft

      Wenn die Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, ist die staatliche Gemeinschaft als Wächter über das Wohl der Kinder aufgerufen. In bestimmten Fällen kommt es → Mehr erfahren!

  • Familie sein

    Eltern übernehmen mit der Entscheidung für ein Kind eine Aufgabe mit großer Verantwortung. Sich der Elternschaft zu stellen, ist eine Herausforderung mit Stolpersteinen und Unbekanntem. Gute Bedingungen für Kinder zu schaffen, Familien Orientierung zu geben, und im Bedarfsfall die richtige Hilfe zu kennen und nutzen zu können ist ein wichtiger Baustein gelebter Familienfreundlichkeit.

    • Individuelle Betreuungsmöglichkeiten

      Individuelle Betreuungsmöglichkeiten

      Sie suchen einen Babysitter?

      Wir stellen gerne für Sie den Kontakt zwischen Ihnen und der Babysitterbörse her. Eine gute Lösung für Eltern, die ab zu mal einen Abend ausspannen wollen. Die Babysitterbörse des Kinderschutzbundes Coburg vermittelt Ihnen gerne eine ausgebildete Betreuungsperson.

      Nähere Informationen erhalten Sie direkt vom Kinderschutzbund Coburg e.V.
      Telefon 09561 792851

      Betreuung im Notfall

      Sie brauchen eine schnelle Betreuung im Notfall, weil sie plötzlich krank werden und Ihr Kind nicht versorgen können? Die Tagesmutter ausfällt und Sie zur Arbeit müssen. Die Großeltern nicht so schnell hier sein können oder der Mann auf Dienstreise ist.

      Die Notmütter des Kinderschutzbundes Coburg helfen Ihnen, diesen Notfall zu händeln. Der Einsatz ist kurzfristig möglich, aber kostenpflichtig. Bei Erkrankung des Sorgeberechtigten

      gewähren einige Krankenkassen Zuschüsse.

      Schnell und direkt: Notmüttertelefon 0175  66 31 389

      Nähere Informationen erhalten Sie auch direkt vom Kinderschutzbund Coburg e.V.
      Telefon 09561 792851

      Oma- und Opa-Vermittlung

      Leihomas und Leihopas unterstützen Sie gerne, wenn ein Arzttermin vorliegt, Kinder erkranken, die Mutter sich eine kleine Auszeit gönnen möchte, die Eltern mal ins Kino gehen oder Freunde besuchen wollen. Leihomas und Leihopas kommen zu Ihnen ins Haus, betreuen das Kind/die Kinder, versorgen das Baby.

      Ferienbetreuung

      Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit einer spannenden und abwechslungsreichen Feriengestaltung haben. Dazu bringt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg zu Ostern und Pfingsten, für den Sommer und den Winter ein umfangreiches Ferienprogramm heraus, in dem zahlreiche Städte und Gemeinden ihre jeweiligen Ferienangebote gebündelt darstellen. Neustadt, Rödental und Ahorn veröffentlichen eigene Ferienprogramme.

      Aber auch der Freizeitplan der freien Trägerin Stadt und Landkreis bietet jede Menge Abwechslung und Ferienspaß. Alle Angebote gibt finden sie hier.

      Sprechen Sie uns an, das Familienbüro hilft gerne weiter!

      Ihre Ansprechpartner:

      Tanja Bächer-Sürgers
      Telefon  09561 514-321

      Florian Guck
      Telefon  09561 514451

    • Erziehung

      Erziehung

      Laut Lexikon bedeutet Erziehung „jemandes Geist und Charakter zu bilden und seine Entwicklung zu fördern“. In unserer heutigen Gesellschaft ist dieser Erziehungsauftrag für Eltern eine komplexe Aufgabenstellung. 
      Wenn Eltern sich um die Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen, es Schwierigkeiten in der Familie, in der Schule oder im Freundeskreis des Kindes gibt und sie Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes benötigen, haben sorgeberechtigte Eltern grundsätzlich die Möglichkeit und den Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Das Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Coburg ist hierbei ein möglicher Ansprechpartner. Es berät und vermittelt geeignete Erziehungshilfen. Im Jugendhilferecht werden diese Angebote „Hilfen zur Erziehung“ genannt.

      1. Wie bekommen Sie eine Hilfe?

      Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist die Antragstellung durch den/ die Erziehungsberechtigten beim Amt für Jugend, Familie und Senioren.  

