Kinderbetreuung
Für erwerbstätige Mütter und Väter ist eine verlässliche Kinderbetreuung ein Muss. Sie sind aber auch von Zeit zu Zeit auf flexible, individuelle oder kurzfristige Lösungen angewiesen. Sind die Kinder in guten Händen können Eltern beruhigt arbeiten. Auch Kinder profitieren von hochwertigen Betreuungsangeboten, denn die frühe kindliche Förderung erleichtert dem Nachwuchs den Start ins Leben.
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Kinderbetreuung
Kinderbetreuung
Für erwerbstätige Mütter und Väter ist eine verlässliche Kinderbetreuung ein Muss. Sie sind aber auch von Zeit zu Zeit auf flexible, individuelle oder kurzfristige Lösungen angewiesen. Sind die Kinder in guten Händen können Eltern beruhigt arbeiten. Auch Kinder profitieren von hochwertigen Betreuungsangeboten, denn die frühe kindliche Förderung erleichtert dem Nachwuchs den Start ins Leben.
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Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie für Ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort) suchen, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Kindergarten oder an Ihre Wohnortgemeinde.
Hier finden sie eine Liste der Kitas im Landkreis Coburg.Kinder ab 1 Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn die Betreuung in einer Einrichtung nicht möglich ist, besteht auch die Möglichkeit der Unterbringung bei einer Tagespflegeperson.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betreuungsgebühren vom Landkreis Coburg ganz oder teilweise übernommen werden.
Hier finden Sie Informationen zu Kinderbetreuungskosten für Kitas und Tagespflege.Ihre Ansprechpartnerin:
Jennifer Olivotti
Telefon 09561 514-2248 -
Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege?
Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu 5 Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden.
Tagesmütter oder- väter betreuen im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen Kinder von Eltern, die berufstätig, in Ausbildung sind oder aus anderen Gründen die Betreuung des Kindes nicht wahrnehmen können.
Kindertagespflege kann u. a. eine Lösung sein, wenn Eltern eine sehr flexible Betreuung benötigen, die ihre wechselnden Arbeitszeiten abdecken kann.
Auch eine Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern in den Randzeiten, also außerhalb der der üblichen Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen, ist möglich.Sie suchen eine geeignete Tagesmutter für ihr Kind!
Dann sprechen Sie uns an!
Wir stellen gerne für sie den Kontakt zwischen Ihnen und der Tagespflege her. Dabei achten wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse und versuchen eine Tagesmutter an ihrem Wohn- oder Arbeitsort zu vermitteln. Wenn Sie möchten, begleiten wir die Kontaktaufnahme und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung.
Sie möchten Kinder in Tagespflege betreuen!
Um als Tagespflegeperson tätig zu sein, ist es notwendig bestimmte Grundvoraussetzungen zu erfüllen.
Wenn Sie
- mindestens 21 Jahre alt sind,
- mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen,
- Kinder in ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen,
- gerne mit Kindern leben und ausreichend Zeit für sie haben,
- genug Platz für Kinder zum Spielen, Schlafen und für Hausaufgaben haben,
- gesundheitlich fit und belastbar sind
- zu einer dem Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Jugendamt bereit sind,
- sich gerne mit pädagogischen Fragen auseinander setzen, bereit sind, an einer Qualifizierung teilzunehmen und sich für diese Betreuungsform fortlaufend zu schulen,
dann kann die Ausübung der Kindertagespflege für Sie eine sinnvolle sowie interessante Tätigkeit sein, die viel Freude bereitet.
Was leistet der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren?
- berät und informiert Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege?
