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Aktuelles aus der KOJA
Für die Ferien und Freizeit gibt es tolle Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie können nach Lust und Laune spielen, toben, basteln oder auch in geführten Angeboten neue Dinge entdecken und Fähigkeiten entwickeln.
Links und Kontaktdaten finden Sie in der folgenden PDF:
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Ferienprogramm
Ferienprogramm
Das Ferienprogramm im Landkreis Coburg ist eine Gemeinschaftsproduktion der Städte und Gemeinden des Coburger Landes und der Kommunalen Jugendarbeit. Der Landkreis Coburg bietet Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und im Winter ein vielfältiges Programm an Tages- und Mehrtagesveranstaltungen. Insbesondere Mehrtagesveranstaltungen und Freizeiten können einkommensabhängig gefördert werden. Die Richtlinen und Anträge befinden sich am Ende der Seite.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Bereich Freizeitangebote.
Online-Anmeldung zur Ferienfreizeit
Ihre Ansprechpartner:
Alexander Senftleben (Service)
Telefon 09561 514-2204
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207
Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
Telefon 09561 514-2203
oder E-Mail an info@koja.de -
Freizeitangebote Kommunale Jugendarbeit (Koja)
Oster-Angebote 2024
Dateiname Dateigröße 26. März: Ei, Ei, ei - grüne Tage in der "Alten Schäferei" 2 MB 2. April: Wo flinke Hände flechten und formen 545 KB 3. April: Nur was ich kenne, das liebe ich 628 KB Pfingst-Angebote 2024 (folgen noch)
Dateiname Dateigröße Richtlinien und Anträge
Dateiname Dateigröße Antrag auf Individualbezuschussung 83 KB Zuschussrichtlinien 61 KB -
Freizeitangebote Gemeindejugendpflegen
Richtlinien und Anträge
Dateiname Dateigröße Antrag auf Individualbezuschussung 83 KB Zuschussrichtlinien 61 KB
GemeindejugendpflegenAhorn
Ansprechpersonen: Christine und Oliver Völker
www.foerderkreis-ahorn.deBad Rodach
Ansprechperson: Eva Hoffmann
https://www.bad-rodach.de/leben/angebote-fuer-kinder-jugendliche/jugendtreffDörfles-Esbach
Ansprechperson: Matthias Mauer
https://soge.bayern/Ebersdorf
Ansprechperson: Danica Faber
https://www.ebersdorf.de/jung-bis-alt/kinder-und-jugendarbeit/Grub am Forst / Niederfüllbach
Ansprechperson: Davina Duschek
https://www.grub-am-forst.de/vg_grub_am_forst/Jung%20bis%20Alt/Jugendpflege%20Grub%20a.Forst%20&%20Niederf%C3%BCllbach/Itzgrund
Ansprechperson: Patricia Simon
https://www.itzgrund.de/leben-im-itzgrund/kinder-und-jugend/mittags-und-ferienbetreuung.htmlLautertal
Ansprechperson: Michael Wohl
https://www.gemeindelautertal.de/leben-in-lautertal/jugend-familie-senioren/jugendpflege/Meeder
Ansprechperson: Annemarie Schlosser
https://gemeinde-meeder.de/bildung-soziales/jugendpflege/Neustadt
Ansprechperson: Ines Förster
https://www.neustadt-bei-coburg.de/leben-in-neustadt/angebote-fuer-kinder-jugendliche/jugendpflegeRödental
Ansprechperson: Robert Pechauf
https://www.roedental.de/buerger/jugend.htmlSeßlach
Ansprechperson: Svenja Merz
https://www.sesslach.de/index.php/jugendpflegeSonnefeld
Ansprechperson: Björn de Rooij
http://soziales.sonnefeld.de/Untersiemau
Ansprechperson: Sabine Marr
https://www.untersiemau.de/gemeinde_untersiemau/B%C3%BCrgerservice/Soziales/Ferienprogramm/Weidhausen
Ansprechperson: Katharina Molner
https://www.weidhausen.de/gv_weidhausen/Soziales/Kinder-%20und%20Jugendarbeit%20und%20Sozialmanagement/Weitramsdorf
Ansprechperson: Florian Herrmann
https://weitramsdorf.de/bildung-soziales/familienmanagement/ -
Freizeitangebote Kreisjugendring, Vereine und Verbände
Kreisjugendring Coburg
Ansprechperson: Sibylle Oettle
https://kjr-coburg.de/freizeiten-2/Vereine und Verbände
BdkJ Regionalverband Coburg
Ansprechperson: Beate Walta
https://bdkj-coburg.deFreie Christengemeinde Sonnefeld
Ansprechpartner Tamara Roß
Homepage: intern.fcg-sonnefeld.de
Richtlinien und AnträgeDateiname Dateigröße Antrag auf Individualbezuschussung 83 KB Zuschussrichtlinien 61 KB -
Infos zum Freizeitplan
Der Freizeitplan - Alle Freizeiten in und aus dem Coburger Land
- Im Freizeitplan finden Sie Angebote für mehrtägige Ferienfreizeiten verschiedener Organisationen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Plan wird zu den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Winterferien aktualisiert. Hier finden Sie die Kontaktdaten für weitere Auskünfte der jeweiligen Veranstalter.