       Mehr…

      Die Wahl einer Hilfe zur Erziehung richtet sich im Einzelfall immer danach, welches Unterstützungsangebot für die Entwicklung des Kindes geeignet ist und mit welchen Maßnahmen der individuelle Hilfebedarf der Familie abgedeckt werden kann. Dabei werden auch die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und des Kindes berücksichtigt. Zu diesem Zweck klärt die Fachkraft des Jugendamtes gemeinsam mit der Familie und ggf. weiteren Beteiligten (z.B. Verwandte, Schule, Kindergarten, Ärzte, etc.) im Vorfeld der Hilfe zur Erziehung, welche Schwierigkeiten durch pädagogische Unterstützung bearbeitet werden sollen und wo Veränderungen für eine positive Entwicklung des Kindes notwendig sind. 
      Beantragt eine Familie eine Hilfe zur Erziehung, so bringt die Fachkraft des Amtes für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Coburg das Anliegen der Familie im sog. Fallteam vor. Dort wird über die Bewilligung des Antrages und über konkrete Hilfemaßnahme entschieden.

       Vor Ort für Sie da

      2. Welche Hilfeformen gibt es?

      Der Begriff „Hilfen zur Erziehung“ umfasst verschiedene sozialpädagogische und therapeutische Maßnahmen. Sie sind im §§ 27ff SGB VIII gesetzlich festgelegt. 

      Im Wesentlichen werden dabei folgende Formen unterschieden:

      • Familienunterstützende Hilfen (ambulante Hilfsangebote)
      • Familienergänzende Hilfen (teilstationäre Hilfsangebote)
      • Familienergänzende bzw. -ersetzende Hilfen (stationäre Hilfsangebote).

      Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Beratung entweder bei den Fachkräften im Amt für Jugend, Familie und Senioren oder in der Erziehungsberatungsstelle.

      Mehr…

      Zu den familienunterstützenden / ambulanten Hilfsangeboten gehört u.a. der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft in der Familie, zum Beispiel in Form eines Erziehungsbeistandes oder einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH).
      Da es bei ambulanten Hilfen zur Erziehung darum geht, die Lebensbedingungen der Familie und/ oder das Zusammenleben in der Familie nachhaltig zu verändern sowie die Entwicklung des Kindes zu unterstützen, setzt ein solches Hilfsangebot direkt in der Familie an. Deshalb kommt die pädagogische Fachkraft in der Regel zur Familie nach Hause und arbeitet dort mit den Beteiligten an den zuvor vereinbarten Aufgabenstellungen. Dabei werden auch die Ressourcen des Lebensumfeldes und der Familie berücksichtigt und wenn möglich, in den Unterstützungsprozess einbezogen.
      In Situationen, in denen eine Erziehung außerhalb des Elternhauses notwendig ist bzw. in denen junge Menschen aus unterschiedlichen Gründen (vorübergehend) nicht in ihrer Familie leben können, bieten familienergänzende und -ersetzende Hilfsangebote neue Entwicklungschancen für das betroffene Kind und seine Familie.

      Die zeitliche Betreuung und die Form der Unterbringung können hierbei ganz unterschiedlich ausfallen:

      • Betreuung in einer Tagesgruppe oder 5-Tagesgruppe
      • Betreuung in einer Pflegefamilie (siehe auch Pflegekinderfachdienst)
      • Betreuung in einer Heimeinrichtung
      • Betreuung in einer Wohngruppe oder sonstigen betreuten Wohnform

      3. Was bewirkt eine Hilfe zur Erziehung? 

      Die Zielsetzung einer Hilfe zur Erziehung richtet sich stets nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Familie bzw. des Kindes. Konkrete Unterstützungsleistungen und Veränderungsziele werden deshalb immer zwischen der Familie, dem Jugendamt und dem Hilfeerbringer gemeinsam vereinbart.

      Mehr…

       Hilfen zur Erziehung stellen grundsätzlich ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Eltern und Familien dar, d.h. Eltern haben prinzipiell das Recht, Hilfe anzunehmen oder abzulehnen. Für das Gelingen des Hilfeprozesses ist deshalb die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Hilfeerbringer entscheidend.

      Im Ausnahmefall, nämlich wenn das Wohl und die Entwicklung eines Kindes gefährdet sind, darf das Jugendamt mit Zustimmung des Familiengerichtes auch Maßnahmen gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern ergreifen.

