Integrationslotsin
Die Integrationslotsin im Landkreis Coburg ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen der Integration.
Aufgabenspektrum
- Förderung der Integration bleibeberechtigter Migranten
- Vermittlung von Angeboten und Hilfsmöglichkeiten
- Unterstützung der Helferkreise im Landkreis
- Zusammenarbeit mit den Trägern der Integrationsarbeit, Behörden und Verbänden sowie Trägern der Flüchtlingsberatung, Asylsozialarbeit und Migrationsberatungsstellen
- Förderung von Menschen unterschiedlicher Religionen
- Beratung und Unterstützung der Fachbereiche
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Hanna Waller
Telefon +49 9561 514-5205
Dateiname | Dateigröße |
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2022 Flyer Integration - gemeinsam gestalten | 1 MB |
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Wohnraumbörse
Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, muss er baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen.
Das Landratsamt Coburg unterstützt zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Helferkreisen die anerkannten Asylsuchenden und Flüchtlinge bei der Wohnungssuche. Dazu werden Mietangebote benötigt.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung. Dazu finden Sie ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" steht auch die Integrationslotsin zur Verfügung.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Coburg. Die Stadt Coburg ist nicht Teil des Mietangebotes.
Bei Mietobjekten in der Stadt Coburg oder in einen anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:Formular Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge
Zur Orientierung hier die im Landkreis Coburg geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:
Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.01.2018:Angemessene Bruttokaltmiete
Zentrale Warmwasserversorgung
Dezentrale WarmwasserversorgungIhr Ansprechpartnerin
Valentina-Amalia Dumitru
Telefon 09561 514-5206
E-Mail wohnraumboerse@landkreis-coburg.deDateiname Dateigröße Wohnraumbörse - Formular Mietobjekt 175 KB Angemessene Bruttokaltmiete 19 KB Zentrale Warmwasserversorgung 292 KB Dezentrale Warmwasserversorgung 293 KB