- Das Programmplanungsblatt für den Freizeitplan ist für Organisationen und Vereine, die der Kommunalen Jugendarbeit gerne ihre mehrtägigen Veranstaltungen mitteilen möchten. Diese werden dann ganzjährig aufgenommen und im Freizeitplan ergänzt.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Senftleben
Telefon 09561 514-2204 -
Ferienbörse
Online-Ferienbörse von Stadt Coburg und Landkreis Coburg
Hier finden Sie ein verlässliches Betreuungsangebot für Eltern, reichlich Möglichkeiten für junge Menschen in den Bereichen:
- Sport und Spiel
- Natur und Erlebnis
- Gemeinschaft, soziales Lernen, Kreativität
- Kunst
- Kultur und Geschichte.
Aber auch lebendige Lern- und Erfahrungsräume werden geboten, in denen sowohl Spannung und Aktion, als auch Entspannung und Erholung möglich sind.
Anbieter sind Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser sowie Firmen und Unternehmen.
Die Anbieter aus der Stadt Coburg können sich an die kommunale Jugendarbeit Silke Lesch wenden.Für Anbieter aus dem Landkreis steht Alexander Senftleben zu Verfügung.
Ein Klick führt Sie zur Ferienbörse mit vielfältigen Angeboten. -
Ferienpass
Die Kommunale Jugendarbeit bietet auch in diesem Jahr wieder den Ferienpass an. Hol dir den für dich passenden Pass direkt online auf dein Handy oder per Mail.
Weitere Informationen unter Ferienpass.Macht eure Ferien zu einem Erlebnis! Der Landkreis Coburg wünscht euch eine unvergessliche Ferienzeit.
Ihre Ansprechpartner:
Alexander Senftleben (Service)
Telefon 09561 514-2204Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
Telefon 09561 514-2203oder E-Mail an info@koja.de
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Freizeit - Sport und Spaß
Kinderfilmtreff
Ganzjährig bietet die KOJA des Landkreises Coburgs aktuelle und pädagogische Filme im Rahmen des Kinderkinos im Landkreis an. Den Tourplan sowie das aktuelle Kinoprogramm finden sie hier: (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin
Michelle Gustin
Telefon 09561 514 - 2207 -
Zuschüsse für Vereine und Jugendgruppen
Zuschüsse für Vereine und Jugendgruppen
Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich. Bayernweite Anerkennung findet der Landkreis Coburg für seine Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für die Jugendarbeit. Seit 2007 stellt der Landkreis jedes Jahr 50.000 Euro zur Verfügung.
Informationen erhalten Sie beim Kreisjugendring unter der Telefonnummer 09563-1420.
Richtlinien Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich
Antrag auf Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich
Zuschüssen zur Schaffung von Jugendräumen im Landkreis Coburg
Gefördert wird die Errichtung von Jugendräumen, die vorrangig und überwiegend der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Jugendarbeit umfasst in diesem Zusammenhang sowohl verbandliche Jugendarbeit, als auch die Tätigkeit von freien, offenen Jugendgruppen. Der Zuwendungsempfänger muss Gewähr dafür bieten, dass die Einrichtung im Rahmen der Möglichkeiten durch andere Träger der Jugendarbeit mitgenutzt werden kann.