      Grundsätzlich dienen Hilfen zur Erziehung dazu, …

      • das Kindeswohl sicherzustellen und die Entwicklung von Kindern positiv zu beeinflussen
      • wieder tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen zwischen dem Kind und seinen Eltern herzustellen
      • Eltern in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihres Kindes, so gut wie möglich, mit positiven Mitteln und aus eigener Kraft zu bewältigen
      • Eltern dabei zu unterstützen, gemeinsame Erziehungsstrategien zu finden
      • wieder ein gelingendes Zusammenleben in der Familie herzustellen oder alternative Lebensformen zu finden, bei denen die Bedürfnisse des Kindes gewahrt werden

      4. Wie läuft eine Hilfe zur Erziehung ab?

      Die Ausgestaltung und die Zielsetzung der Hilfe zur Erziehung werden im sogenannten Hilfeplan festgelegt. Hierzu finden in regelmäßigen Abständen zwischen der Familie, dem Leistungserbringer und der Fachkraft des Jugendamtes Gespräche statt, bei denen Zielsetzungen für den kommenden Hilfezeitraum (d.h. bis zum nächsten Hilfeplangespräch) vereinbart werden.
      Im Alltag arbeitet die Familie dann gemeinsam mit dem Leistungserbringer daran, die Zielsetzungen umzusetzen und so Veränderungen zu erzielen.
      Für weitere Informationen und Beratung zum Thema „Hilfen zur Erziehung“ steht Ihnen das Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Coburg gerne zur Verfügung.

    • Hilfe in besonderen Situationen

      Hilfe in besonderen Situationen

      In jeder Familie gibt es Situationen und Ereignisse, bei denen man Unterstützung und Hilfe braucht.

      In der Region Coburg gibt es vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote

      Suchtverhalten oder Drogenmissbrauch:

      Diakonisches Werk Coburg
      Suchtberatung
      Pfarrgasse 7
      Telefon 09561 277-6880
      Internet

      Blaues Kreuz in Deutschland e.V.
      Suchtberatungsstelle
      Gemüsemarkt 1
      96450 Coburg
      Telefon  09561 90538
      Internet

      HaLT Zentrum Coburg
      Präventionsprojekt für Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum

      Häusliche Gewalt

      Polizei
      In Fällen häuslicher Gewalt erhalten Sie Beratung und Unterstützung (auch telefonisch und anonym).

      Frauenhaus und Notruf- & Beratungsstelle
      für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

      Selbsthilfe

      Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen

      Krankheit, Tod und Sterben

      Hospizverein Coburg

      Stiftung für krebskranke Kinder Coburg

      Selbsthilfegruppe verwaiste Eltern Coburg

      Gesundheitsamt

    • Kostenbeiträge bei Hilfe zur Erziehung

      Die Wirtschaftliche Jugendhilfe

      Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Verbescheidung und kostenmäßige Abwicklung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

      Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Erhebung von Kostenbeiträgen zu den genannten Maßnahmen.

      Wann sind Kostenbeiträge zu leisten?

      Für folgende Jugendhilfemaßnahmen müssen sie einen Kostenbeitrag leisten:

      • falls Ihr Kind durch den Landkreis Coburg in einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer Pflegefamilie untergebracht ist
      • oder falls Ihr Kind teilstationär in einer Tageseinrichtung betreut wird und sie mit dem Kind zusammen leben
      • oder falls Sie selbst in einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer Pflegefamilie untergebracht sind
      • falls Sie Ehegatte eines(r) Volljährigen sind , der/die in einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer Pflegefamilie untergebracht ist

      Für ambulante Maßnahmen wird kein Kostenbeitrag erhoben.

      Der Kostenbeitrag ist abhängig von Ihrem Einkommen. Das durchschnittliche Nettoeinkommen wird um angemessene Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Schuldverpflichtungen, mindestens aber um 25 % des Nettoeinkommens, bereinigt. Miete hingegen ist bereits über die Freibeträge abgegolten und wirkt sich nicht einkommensmindernd aus. Aus der Kostenbeitragstabelle kann aufgrund des relevanten Einkommens der zu zahlende Betrag abgelesen werden. Bestehen weitere Unterhaltspflichten ist der zu zahlende Betrag unter Umständen noch weiter zu reduzieren. Falls Ihr Einkommen unter der festgelegten Freigrenze liegt, ist kein Kostenbeitrag zu zahlen.