- vermittelt und begleitet qualifizierte Tagespflegepersonen
- bietet in Kooperation mit der VHS Coburg Stadt und Land Qualifizierungs- und Fortbildungskurse für Tagespflegepersonen nach dem BayKiBiG an
- überprüft Tagespflegepersonen und erstellt die Pflegeerlaubnis
- unterstützt und berät beim Fragen und Schwierigkeiten während des Tagespflegeverhältnisses und berät bei allen Fragen
- organisiert die Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson
- regelt die finanzielle Abwicklung und erlässt den Eltern den Kostenbeitrag bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen
- zahlt der Tagespflegperson eine monatliche Förderleistung für die Betreuung, Zuschüsse zur Sozialversicherung sind auch möglich
Ihre Ansprechpartnerin:
Tanja Danieluk
Telefon 09561 514-2247 -
Betreuung für Schulkinder
Betreuung für Schulkinder
Für erwerbstätige Mütter und Väter ist eine verlässliche Kinderbetreuung ein Muss. Sie sind aber auch von zeit zu Zeit auf flexible, individuelle oder kurzfristige Lösungen angewiesen. Sind die Kinder in guten Händen können Eltern beruhigt arbeiten. Auch Kinder profitieren von hochwertigen Betreuungsangeboten, denn die frühe kindliche Förderung erleichtert dem Nachwuchs den Start ins Leben.
Eine Mittagsbetreuung für Schulkinder wird daher im Rahmen der kostenfreien Ganztagesschule an den Schulen des Landkreises Coburg in Zusammenarbeit mit der EJOTT angeboten.
In der offenen Ganztagesschule können die Betreuungszeiten zu Schulanfang flexibel an einzelnen Wochentagen von den Eltern „angemeldet" werden. Offene Ganztagesschulen sind an der Staatlichen Realschule Coburg II, der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg, dem Staatlichen Arnoldgymnasium Neustadt b. Coburg sowie der Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg eingerichtet.
In der geschlossenen Ganztagesschule ist die Teilnahme für die ganze Woche von Schuljahresanfang an verbindlich. Der Unterricht ist auf die Ganztagesschule abgestimmt und mit Ruhephasen auf den ganzen Tag verteilt. Die Anmeldung muss bereits vor dem Schuljahr von den Eltern erfolgen.
Des Weiteren wird an der Heinrich-Schaumberger-Schule noch eine Mittagsbetreuung für Schüler unabhängig vom oben genannten Ganztagesangebot angeboten
An der Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg wird derzeit keine Ganztagesschule angeboten.
Näheres zu den Ganztagesschulen in Bayern.
Ihre Ansprechpartner:
Sachbearbeiter/in Telefon Staatliche Realschule Coburg II Frank Hoffmann 09561 514-2312 Staatliche Realschule Neustadt und
Staatliches Arnoldgymnasium NeustadtNina Hofmann-Reh 09561 514-2302
Heinrich-Schaumberger-Schule Coburg und
Glockenbergschule NeustadtStefanie Trütschel 09561 514-2304 -
Kinderbetreungskosten für Kitas und für Tagespflege
Übernahme von Teilnahmegebühren in Kindertageseinrichtungen
Die Teilnahmebeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) können übernommen bzw. bezuschusst werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung, in den Tageseinrichtungen oder auf dieser Seite zum Downloaden. Die Gewährung der Jugendhilfeleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Ihr Ansprechpartner:
Nina Kutscher
Telefon 09561 514-2214Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege:
Wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts besitzt, wird die Vergütung der Tagespflegeperson direkt vom Jugendamt an diese gezahlt.
Allerdings sind Sie zu einem Kostenbeitrag verpflichtet, dessen Höhe abhängig von den in Anspruch genommenen Betreuungstunden ist und der an das Jugendamt geleistet werden muss.
Auf Antrag kann überprüft werden, ob Ihnen dieser Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen wird. Dieses ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihren persönlichen Verhältnissen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Elke Taubmann
Telefon 09561 514-2201Dateiname Dateigröße Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge 147 KB Belastungen 52 KB Verdienstbescheinigung 86 KB Hinweisblatt zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen 28 KB Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages bei Kinderpflege 312 KB Satzung Tagespflegen vom 22.12.2022 3 MB Satzung Kostenbeiträge 22.12.2022 784 KB -
Leistungen aus den Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen finden Sie im Informationsblatt, Anträge finden Sie hier oder bei den Städten und Gemeinden.