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Jugendbusse und Co.
Unser Verleihangebot
Der KOJA Materialpool steht vor allem Vereinen, Verbänden und Initiativen in der Kinder und Jugendarbeit zur Verfügung. Von der Komplettausstattung für die gelungene Zeltfreizeit bis hin zur gut sortieren Fachbibliothek. Unser Angebot und die Verleihbedingungen finden sie hier.
Jugendbusvereih
Der Landkreis Coburg stellt allen Jugendgruppen, Verbänden und Vereinen kostengünstig drei Kleinbusse zur Verfügung. Für schlappe 5,00 € pro Tag und 0,20 € pro Kilometer können die Busse gemietet werden.
Zum Merkblatt Jugendbusnutzung (PDF)
Materialverleih
Zelte, Hüpfburg, Kajaks und vieles mehr...
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Senftleben
Telefon 09561 514-2204 -
Vor Ort
Jugendarbeit vor Ort
Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Jugendarbeit im Landkreis Coburg sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Kommunale Jugendarbeit (KOJA)
Alexander Senftleben (Service, Materialverleih)
Telefon 09561 514-2204Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
Telefon 09561 514-2203Jugendpflegen im Landkreis Coburg
Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte der jeweiligen Städte und Gemeinden. Ihnen obliegt die bedarfsgerechte pädagogische Arbeit vor Ort. In Kooperation mit Schulen, Verbänden oder Initiativen koordinieren sie z.B. offene Jugendtreffs, das Ferienprogramm oder Projekte für Kinder und Jugendliche. Übersicht der Jugendpflegen des Landkreises Coburg.
Jugendarbeit in der Stadt Coburg
Hier geht es zur Internetseite.
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Ziele und Aufgaben der KOJA und der gemeindlichen Jugendpflegen
Ziele und Aufgaben Kommunale Jugendarbeit
Der KOJA obliegt die Gesamt- und Planungsverantwortung im Bereich Jugendarbeit nach § 79 SGB VIII.
Ziel ist die fachliche Unterstützung und Beratung aller in der Jugendarbeit Verantwortlichen, d.h. Vermittlung von Trends und Entwicklungen sowie gemeinsame Suche nach innovativen Ideen für die Jugendarbeit im Landkreis Coburg.
Zusätzlich die Umsetzung von Modellprojekten und Organisation von gemeindeübergreifenden Maßnahmen.
Aufgaben allgemein:
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden, d.h. Bürgermeister, politische Mandatsträger, Gemeindejugendpfleger/innen
- Fortbildungen für Gemeindejugendpfleger/innen und sonstige Hauptamtliche
- Jugendpflegerklausur und Jugendpflegerbesprechungen
- Beratung des hauptamtlichen Personals freier Träger
- Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem KJR
- Gemeindeübergreifende Maßnahmen
- Modellprojekte
Konzeption der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Coburg
Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
Telefon 09561 514-2203 -
Informationen für alle, die sich engagieren
Fragen zu Jugendschutz können hier beantwortet werden
Jugendverbandsarbeit im Landkreis Coburg durch unseren Partner den Kreisjugendring .
Bayrischer Jugendring (BJR) - Bayernweite Dachorganisation für alle Bereiche rund um die Kinder- und Jugendarbeit.
Informationen zu Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes vom Januar 2012 erhalten sie direkt bei der Kreisjugendpflegerin Susanne Lange.
Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Lange
Telefon 09561 514-2203 -
Jugendliche bestimmen mit!
Jugendbeteiligung
Was wollen Jugendliche in ihrer Region Coburg?
Die Meinungen und Bedürfnisse junger Menschen sind wichtig für die Gestaltung der Zukunft! Damit die Belange junger Bürgerinnen und Bürger besser gehört und umgesetzt werden können, gibt es seit 2014 den Jugendbeauftragten, der die Interessen junger Menschen in der Kreispolitik vertritt.
Kontakt zum Jugendbeauftragten sowie aktuelle Infos zu jugendspezifischen Themen findet ihr unter www.jugend-macht-coburg.de oder www.facebook.com/jugendmachtcoburg
Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Lange
Telefon 09561 514-2203 -
Bundeskinderschutzgesetz
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Zum 01.01.2012 wurde das sog. Bundeskinderschutzgesetz eingeführt worden. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern (§1 Abs.1 BuKiSchG).