      Der Kostenbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung und keine privatrechtliche Unterhaltszahlung. Vielmehr ruht die Unterhaltsverpflichtung solange ein Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie lebt, da der komplette Lebensunterhalt des Kindes durch das Jugendamt sichergestellt wird. Während der Zeit der Unterbringung kann kein Unterhalt geltend gemacht werden. In diesem Zeitraum ist der Kostenbeitrag zu zahlen, der allerdings anders berechnet wird als der Unterhalt und sich daher auch in der Höhe vom Unterhalt unterscheidet.

      Derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss einen Kostenbeitrag mindestens in Höhe des Kindergelds zahlen, egal wie hoch sein Einkommen ist. Ob über das Kindergeld hinaus noch ein Kostenbeitrag gezahlt werden muss, ist wiederum einkommensabhängig.

      Hier kommen insbesondere Leistungen in Frage, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfeleistung, also der Unterhaltsgewährung, dienen. Diese Leistungen sind zum Beispiel Bafög, Berufsausbildungshilfe, Ausbildungsgeld, Waisenrente, Ausgleichsrente nach dem OEG.

      Ermittlungsbogen zur Berechnung des Kostenbeitrags.

      Ihre Ansprechpartner:

      Brigitta Eller
      Telefon  09561 514-2210

      • stationäre Hilfen Bad Rodach, Rödental, Seßlach, Itzgrund, Meeder, Niederfüllbach, Grub am forst, Untersiemau, Lautertal, Dörfles-Esbach, Weitramsdorf, Ahorn, Großheirath

      Jessika Schirmag
      Telefon  09561 514-2221

      • Pflegefamilien, Teilstationäre Hilfen, Legasthenieföderung, Hilfen in Notsituationen

      Rüdiger Martin
      Telefon  09561 514-2220

      • stationäre Hilfen Neustadt, Weidhausen, Sonnefeld, Ebersdorf

      Jasmin Schneider
      Telefon  09561 514-2201

      • ambulante
    • Trennung und Scheidung

      Trennung und Scheidung

      Trennung und Scheidung von Eltern sind für die ganze Familie eine Krisenzeit. Insbesondere bei den Kindern ist die Unsicherheit über die Frage, wie es weiter gehen soll, sehr groß. Oft sind die Gefühle bei den Eltern in Aufruhr und Gespräche über z.B. Umgangsregelungen führen zu neuen, häufig langwierigen Streitigkeiten mit gravierenden Verunsicherungen für die betroffenen Kinder.

      Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Amtes für Jugend, Familie und Senioren unterstützen und beraten Sie

      • in einer familiären Krise mit dem Ziel des Erhaltes der Partnerschaft (präventive Beratung)
      • bei der Suche nach einer Konfliktlösung während oder nach einer Trennung: Gespräche mit Eltern und ggf. Kindern über die einvernehmliche Wahrnehmung der elterlichen Sorge bzw. des Umgangsrechts. Ziel dabei ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden und den Gang vor das Familiengericht zu vermeiden.
      • bei der Erarbeitung einer am Kind orientieren Umgangsregelung

      Die sozialpädagogischen Fachkräfte wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit und nehmen Stellung auf Grundlage der Gespräche mit Eltern und den Kindern. Auch hier steht das Ziel einer einvernehmlichen Lösung im Vordergrund.

      Des Weiteren erhalten sie in unserer Verwaltung:

      • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalt für Kinder und
      • Beratung bzgl. des Sorgerechts (hier Link zu: Sorgerecht)
    • Unterhalt

      Der Unterhalt für Kinder

      Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt).

      Das Jugendamt kann Ihr minderjähriges Kind als Beistand bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche kostenlos beraten und unterstützen.

      Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.

      Ermittlungsbogen zur Berechnung des Unterhalts

      Das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter kann die Titulierung des Unterhaltsanspruches in vollstreckbarer Form verlangen. Ein Unterhaltstitel ist z.B. eine Jugendamtsurkunde (hier Link zu Beurkundungen), eine notarielle Verpflichtungserklärung oder eine gerichtliche Festsetzung in Form eines Vergleichs, Urteils, Beschlusses oder einer einstweiligen Anordnung.

      Zahlt der Unterhaltsverpflichtete keinen Unterhalt, hat das minderjährige Kind unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterhaltsvorschussleistungen. 

      Bei volljährigen Kindern wird grundsätzlich das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes.

