-
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins hängen u. a. von der
- Art der Fördermittel
- Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
- Wohnungsgröße
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen
ab.
Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und die dazugehörigen Formblätter erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Bianca Krämer
Telefon 09561 514 - 2105 -
Wohnraumförderung (behindertengerechte Baumaßnahmen)
Wohnraumförderung
Detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt
Förderrechner der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Ihre Ansprechpartner:
Daniel Göring
Telefon 09561 514-2100Bianca Krämer
Telefon 09561 514-2105- Beratung, Antragstellung, Bewilligungsverfahren, Mittelauszahlung, Baubuchabwicklung
Alexander Grau
Telefon 09561 514-4106Marion Wallenstein
Telefon 09561 514-4108- Technische Beratung und Sachbearbeitung