Im Rahmen dieses Gesetzes wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein „erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare:
Bundesgesetz und Umsetzung
Der Gesetzestext (§72a SGB VIII)
Hier geht es zum Gesetzestext.
Straftaten, die zum Ausschluss der Tätigkeit führen
Hier finden Sie eine Auflistung der Straftaten, die zum Ausschluss der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen nach § 72a SGB VIII führen
Die Handhabung des § 72a SGB VIII
Eine fachliche Empfehlung zur Umsetzung des §72a SGB VIII finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesjugendamtes.
Die Vereinbarungen mit den freien Trägern
Als Beispiel, wie eine solche Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern voraussichtlich aussehen wird, finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes unter Punkt V. „Mustervereinbarung".
Prüfschema – Führungszeugnis
Das Prüfschema (PDF)
Informationsblatt für Ehrenamtliche
Das erweiterte Führungszeugnis
Der Weg zum Führungszeugnis.
- Der Vorsitzende des Vereins stellt dem Ehrenamtlichen die Bescheinigung zur Antragstellung des kostenfreien erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige aus.
- Der Ehrenamtliche stellt mit der Bescheinigung den Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke) in seiner Wohnortgemeinde. Den Ausweis nicht vergessen.
- Dem Ehrenamtlichen wird das Führungszeugnis an die Privatadresse zugeschickt (Privateigentum des Antragstellers)
Nun hat der Ehrenamtliche zwei Möglichkeiten:
- Der Ehrenamtliche zeigt das Führungszeugnis seinem Vereinsvorsitzenden - Fertig!
- Der Ehrenamtliche zeigt das Führungszeugnis Herrn Göring im Landratsamt, Raum E 08, der ihm eine Bescheinigung ausstellt, dass keine Eintragungen nach §72a SGB VIII enthalten sind. Diese Bescheinigung legt der Ehrenamtliche seinem Vereinsvorsitzenden vor - fertig
Hinweis:
Das Führungszeugnis ist drei Monate gültig, d.h. es kann innerhalb dieser Frist bei mehreren Vereinen vorgelegt werden.
Vor jeder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Wenn Sie wiederholt ehrenamtlich tätig sind, haben Sie die Möglichkeit ihrem Vorsitzenden schriftlich zu genehmigen, dass diese/r ihre Daten speichert, bis ihre ehrenamtliche Tätigkeit beendet ist. Dann kann müssen Sie spätestens nach fünf Jahren ein neues Führungszeugnis vorlegen.
NEU: Flyer "Onlinebeantragung von Führungszeugnissen"
Kostenfreies Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Fragen zum Führungszeugnis
Antworten rund um das Führungszeugnis finden Sie direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz, sowie in unseren FAQ.
Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Selbstverpflichtung bei spontanen Einsätzen Ehrenamtlicher
Selbstverpflichtung Ehrenamtlicher
Datenschutz und Dokumentation
Bei der Einsichtnahme in Führungszeugnisse Ehrenamtlicher gilt:
Der Träger ist befugt, den Umstand der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, das Datum des FZ sowie die Tatsache, dass keine einschlägigen Vorstrafen enthalten sind zu speichern.
Das FZ darf nicht zur Akte genommen werden.
Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit zu löschen.
Wird im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen, sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Bei ehrenamtlich Tätigen, die wiederholt eingesetzt werden, wird empfohlen, das Einverständnis der Betroffenen zur Datenspeicherung bis zur Beendigung der Tätigkeit für den Träger einzuholen. (Dann muss u.U. erst nach fünf Jahren ein neues FZ eingesehen werden)
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Jugendschutz
Jugendschutz
Jugendschutz will die Stärken von Kindern und Jugendlichen fördern sowie Gefährdungen kontrollieren und mindern.
Jugendschutz will aber auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung sicherstellen. Jugendschutz versteht sich dabei als Anwalt der nachwachsenden Generation, der die Interessen gegenüber Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- und Verkehrsplanung vertritt.