      Auf den Unterhaltsbedarf werden Einkünfte des Kindes, auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen (gekürzt um ausbildungsbedingte Aufwendungen: Pauschale derzeit 90 EUR) angerechnet.

      Junge Volljährige können sich in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vom Jugendamt beraten lassen.

      Ihre Ansprechpartner (nach Wohnort des Kindes):

        Sachbearbeiter/in Telefon
      Gemeinde Weidhausen, Untersiemau, Grub am Forst, Niederfüllbach Gabriela Wyglenda 09561 514-2226
      Stadt Seßlach, Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn, Ebersdorf b. Cbg., Großheirath, Itzgrund, Lautertal Anne Richter 09561 514-2227
      Gemeinde Dörfles-Esbach, Stadt Rödental, Meeder Nicole Schweizer 09561 514-2217
      Stadt Neustadt b. Cbg., Bad Rodach Claudia Engelhardt 09561 514-2224
    • Im Landkreis leben und wohnen

      Im Landkreis leben und wohnen

      Um die Wohnortattraktivität für Familien zu erhalten und zu steigern, ist es wichtig, dass Wohnungsangebot, Wünsche und Erfordernisse von Familien zusammenpassen. Eine soziale familienfreundliche Region für alle Generationen zu schaffen, ist das Ziel aller Städte und Gemeinden im Landkreis.

      Hilfreiche Informationen zur Wohnraumförderungen finden Sie hier:

      Innenministerium

      Bayernlabo

      Bauförderer

      Ministerium

      Aktion Pro Eigenheim

      Sprechen Sie uns an, das Familienbüro hilft gerne weiter!

      Ihre Ansprechpartner:

      Tanja Bächer-Sürgers
      Telefon  09561 514-321

      Florian Guck
      Telefon  09561 514451

       

    • Vor Ort für Sie da

      Sozialraumbüros – Soziale Dienste

      Wir informieren, beraten, helfen oder vermitteln geeignete Hilfen, wenn

      Schwierigkeiten bei Erziehung und Versorgung von Kindern oder Jugendlichen auftretenSie Fragen zu Trennung, Scheidung und zum Sorge- oder Umgangsrecht habenKinder oder Jugendliche gefährdet sindKinder oder Jugendliche über ihre Schwierigkeiten in der Schule, im Freundeskreis oder in der Familie reden wollen und Unterstützung suchen

      Wir sind an Verfahren beim Familien- und Jugendgericht beteiligt.

      Unsere Tätigkeit erfordert viel Zeit im Außendienst oder oft eine ungestörte Beratungssituation. Das hat zur Folge, dass man uns oft nicht persönlich antrifft oder telefonisch erreichen kann. Deshalb ist es für eine Kontaktaufnahme und Terminabsprache mit uns wichtig, dass Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Eine Anfrage per E-Mail oder Fax ist selbstverständlich auch möglich. Wir nehmen dann baldmöglichst mit Ihnen Kontakt auf.

      Sollten Sie uns in dringenden Fällen nicht erreichen, rufen Sie direkt im Fachbereich für Jugend und Familie im Landratsamt unter 09561/514-2201 an.

      Dateiname Dateigröße
      Kontaktdaten zu den Sozialraumbüros282 KB
  • Leistungen und Förderungen

    • Elterngeld

      Elterngeld

      Das erste Lebensjahr eines Kindes ist für die weitere Entwicklung prägend. Um Ihnen die volle Aufmerksamkeit und Zuwendung in dieser Frühphase zu ermöglichen, trägt auch das Elterngeld zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage bei. Das Elterngeld orientiert sich dabei am individuellen Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes.

      Anträge richten Sie an die Elterngeldstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth.

      Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales finden Sie einen komfortablen Onlineantrag zur Verfügung, der Sie führt und gezielt beim Ausfüllen unterstützt.

      Es werden allgemeine Auskünfte und Beratungen mit nachfolgenden Schwerpunkten angeboten:

      • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
      • Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG)
      • Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen
      • Entgegennahme von Anträgen
      • Entgegennahme von Widersprüchen

      Umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen die den
      Rückgriff auf eine Akte erfordern, sowie Auskünfte die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

      Sie erreichen das ZBFS - Region Oberfranken - unter der Rufnummer 09 21/6 05-1.

      Darüber hinaus gibt es eine Beratungshotline des Zentrums Bayern für Familie und Soziales unter der Rufnummer 0931/32090929

      Gerne stehen Ihnen auch die Beraterinnen der Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Coburg für Fragen zur Verfügung.

