Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Schornsteinfegerwesen

Seit 01.01.2013 ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft. Eine grundlegende Neuerung bringt das Gesetz im Hinblick darauf, dass der Hauseigentümer nun zum Kehren, Messen und Überprüfung seiner Feuerstätten nicht mehr den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister beauftragen muss. Damit der von Hausbesitzer Beauftragte aber auch weiß, welche Arbeiten in dem Anwesen zu erledigen sind, gibt es den Feuerstättenbescheid, der zum 31.12.2012 jedem Hausbesitzer zugestellt worden ist. Darin sind dann alle Arbeiten, die in dem jeweiligen Anwesen auszuführen sind, mit den genauen Terminen für die Arbeiten aufgelistet.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an. Bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes nimmt er öffentliche Aufgaben war.

Eine Liste der in Stadt- und Landkreis Coburg tätigen Kaminkehrer finden sie hier.

www.schornsteinfeger.de

www.kaminkehrer-ofr.de

www.verwaltungsservice.bayern.de

Weitere Auskünfte zur Kehr- und Überprüfungspflicht, den Kehrbezirken und der Gebührenerhebung erteilt

Tina Rahmanovic
Telefon 09561 514-3106

 

Mängelanzeigen baulicher Art, bautechnische Fragen

Larissa Moritz
Telefon 09561 514-4109

 

Mängelanzeigen Abgaswerte, Beschwerden über Rauch- und Rußbelästigungen

Jan Richter
Telefon 09561 514-4405

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Hilfe für Nachbarn

Hilfe für Nachbarn Coburg e. V.
Aus der Region -
Für die Region!

Hilfe_fuer_Nachbarn_120_70.jpg

Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

E-Mail schreiben

Sicheres Kontaktformular

Wissenswertes & Nützliches

Nützliche Dokumente
zum Download, Videos
und weiterführende
Informationen erhalten
Sie in unserer
Mediathek! 

Sie fragen – wir antworten!

Wir haben für Sie
Antworten auf die
am häufigsten
gestellten Fragen
zusammengefasst!
Diese finden Sie
in unserem Fragen &
Anworten-Bereich!