Darüber hinaus ist Kinder- und Jugendschutz ein durchgängiges Prinzip der Jugendhilfe, d.h. alle Leistungen und anderen Aufgaben haben ganz allgemein den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen im körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Bereich zum Ziel.Jugendschutz im Landkreis Coburg
Diese Broschüre fasst im ersten Teil die aktuellen fachlichen Eckpunkte des ordnungsrechtlichen, erzieherischen und strukturellen Jugendschutzes zusammen. Im zweiten Teil werden die Partner, Projekte, Aufgaben und Informationsangebote des Jugendschutzes im Landkreis Coburg dargestellt.
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Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat zur Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung in der Öffentlichkeit zu schützen. Aus diesem Grunde sind alkoholische Getränke, Tabakwaren, Film- und Spielprogramme auf Trägermedien (DVD, Videokassetten...) an festgesetzte Altersgrenzen gebunden. Weiterhin regelt das Jugendschutzgesetz Aufenthaltsbeschränkungen und -verbote in Gaststätten, Discos, Kinos, Nachtclubs, Spielhallen und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Eltern, Firmen, Veranstalter und natürlich gerne auch Kindern / Jugendlichen werden mit dem nachfolgenden Film die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzes nahegebracht. Anschließend laden wir dazu ein, am Jugendschutztrainer, den wir auf einer Seite der Polizei gefunden haben, sein Wissen über den Jugendschutz zu testen. Viel Spaß dabei!
Film "Die Wette"
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Alkohol trinken erlaubt?
Alkohol trinken erlaubt?
Bier, Wein & Co.
Das Jugendschutzgesetz (§ 9 JuSchG) erlaubt die Abgabe alkoholischer Getränke (Bier, Wein, Sekt, Radler und sonstige bier-, wein- und sekthaltige Mischgetränke) und deren Konsum in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren.
Branntwein – Spirituosen - Schnaps
Bei Branntwein handelt es sich um starke alkoholische Getränke (z.B. Rum, Likör, Schnaps, Whisky, Korn, Magenbitter, Weinbrand etc.). Solche branntweinhaltigen Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.
Branntweinhaltige Lebensmittel sind z.B. Weinbrandbohnen, Früchte in Alkohol oder Süßspeisen, bei denen der Branntwein beigemischt ist (z.B. Eisbecher mit Eierlikör, Torten oder Pudding mit Alkoholzusatz,...). Solche Lebensmittel enthalten in nicht nur geringfügiger Menge Branntwein und dürfen nur an Volljährige abgegeben werden.
Alkopops und andere Mischgetränke
Alle branntweinhaltigen Mischgetränke (z. B. Wodka-Orange, Bacardi-Cola, Alkopops etc.) dürfen ebenso erst ab 18 Jahren getrunken werden (§ 9 JuSchG). Dabei spielt der Alkoholgehalt in Volumenprozent (% Vol.) keine Rolle. Schnaps ist Schnaps und darf erst ab 18 Jahren konsumiert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Auf Achse - Kids unterwegs
Auf Achse! – Kids unterwegs
Kinder abends unterwegs
Wie lange ein Kind abends Ausgang hat, wie lange es auf der Straße spielen darf, ob es bei der Freundin übernachten darf usw., wird nicht vom Gesetz geregelt, sondern muss zwischen Eltern und Kindern verhandelt werden oder von den Eltern bestimmt werden. Wir wünschen gute Beratungen und Ergebnisse, die für beide „Seiten" akzeptabel sind.
Disco- und Tanzveranstaltungen
Ohne Begleitung dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Discos und bei anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Auch Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr bleiben (§ 5 JuSchG)!
Erziehungsbeauftragung
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche z. B. ohne zeitliche Begrenzung in Gaststätten oder in der Disco aufhalten. Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten (Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Formular: Erziehungsbeauftragung
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Wann dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Wann dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Ferienarbeit
Die gesetzlichen Regelungen für Ferienarbeit sind eindeutig: Mindestalter 15 Jahre, höchstens vier Wochen pro Jahr, täglich max. 8 Stunden (zwischen 6 und 20 Uhr), 5-Tage-Woche, keine gefährlichen Arbeiten!