      Ihre Ansprechpartner:

      Ellen Knoch
      Telefon  09561 514-3222

      Nazire Ün
      Telefon  09561 514-3224

       

    • Kindergeld

      Kindergeld

      Anspruch auf Kindergeld haben Sie in der Regel, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für besondere Fälle (z.B. Entwicklungshilfe) gelten Ausnahmeregelungen. Der Anspruch besteht für jedes ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr, danach nur noch unter bestimmten Bedingungen, bis längstens zum 25. Lebensjahr.

      Wo muss der Antrag gestellt werden?

      Den schriftlichen Antrag stellen Sie bei der Familienkasse Hof.

      Familienkasse Hof
      Ostpreußenstraße 16
      95032 Hof
      Telefon 01801 546337

      Die Antragsausgabe und die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse Hof.

      Für Beamte gilt: Sie beantragen das Kindergeld bei Ihrer Besoldungsstelle.

      Gerne stehen Ihnen auch die Beraterinnen der Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Coburg beim Erstantrag für Fragen zur Verfügung.

      Ihre Ansprechpartner:

      Ellen Knoch
      Telefon  09561 514-3222

      Nazire Ün
      Telefon  09561 514-3224

       

    • Kinderzuschlag

      Kindergeldzuschlag

      Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Die Kinder müssen im Familienhaushalt leben.

      Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

      Eltern, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer Kinder, können Kinderzuschlag beantragen.

      Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten keinen Kinderzuschlag.

      Wo kann Kinderzuschlag beantragt werden?

      Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Anträge können nicht nachträglich gestellt werden!

      Familienkasse Hof
      Ostpreußenstraße 16
      95032 Hof
      Telefon 01801 546337
      Internet

    • Landeserziehungsgeld

      Landeserziehungsgeld

      Eltern können für das zweite oder dritte Lebensjahr ihres Kindes Landeserziehungsgeld beantragen.

      Voraussetzung für die Beantragung im zweiten Lebensjahr ist die Vorlage der erfolgten Früherkennungsuntersuchung U 6. Bei einer Beantragung für das dritte Lebensjahr muss die U 7 nachgewiesen werden.

      Für das erste Kind werden 6 Monate 150.-€ gezahlt. Für das zweite und dritte Kind bekommen Sie zwölf Monate 200.-€, für jedes weitere Kind ebenfalls 12 Monate 300.-€. Es handelt sich dabei um eine einkommensabhängige Förderung.

      Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

      Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes. Das Landeserziehungsgeld verringert sich, wenn das Einkommen bei (Ehe)partner bzw. Lebenspartner 25.000€ und Alleinerziehende 22.000 € übersteigen.

      Anträge richten Sie an die Elterngeldstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth.

      Die Beratungskräfte des Zentrums Bayern Familie und Soziales, Region Oberfranken, bieten jeden 3.Dienstag im Monat einen Außensprechtag im Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg  von 9.00 – 15.00 Uhr an.

      Es werden allgemeine Auskünfte und Beratungen unter anderem mit dem Schwerpunkt

      Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG), Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen, Entgegennahme von Anträgen, Entgegennahme von Widersprüchen

      erteilt.

      Umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen die den Rückgriff auf eine Akte erfordern, sowie Auskünfte die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

      Sie erreichen das ZBFS - Region Oberfranken - unter der Rufnummer 09 21/6 05-1.

      Gerne stehen Ihnen auch die Beraterinnen der Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Coburg für Fragen zur Verfügung.

      Ihre Ansprechpartner:

      Ellen Knoch
      Telefon  09561 514-3222

      Nazire Ün
      Telefon  09561 514-3224

    • Stiftung - Familie in Not

      Stiftung - Familie in Not

      Hilfen für Familien in Not

      Durch unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod können Familien schuldlos in eine Notlage geraten, die sie aus eigenen Kräften nicht bewältigen können.

      Nicht nur das familiäre Zusammenleben wird durch diese persönlichen Unglücksfälle belastet, sondern die Familien werden auch mit finanziellen Problemen konfrontiert, die häufig ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.

      Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind", der für diesen Stiftungszweck Zuschüsse vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehen, leistet in diesen Fällen Hilfe zur Selbsthilfe. Durch finanzielle Zuwendungen soll die bestehende Notlage erleichtert und eine tragfähige Basis für die Zukunft geschaffen werden.

      Wer erhält Hilfe?