Für detaillierte Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen stehen Ihnen Ihre Sachbearbeiter für Beratung, Antragstellung, Bewilligungsverfahren und Mittelauszahlung zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner:
Gizem Karatas
Telefon 09561 514-2121Ihre Ansprechpartnerin beim Jobcenter Coburg Land ist
Frau Falk
Telefon 09561 705-100Dateiname Dateigröße Formblatt BuT Lernförderung Bestätigung Schule 158 KB Bescheinigung Nachhilfeträger 134 KB Bestätigung des Antragstellers 111 KB Infoblatt BuT 241 KB AntragBuT 139 KB -
Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen
Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen
Die Teilnahmebeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) können nach Antragstellung vom Fachbereich Jugend, Familie und Senioren übernommen bzw. bezuschusst werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung, in den Tageseinrichtungen oder auf dieser Seite zum Downloaden. Die Gewährung der Jugendhilfeleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Zur Durchführung der Bedarfsberechnung werden deshalb folgende Unterlagen benötigt (soweit zutreffend):
- Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monate
- vollständigen Bescheid mit allen Berechnungen über Ihr Arbeitslosengeld II und/oder Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengelds I
- Nachweis über die Höhe der Belastungen (z. B. Versicherungen mit Versicherungsschein und aktuellen Zahlungsnachweisen),
- Nachweis über die Höhe Ihrer Miete (Kopie des Mietvertrages),mit Angabe der Kaltmiete und der Betriebskosten
- Nachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Abzahlungsverpflichtungen nach Zins und Tilgung aufgeschlüsselt, Grundabgaben usw.),
- Nachweis sonstiger Einkünfte (z. B. aus selbständiger Arbeit und geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte, Dividenden, Rente, BAföG, Unterhaltszahlungen, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
Die Jugendhilfeleistung kann grundsätzlich erst ab dem Monat erbracht werden, in welchem der Antrag beim Landratsamt Coburg oder bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung eingegangen ist. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Nina Kutscher
Telefon 09561 514-2214Dateiname Dateigröße Antrag auf Übernahme Teilnahmebeitraege vom 02.02.2023 172 KB Belastungen 52 KB Verdienstbescheinigung 86 KB Hinweisblatt vom 02.02.2023 138 KB -
Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
Wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts besitzt, wird die Vergütung der Tagespflegeperson direkt vom Jugendamt an diese gezahlt.
Allerdings sind Sie zu einem Kostenbeitrag verpflichtet, dessen Höhe abhängig von den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden ist und der an das Jugendamt geleistet werden muss.
Auf Antrag kann überprüft werden, ob Ihnen dieser Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen wird. Dieses ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihren persönlichen Verhältnissen.
Zur Durchführung der Berechnung werden folgende Unterlagen benötigt (soweit zutreffend):
Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monatevollständigen Bescheid mit allen Berechnungen über Ihr Arbeitslosengeld II und/oder Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengelds INachweis über die Höhe der Belastungen (z. B. Versicherungen mit Versicherungsschein und aktuellen Zahlungsnachweisen),Nachweis über die Höhe Ihrer Miete (Kopie des Mietvertrages),mit Angabe der Kaltmiete und der BetriebskostenNachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Abzahlungsverpflichtungen nach Zins und Tilgung aufgeschlüsselt, Grundabgaben usw.),Nachweis sonstiger Einkünfte (z. B. aus selbständiger Arbeit und geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte, Dividenden, Rente, BAföG, Unterhaltszahlungen, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
Ein Erlass des Kostenbeitrags kann grundsätzlich erst ab dem Monat erfolgen, in welchem der Antrag beim Landratsamt Coburg eingegangen ist. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Elke Taubmann
Telefon 09561 514-2201
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Schule
Schule
Welche Schule ist die Richtige für mein Kind? Diese Frage beschäftigt Eltern immer wieder neu. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und allen weiteren Personen, die im Schulumfeld mit ihrem Kind arbeiten, ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Bildungsbiographien.