Theater- und Musikaufführungen, Film- und Fotoaufnahmen
Mit Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Oberfranken (Oberer Bürglaß 34, 96450 Coburg, Telefon: 09561/7419-0) können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen und anderen Aufführungen, Werbeveranstaltungen, Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen, auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen gestaltend mitwirken.
Hier geht es zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zur Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Gewalt
Gut zu wissen!
Gewalt
Wenn Du selbst von Gewalt betroffen oder bedroht bist, dann raten wir, dass Du Dir jemanden suchst, dem Du vertrauen kannst und der Dir auch wirklich helfen kann.
- Dies kann ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin des Jugendamtes,
- der/ die Jugendsozialarbeiter/in, der/die Vertrauenslehrer/in oder der/die Klassleiter/in an der Schule,
- Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen der Polizei für die Bereiche „Gewalt an Frauen und Kindern", bzw. „Häusliche Gewalt"
- die Notruf- und Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen und Kinder
- oder aber auch eine der Online-Beratungsstellen
bke Jugend- und Elternberatung
Diakonisches Werk Coburg - Die Nummer gegen Kummer hilft sofort bei allen Notlagen!
Telefonnummer "NummergegenKummer"
sein.
Gewalt im Kinderzimmer, Gewalt in der Familie, Häusliche Gewalt, Sexuelle Gewalt, Gewalt im Fußballstadion, politisch motivierte Gewalt, Gewalt an Schulen, seelische Gewalt, Vernachlässigung, Mobbing, Krieg, Terror, Folter,... Gewalt kennt viele Ursachen, Gewalt hat viele Gesichter!, aber
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (§ 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Gewalt zu verhindern oder wenigstens einzudämmen ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und muss in allen Lebensbereichen zentrales Leitmotiv sein. Die Umsetzung des Rechtes eines jeden Kindes auf gewaltfreie Erziehung steht dabei im Mittelpunkt.
Aktionsleitfaden "Gewaltfreie Kindererziehung"
Bücher zu Gewalt (10 - 13 Jahre)
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Medien
Medien
Kinder wachsen heute mit einem immer vielfältigeren Medienumfeld auf. Bei Haushalten, in denen Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren leben, besteht eine Vollausstattung bei Handy und Fernseher sowie annähernd bei Computer und Internetzugang. Auch Radio, CD- und DVD-Player sind in etwa neun von zehn Haushalten vorhanden. Spielkonsolen stehen in drei von vier Familien zur Verfügung. (KIM-Studie 2012). Diese Erkenntnisse stellen eine besondere Herausforderung für alle an der Erziehung Beteiligten dar.
Insbesondere Soziale Netzwerke und Onlinespiele sollten aufgrund ihres enormen Suchtpotentials Schwerpunkt unserer Medienarbeit werden! Derzeit sind mehr als 1.100.000 Millionen Menschen in Deutschland - aktuellen Studien zufolge - abhängig von Sozialen Netzwerken und Onlinegames.
Kompaktinfos für Eltern
Dateiname Dateigröße Infoset Computer 141 KB Infoset handys 140 KB Infoset Kulturtechniken 151 KB Infoset Internet 146 KB Infoset Lesen 152 KB Infoset Medien Entwicklung 157 KB Infoset Medien Wirklichkeit 157 KB Infoset Onlinekommunikation 196 KB Infoset Radio 153 KB Infoset Werbung 159 KB Infoset Gewalt 145 KB Frühe Kindheit 164 KB
Fachartikel und Fachbücher MedienDateiname Dateigröße fachbuecher-medien.pdf 20 KB Medien Literatur 13 KB JugendpflegerInnen im Landkreis Coburg
Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Städte und Gemeinden im Landkreis Coburg beschäftigen sich oftmals aktiv mit Medien im Rahmen Ihrer Jugendarbeit. Nachfragen lohnt sich!
Studien und Untersuchungen zu Medien
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Medienkompetenz - Angebote für Schulen
Schulklassen der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Coburg können kostenfrei zwei- oder vierstündige Veranstaltungen zu den Themen „ Internet und Recht", „Soziale Netzwerke", „Cybermobbing" oder „Onlinespiele" bestellen.