      Im Mittelpunkt der Förderung stehen kinderreiche Familien, also Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern, und allein Erziehende mit Säuglingen, Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter. In besonderen Ausnahmefällen können auch Familien mit weniger Kindern Hilfe erhalten (zum Beispiel bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes)

      Wo erhält man Auskunft?

      Landesstiftung
      „Hilfen für Mutter und Kind"
      Hegelstr. 2
      95447 Bayreuth
      Telefon:
      0921 - 605 – 1 (Vermittlung)
      0921 - 605 – 33 36 (Buchstabe A bis K)
      0921 - 605 – 3342 (Buchstabe L bis Z)

      Internet

      Gerne informiert Sie auch der Fachbereich Gesundheitswesen im Landratsamt Coburg über das Antragsverfahren. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter

      Telefon  09561 514-3217

    • Stiftung - Hilfe für Schwangere in Not

      Stiftung -  Schwangere in Not

      Eine Schwangerschaft ist ein tief greifendes Erlebnis und von der Freude auf das Kind geprägt. Oft aber verlangt die Geburt eines Kindes gerade von der Mutter erhebliche Umstellungen in der Lebensplanung und bringt zahlreiche Probleme, insbesondere finanzielle Belastungen, mit sich.

      Sofern die gesetzlichen Hilfen, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, aber auch Arbeitslosengeld I/II oder Sozialhilfe im Einzelfall nicht ausreichen, stellt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" noch ergänzende Leistungen zur Verfügung.

      Sie will damit schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, helfen und Ihnen in ausweglos erscheinender Situation eine Perspektive für ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind eröffnen.

      Wer erhält Hilfe?

      Die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" setzen voraus, dass die werdende Mutter

      • Eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft vorlegt.
      • Bereit ist, auch eine persönliche Beratung anzunehmen,
      • Ihre Hauptwohnung in Bayern hat,
      • Sich in einer Notlage befindet

      Das Nettoeinkommen darf dabei bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

      Welche Hilfen sind möglich?

      Das Unterstützungsangebot der Landesstiftung in Form von freiwilligen Schenkungen ist in seiner Vielfalt ungewöhnlich breit und flexibel. Angefangen von Umstandkleidung und Babyausstattung bis hin zu Einrichtungsgegenständen und Haushaltshilfen können Zuschüsse für alle Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, geleistet werden.

      Wurde der Erstantrag während der Schwangerschaft gestellt, sind bei Bedarf weitere Anträge bis zum 3.Lebensjahr des Kindes möglich.

      Ihre Ansprechpartner:

      Ellen Knoch
      Telefon  09561 514-3222

      Nazire Ün
      Telefon  09561 514-3224

      Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten unter 09561 / 514-155

    • Unterhaltsvorschuss

      Unterhaltsvorschuss

      Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn es

      1. das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch keine 72 Monate    Unterhaltsvorschussleistungen erhalten hat
      2. und
      3. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder der andere Elternteil sich für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt befindet
      4. und
      5. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder, wenn dieser verstorben ist, nicht ausreichend Waisenbezüge erhält.

      Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen richtet sich nach dem Alter des anspruchsberechtigten Kindes. Zur Zeit werden für ein Kind

      bis zum 6. Lebensjahr 150,00 € und

      bis zum 12. Lebensjahr 201,00 €

      monatlich gewährt.

      Hier finden Sie das Antragsformular, mit dem Sie beim Jugendamt die Leistungen beantragen können.

      Ihre Ansprechpartner:

      Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

      Michael Scheler
      Telefon  09561 514-2213

      Erreichhbarkeit: in den Öffnungszeiten des Landratsamtes Coburg

      •  Neustadt b. Coburg

      Ida Hellmann
      Telefon  09561 514-2218

      Erreichbarkeit: Dienstag bis Freitag in den Öffnungszeiten des Landratsamtes Coburg

      • Rödental, Grub am Forst

      Saskia.Gareis
      Telefon 09561 514-2212

      Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 09:00 bis 13:00 Uhr

      • Seßlach, Itzgrund, Großheirath,
        Ahorn, Weitramsdorf

      Mara Klinke
      Telefon 09561 514-2216

      Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 7:30  bis 13:00 Uhr

      • Ebersdorf, Sonnefeld, Weidhausen, Untersiemau

      Selina Büttner
      Telefon 09561 514-2229

      Erreichhbarkeit: in den Öffnungszeiten des Landratsamtes Coburg

      • Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Lautertal,
        Meeder, Niederfüllbach
    • Betreuungsgeld