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Stütz- und Förderklassen
CoSinus
Coburger Stütz- und Förderklassen: individuell-unterstützend-stärkend
Ein gemeinsames Projekt von Jugendhilfe und Schule an der Heinrich-Schaumberger-Schule Coburg in Kooperation mit den Ämtern für Jugend und Familie der Stadt und des Landkreises CoburgSozial- und Arbeitsverhalten haben einen maßgeblichen Einfluss auf den Schulerfolg eines Kindes. Oft behindern emotionale Probleme und ein unangemessenes Sozialverhalten eines Kindes in erheblichem Maße das schulische Lernen.
Um Ausgrenzung und Scheitern von Schülern zu vermeiden und eine positiv Schullaufbahn und Persönlichkeitsentwicklung dieser Schüler zu ermöglichen gibt es das besondere Angebot der Klassen mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung, die sogenannten Stütz- und Förderklassen.Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozialen und emotionalen Bereich sollen durch frühzeitige und ganzheitliche Hilfe in einer Schule Kompetenzen erwerben, die ihnen später den Besuch in einer Regelschule ermöglichen. Den Schülern wird ein individuell abgestimmtes, ganzheitliches Konzept aus sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen geboten, um eine positive Entwicklung des Kindes zu gewährleisten und die Manifestierung von Verhaltensweisen zu vermeiden.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Stütz- und Förderklassen erfolgt gemeinsam nach Prüfung durch den sonderpädagogischen Fachdienst der Heinrich-Schaumberger-Schule und nach sozialpädagogischer Diagnose des zuständigen Jugendamtes.
Vor Ort für Sie da.
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Schulvorbereitende Einrichtungen
Schulvorbereitende Einrichtungen
Eine SchulVorbereitende Einrichtung ist eine Einrichtung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. In der SVE werden Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf (nach Bundessozialhilfegesetz) aufgenommen. Ziel ist es, den anschließenden Besuch eines Förderzentrums zu vermeiden. Schulvorbereitende Einrichtungen gibt es an der Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg (derzeit 3 Gruppen) und an der Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg (derzeit 1 Gruppe). Näheres zu schulvorbereitenden Einrichtungen gibt es auch auf der Internetseite der Glockenbergschule.
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Legasthenie/Dyskalkulie
Legasthenie/Dyskalkulie
Bei Kindern mit Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) sind in erster Linie die Schulen in der Pflicht entsprechende Fördermaßnahmen vorzuhalten und Nachteilsausgleiche zu gewähren.
Reichen diese schulischen Fördermöglichkeiten nicht aus und haben Legasthenie oder Dyskalkulie seelische Beeinträchtigungen bei ihrem Kind zur Folge, können Sie beim Amt für Jugend, Familie und Senioren Beratung und Hilfe bekommen.Eine Legasthenie/Dyskalkulie-Therapie kann nur im Rahmen von Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII gewährt werden. Das bedeutet ein Facharzt (in der Regel ein Kinder- und Jugendpsychiater) muss eine seelische Störung mit Krankheitswert bei ihrem Kind feststellen und diese seelische Behinderung beeinträchtigt die Teilhabe ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft.
Ihre Ansprechparterin:
Yvonne Schnapp
Telefon 09563 309072 -
Förderzentren
Förderzentren im Landkreis und der Stadt Coburg
Der Verein "Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V." unterhält zwei Fördereinrichtungen für Kinder/Schüler mit sonderpädagogischen Bedarf.
Geschäftsführung und Verwaltung des Vereins (insbesondere Beschaffungen, Schülerbeförderung, Hallenbelegungen durch Vereine nach Schulende) erfolgt im Landratsamt Coburg.
