Geschwisterbonus
Familien mit mehr als einem Kind können einen so genannten Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Der Mindestbetrag erhöht sich also von monatlich 300 Euro auf 375 Euro. Je nach Anzahl der Kinder gelten verschiedene Altersgrenzen. Für den Geschwisterbonus braucht man keinen eigenen Antrag – der Bonus wird beim Antrag auf Elterngeld mitberechnet.
Ansprechpartner ist die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Diese berät dazu jeden dritten Dienstag im Monat von 9 bis 16 Uhr Sie im Landratsamt Coburg.
Die genauen Termine und Informationen erfahren Sie hier.
Mehr dazu im Familienwegweiser.