Fischereischein
Der Fischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde nach Vorliegen der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung und entsprechender Zuverlässigkeitsprüfung erteilt.
Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Die Gültigkeit bzw. Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug auch in Bayern unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde bzw. Stadt persönlich vorsprechen.
Für die Erteilung werden benötigt:
- Prüfungszeugnis,
- Personalausweis bzw. Reisepass (bei Erstantrag),
- 2 Passfotos (Fischereischein auf Lebenszeit.)
Gebühren
Fischereischein auf Lebenszeit 35,00 Euro
Jahresfischereischein 7,50 Euro
(zuzügl. Fischereiabgabe.)
Bei der Verlängerung eines Jahresfischreischeins wird ebenfalls eine Gebühr von 7,50 Euro erhoben.
Ihr Ansprechpartner
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102