Geschäftsführung des Vereines:
Brigitte Keyser
Telefon 09561 514-2300Heinrich-Schaumberger-Schule Coburg
Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum
Judenberg 44
96450 CoburgTelefon 09561 37577
Fax 09561/420978
E-Mail hss_coburg@t-online.deGlockenbergschule Neustadt b. Coburg
Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum
Glockenberg 1
96465 Neustadt b. CoburgTelefon 09568 2851
Fax 09568/879006
E-Mail sekretariat@glockenbergschule.deIhre Ansprechpartner:
Stefanie Trütschel
Telefon 09561 514-2304Dagmar Fischer (Personalangelegenheiten)
Telefon 09561 514-2303
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Grund- und Mittelschulen
Grund- und Mittelschulen im Landkreis Coburg
Auf der Seite des Schulamtes Coburg finden Sie eine Übersicht über alle Grund- und Mittelschulen im Landkreis Coburg.
Die beiden Mittelschulverbünde im Landkreis und der Stadt Coburg sind auf folgender Seite des Schulamtes Coburg ersichtlich.
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Klassenfahrten
Zuschüsse zu schulischen Maßnahmen
Der Landkreis Coburg gewährt individuell und einkommensabhängig Zuschüsse an Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz im Landkreis Coburg, deren Kind/er an nachstehend aufgeführten Angeboten teilnehmen:
- schulische Maßnahmen die mindestens drei Tage dauern
Beispiele: Schullandheimaufenthalte, Skilager, Abschlussfahrten - Kinder- und Jugendfreizeiten, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis durchgeführt werden und mindestens drei Tage dauern.
Beispiele: Freizeiten von Jugendgruppen, Jugendringen, etc. - Ferienbetreuungsmaßnahmen, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis Coburg verantwortet werden. Die Bezuschussung ist hierbei an eine wochenweise (nicht tageweise) Teilnahme des Kindes/ der Kinder gekoppelt und setzt eine Berufstätigkeit der Eltern oder des Elternteils (bei Alleinerziehenden) von mind. 19,25 Wochenstunden (= Halbtagsbeschäftigung) voraus.
Beispiele: Ferienspaßwochen, Stadtranderholungen etc.
Für das Jahr 2015 sind ab sofort leider keine Zuschüsse mehr möglich!
Dateiname Dateigröße Förderrichtlinie für Freizeiten, Ferienbetreuung, schulische Maßnahmen 72 KB Antrag Schule 53 KB Antrag Freizeit 54 KB - schulische Maßnahmen die mindestens drei Tage dauern
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Staatliches Schulamt
Staatliches Schulamt
Das Staatliche Schulamt im Landkreis Coburg ist eine eigenständige Behörde mit folgenden Aufgaben (nicht abschließend):
- Schulaufsicht über die Volksschulen
- Fachaufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitungen und das pädagogische Personal
- Dienstaufsicht über die Lehrkräfte einschließlich dienstlicher Beurteilung
- Klassenbildung und Lehrerzuweisung
- Planung und Ordnung des Unterrichtswesens
- Beratung und Fortbildung der Schulleitungen und der Lehrkräfte
- Vollzug der Schulordnung
(Hinweis: Die Schulaufsicht über die Förderschulen wird durch die Regierung von Oberfranken ausgeübt)
Leiter des rechtlichen Bereichs ist der Landrat Michael Busch; Leiter des fachlichen Bereichs ist ein fachlich vorgebildeter Schulaufsichtsbeamter der Volksschule, Schulamtsdirektor Gerhard Schelhorn.
Weitere Informationen über die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg finden Sie unter:
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Beratungsstellen, schulpsychologischer Dienst, Mobiler sonderpädagogischer Dienst...