      Betreuungsgeld

      Wenn Sie in Bayern Elterngeld beziehen oder bezogen haben, wurden Sie bereits mit einem Informationsschreiben vom Zentrum Bayern Familie und Soziales darauf hingewiesen, dass Sie durch die Elterngeldstelle rechtzeitig, d.h. in der Regel ca. sechs Wochen vor Beginn des möglichen Anspruchs, einen Antrag auf Betreuungsgeld übersendet bekommen. Dieser enthält bereits die aus dem Elterngeld bekannten und für das Betreuungsgeld relevanten Daten.

      Sollten Sie ein entsprechendes Informationsschreiben nicht erhalten haben und einen Antrag in Bayern stellen wollen, können Sie das Antragsformular über das Service-Telefon anfordern.

      Bei Fragen steht Ihnen das Service-Telefon gerne zur Verfügung: 0931 / 32 09 09 29.

      Beachten Sie, dass Betreuungsgeld nur für Kinder bezogen werden kann, die ab dem 01.08.2012 geboren sind (Stichtagsregelung).

  • FamilienCard

    FamilienCard

    Nutzen Sie die attraktiven Angebote und Vergünstigungen und bereichern Sie Ihre Familienzeit mit neuen Ideen und Unternehmungen. Die FamilienCard erhalten alle Eltern und Großeltern mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die Karte kann kostenlos online oder in den Städten und Gemeinden beantragt werden.

  • Großer Familien-Spaß- & Erlebnis-Tag - HABA bewegt Familien

    Seit 2005 findet der „HABA-Spiel- und Bewegungstag" alias „HABA-Triathlon" im Sommermonat August im Waldbad Bad Rodach statt. Unter dem Motto „HABA bewegt Familien" gehen Freizeitsportler an den Start.
    Der Landkreis Coburg, die Stadt Bad Rodach und die HABA- Firmenfamilie veranstalten den Familientag.
    Für alle, egal ob sportlich oder nicht, gilt: Spaß haben, inmitten einer absolut idyllischen Landschaft im Waldbad Bad Rodach. Wir bieten für Familien und Kinder ein abwechslungsreiches Spiel- und Bewegungsprogramm.
    Jüngere und ältere Kinder kommen garantiert voll auf Ihre Kosten. Schauen Sie mit Ihrer Familie beim Triathlon zu, feuern sie die Teilnehmer an oder machen Sie mit!


    Selbst wenn am Ende nur der olympische Gedanke zählt „Dabei sein ist alles!", stehen die Zeitergebnisse im Anhang:

    Dateiname Dateigröße
    Ergebnisse Gemischte Staffel26 KB
    Ergebnisse Familie32 KB
    Ergenisse Einzelstarter27 KB
    Ergenisse Einzelstarter Kinder22 KB
  • Familienstützpunkte und Familienbildung

    Ihre Ansprechpartnerin

    Koordinierungsstelle Familienstützpunkte und Familienbildung
    Miriam Wohlmacher
    09561 514-2206

    Dateiname Dateigröße
    Elternbefragung315 KB
    • Mit Rückenwind - Familienbildung für den Landkreis Coburg

      Kennen Sie eine dieser Situationen?

      • Wir bekommen ein Kind, die Bürokratie überfordert uns!
      • Mein Baby schläft keine Nacht durch!
      • Die Vereinbarkeit von Job und Familie ist kaum zu schaffen!
      • Mein 3jähriges Kind schreit an der Supermarktkasse!
      • Mein 5jähriges Kind isst nur Nudeln mit Ketchup!
      • Meine 10jähriges Kind möchte ein Smartphone!
      • Mein 14jähriger Sohn zockt den ganzen Tag!
      • Ich habe keine Ahnung was meine 16 jährige Tochter auf TikTok treibt!

      Es gibt unzählige Herausforderungen im Zusammenleben als Familie. Familienbildung möchte Sie dabei unterstützen diese zu meistern.

      Wenn Sie Themenwünsche für Vorträge haben, lassen Sie es uns wissen!

      Wir freuen uns von Ihnen zu hören oder zu lesen:

      Telefon 09561 514-2206
      familienstuetzpunkte@landkreis-coburg.de

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Hilfe für Nachbarn

Hilfe für Nachbarn Coburg e. V.
Aus der Region -
Für die Region!

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Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

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