Beratungsstellen – Schulpsychologische Beratungsstelle, Mobiler sonderpädagogischer Dienst, Unabhängige Schulberatung Coburg
Schulpsychologische Beratungsstellen:
An der Staatlichen Realschule Coburg II sowie dem Arnoldgymnasium Neustadt b. Coburg ist jeweils eine schulpsychologische Beratungsstelle eingerichtet. Dort können Sie bei psychologisch komplexen Situationen den Rat der Schulpsychologen suchen. Die Schulpsychologen beraten, vermitteln und unterstützen bei Lern- und Leistungsproblemen, Schul- und Prüfungsangst, bei der Förderung von sozialer Kompetenz und Integration, in Konfliktsituationen und akuten Krisen.
Die schulpsychologische Beratungsstelle wird für die Realschulen CO I, CO II und die Realschule Neustadt von Frau RSKin Sabine Hoffrichter wahrgenommen.
Bitte nutzen Sie die Sprechzeiten
montags, 11:15 - 12:00 Uhr
mittwochs, 13:00 - 14:00 Uhrfür Ihre telefonische Terminvereinbarung unter 09561 32158. Bitte sprechen Sie dazu ggf. auf den Anrufbeantworter; Frau Hoffrichter setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Näheres ist auch der Internetseite der Realschule Coburg II unter zu entnehmen.
Am Arnoldgymnasium in Neustadt ist Frau Eva Petters als Schulpsychologin tätig.
Ihre Sprechstunden sind:
montags, 3. Stunde, 09:50 – 10:35 Uhr
mittwochs, 5. Stunde, 11:40 - 12:20 Uhrund nach Vereinbarung
Frau Petters ist tagsüber erreichbar unter:
Telefon 09568 8973-20 oder
Mobil 0179 9671341.Näheres finden Sie auch auf der Internetseite des Arnoldgymasiums.
Sonderpädagogischer Dienst:
Zuständig für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und die Mobile Sonderpädagogische Hilfe im Schulamtsbezirk Coburg - Stadt und Land - sind die
Heinrich-Schaumberger-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum mit SVE
Judenberg 44
96450 Coburg
Telefon 09561 37577
Fax 09561 420978
E-Mail HSS_Coburg@t-online.deund die
Glockenbergschule
Schule zur Lernförderung
Glockenberg 1
96465 Neustadt bei Coburg
Telefon 09568 2851
Fax 09568 879006Näheres zu den Aufgaben des sonderpädagogischen Dienstes können Sie auch den Seiten der Glockenbergschule sowie der Regierung von Oberfranken entnehmen.
Unabhängige Schulberatung Coburg – individuell, inklusiv, interdisziplinär
Die unabhängige Schulberatung Coburg ist dem Staatlichen Schulamt Coburg zugeordnet und gibt es erst seit Kurzem. Die Beratungstage werden donnerstags am Nachmittag im Landratsamt Coburg stattfinden. In Kürze finden Sie hier weitere Informationen.
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eCn-Klassen
eCn-Klassen
Das Projekt der extra-Chance-nutzen-Klassen gibt es seit dem Schuljahr 2006/2007 für Hauptschüler, die den Hauptschulabschluss nicht bzw. nicht mit gutem Ergebnis bestanden haben und wird von den teilnehmenden Mittelschulen und der EJOTT Coburg durchgeführt. Näheres über die eCn-Klassen können Sie der Internetseite der EJOTT entnehmen.
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Schülerbeförderung
Schülerbeförderung / Kostenfreiheit des Schulweges
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landkreises Coburg derzeit mit den verschiedenen Verkehrsunternehmen Dt. Bahn AG, agilis, OVF GmbH, OVG Sonneberg sowie den Bussen der SÜC Coburg durchgeführt.
Die notwendige Beförderung ist durch das Landratsamt Coburg als Aufgabenträger sicherzustellen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 von:
- öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen (z.B. Berufsgrundschuljahr oder Berufsvorbereitungsjahr)
- öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen, die wegen einer dauernden Behinderung (Schwerbehindertenausweis, fachärztliche Atteste/Gutachten o. ä.) auf eine Beförderung angewiesen sind.
Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (= geringste Kosten) erreichbar ist, wenn
- der kürzeste Fußweg von der Wohnung bis zur Schule mehr als drei Kilometer (einfach) beträgt oder
- der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z. B. fehlende Gehsteige, Fahrbahnabgrenzungen oder andere verkehrssichernde Anlagen, abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten) oder
- eine dauernde Behinderung eine Beförderung erfordert.
Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges
Einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten Sie in der Regel im Sekretariat Ihrer Schule. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie ggf. die notwendigen Nachweise (z. B. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.) bei. Geben Sie Ihren ausgefüllten Antrag an Ihrer Schule ab, diese bestätigt die Angaben und leitet ihn zur Entscheidung an den Aufgabenträger (Landratsamt Coburg) weiter.
Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges kann auch online unter folgendem Link gestellt werden.
Beförderungsantrag online
Am Ende müssen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung den Antrag auf Kostenfreiheit ausdrucken und an Ihrer Schule zur Bestätigung und Weiterleitung an das Landratsamt abgeben.Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges kann auch als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag nach Ausdruck im Sekretariat Ihrer Schule zur Bestätigung und Weiterleitung an das Landratsamt ab.
Die Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges/Schülerbeförderung können auch nochmals den folgenden Hinweisblättern entnommen werden:
Hinweisblatt zur Schülerbeförderung bis Klasse 10
Hinweisblatt zur Schülerbeförderung ab Klasse 11
Umzug / Schulwechsel
Bei Umzug oder Schulwechsel ist die zur Verfügung gestellte kostenfreie Schülerjahreskarte zurückzugeben. Es ist neu zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Beförderung besteht. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen neuen Antrag auf kostenfreie Beförderung.
Wird die Schülerjahreskarte von Ihnen nicht zurückgegeben und besteht kein Anspruch auf weitere kostenfreie Beförderung, sind wir leider gezwungen, Ihnen die dem Landkreis Coburg entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Ersatz einer verlorenen Fahrkarte
Bei Verlust der zur Verfügung gestellten Fahrkarte bitten wir Sie, den Verlust umgehend im Sekretariat der Schule oder direkt im Landratsamt Coburg anzuzeigen.
Erstattungsanspruch für Fahrtkosten
Bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen. Eine Kostenerstattung ergibt sich, wenn eine der im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges genannten Ausnahmeregelungen erfüllt ist. Diese sind:
- wenn der Unterhaltsleistende nachweislich für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (volle Erstattung) oder
- wenn der Unterhaltsleistende oder die Schülerin/der Schüler nachweislich laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bezieht (volle Erstattung) oder
- wenn die Kosten für die notwendige Beförderung die Familienbelastungsgrenze von derzeit 490,00 € pro Familie bzw. 320,00 € je Schüler und Schuljahr übersteigen (dabei sind 490,- € bzw. 320,- € selbst zu tragen – d. h. nur der übersteigende Betrag kann erstattet werden).
Der Antrag auf Kostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (Ausschlussfrist!) zu stellen.
Der Erstattungsantrag kann hier direkt online ausgefüllt werden.
Alternativ finden Sie am Ende dieser Seite unter "Erstattungsantrag ÖPNV" den ausfüllbaren PDF-Antrag zum Ausdrucken in Papierform.
Wichtig!
Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule!).
Pkw-Nutzung / Antrag
Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kfz sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit für diese Benutzung mit Bescheid vorher anerkannt worden ist. Die Erstattung beschränkt sich in der Regel auf die Kosten in Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels.
Zur Beantragung verwenden Sie bitte den neuen KFZ-Antrag!
Ihre Ansprechpartner:
Martin Haderlein
Telefon 09561 514-2306Kerstin Reinmüller
Telefon 09561 514-2301Dateiname Dateigröße Hinweisblatt Schülerbeförderung 2024 bis Klasse 10 249 KB Hinweisblatt Schülerbeförderung 2024 ab Klasse 11 250 KB Erfassungsbogen 2024/25 219 KB Pkw-Antrag NEU 2 MB Erstattungsantrag ÖPNV 691 KB -
BAföG
Ausbildungsförderung (Bafög)
Die Förderung wird geleistet für den Besuch von
- Berufsfachschulen
- Fachschulen
- Berufsaufbauschulen
- Berufsoberschulen
- weiterführenden Schulen (unter bestimmten Voraussetzungen).
Seit dem 15.07.2021 ist der neue bundeseinheitliche Onlineantrag in BAföG auch für Bayern freigeschaltet.
Diese neu entwickelte und von allen Bundesländern im Schul- und Hochschulbereiche unter dem Namen „BAföG Digital" eingesetzte Verfahrenslösung erfüllt die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und löst die länderspezifischen Onlineanträge ab.
Für eine Übergangszeit werden wir die bekannte AFÖGplus-Onlineantragstellung neben BAföG Digital weiter betreiben.Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartner:
Katja Renner
Telefon 09561 514-2130- Buchstaben A - L
Nina Hofmann-Reh
Telefon 09561 514-2131- Buchstaben M - Z
Beide Sachbearbeiterinnen sind teilzeitbeschäftigt.
Bitte vereinbaren Sie deshalb in jedem Fall telefonisch vorab einen Gesprächstermin.
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Ferien
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Theatervergnügen
Theatervergnügen im den Sommerferien für Groß und auch ganz klein
Im Rahmen des Ferienpasses bieten wir, gemeinsam mit dem Verein „Chapeau Claque" Kindertheater besonderer Qualität. Die jeweiligen Spielorte und Spieltage entnehmen sie dem aktuellen Theaterflyer oder dem Ferienpass.
Ferienpassinhaber haben vergünstigten oder sogar freien Eintritt! Zum Ferienpass.
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Ferienprogramm
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Kinderrechte
Kinderrechte
Kinder brauchen auch in unserer heutigen Gesellschaft zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Dazu reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte.
Diese sind unter anderem:
- das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
- das Recht auf gute Versorgung,
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
- das Recht auf Mitbestimmung.
Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können Sie hier nachlesen.
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Kinderschutz
Kinderschutz
Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen, wie z.B.
- überzogene Erziehungsmaßnahmen,
- körperliche und psychische Gewalt,
- sexuelle Übergriffe und Ausbeutung,
- Verwahrlosung und Vernachlässigung,
- Krankheit und Armut.
Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst" geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.
Machen Sie sich Sorgen um ein Kind in ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, in ihrer Nachbarschaft oder aus anderen Gründen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie.
Vor Ort für Sie da:
Tel: 09561 5142201
- In dringenden Fällen, außerhalb der Bürozeiten des Landratsamtes, wenden Sie sich bitte an die Polizei!
Dateiname Dateigröße Die aktuelle Kinderschutzkonzeption des Landkreises Coburg (Stand: 2024) 1 MB -
Kindergeburtstag
Kindergeburtstag mal anders
Jedes Jahr stellt sich erneut die Frage: Was machen wir bloß am Kindergeburtstag? Topfschlagen und Schnitzeljagd standen bereits zu oft auf dem Programm. Es gibt eine Alternative, die Spannung und Spiel verbindet, die Neugier fördert und ganz nebenbei noch Wissen vermittelt: Kindergeburtstage in Kultureinrichtungen!
In der Broschüre „Kindergeburtstag mal anders" stellen die Stadt Coburg und die Landkreise Sonneberg und Coburg einige interessante Angebote vor.
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Tamara Freitag
Telefon 09561 514-2310Dateiname Dateigröße Broschüre "Kindergeburtstag mal anders" 718 KB