Dieses Angebot zur Stärkung der Medienkompetenz bei Schüler*innen wird durch den Landkreis Coburg ermöglicht; die Durchführung dieser Angebote erfolgt durch die Evangelische Jugend im Dekanat Coburg (ejott).
Das Anmeldeformular finden Sie hier:
- Anmeldeformular Medienkompetenz (PDF)
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Rechtsextremismus
Rechtsextremismus
Sehenswert sind die Spots des Kreativwettbewerbs zum Thema Rechtsextremismus der Polizei.
Rechtsextremisten werben gezielt um Jugendliche. Sie nutzen es aus, dass viele in ihrer politischen Überzeugung, ihren Werten und in ihrer Weltanschauung noch nicht gefestigt sind. Jugendliche suchen Anerkennung, Gruppenzugehörigkeit, Spaß, Orientierung – und auch Provokation. Ob Musik, Kleidung, Internet, Comics – Rechtsextremisten nutzen alle Möglichkeiten, um Interesse bei jungen Leuten zu wecken. Sie verknüpfen rechtsextremistische Ideologien mit verschiedenen Musik-, Mode- und Lebensstilen der Jugend. Für den modernen Rechtsextremismus gibt es kaum Grenzen (Flyer „Rechtextremismus & Jugend", BStMI).
Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und alle Multiplikatoren sollten informiert sein und sich frühzeitig Unterstützung und Hilfe holen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207 -
Rauchen
Rauchen
Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.
Weiter findet jährlich für Schüler(innen) der Wettbewerb „Be smart don't start" statt.
Weitere Infos unter folgenden Links
http://www.coburg.de/Subportale/praeventionsboerse-65541-1.aspx
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Alkohol
Alkohol
Das Alkoholpräventionsprojekt HaLT bietet Prävention, Hilfe und entsprechende Infoveranstaltungen an.
Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.
Weitere Infos unter folgenden Links
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Illegale Drogen
Illegale Drogen
Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.
Weitere Infos unter folgenden Links
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Piercing & Tattoo
Piercing & Tattoo
Du willst dich tätowieren oder piercen lassen? Wir haben einige grundsätzliche Informationen aus Nürnberg (Jugendinformation) und Stuttgart (Landesgesundheitsamt) zusammengetragen, die deine Entscheidung für oder gegen ein Tattoo oder Piercing erleichtern können. Natürlich kannst Du - gerne auch Deine Eltern - mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Michelle Gustin
Telefon 09561 514-2207
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Wenn Du Hilfe brauchst...
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Wenn´s in der Schule schwierig ist...
Jugendsozialarbeit an Schulen JaS
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach §13.1. SGB VIII auf der Grundlage einer verbindlichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet JaS Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.
Ansprechpartnerin und Koordinatorin für JaS im Landkreis Coburg:
Kerstin Spindler
Telefon 09561 5142240An folgenden Schulen im Landkreis Coburg besteht Jugendsozialarbeit (PDF)
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Der Weg vom Schüler zur Ausbildung
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Berufswahlpass
Der Berufswahlpass hilft jungen Menschen bei der Berufswahl!
Er enthält Informationen rund um Bewerbungen und Berufswahl und zeigt den Jugendlichen Wege auf, die eigenen Stärken heraus zu finden. Auf einen Blick bietet er vielfältige Möglichkeiten, die den Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf erleichern.
Eltern und Lehrkräften ermöglicht der Berufswahlpass, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Berufswelt zielgerichtet zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Berufswahlpass unter www.berufswahlpass.de.
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Jugendliche im Ehrenamt
Ehrenamt wird anerkannt
Viele Jugendliche sind in und um Coburg in Vereinen und Verbänden aktiv. Ohne die Verkehrskadetten sind viele Veranstaltungen beispielweise gar nicht mehr denkbar. Brennt es, rücken die Freiwilligen Feuerwehren aus. Jugendliche trainieren Kinder beim Fußball, Handball, Tanz. Bisher ist die schriftliche Anerkennung dieses Engagements noch nicht weit verbreitet.
Im Ehrenamt erleben Jugendliche Freude, Begeisterung, Gemeinschaft und Erfolge zusammen. Nebenbei erwerben sie die so genannten Soft Skills, die auch Unternehmer immer häufiger bei der Bewerberauswahl berücksichtigen. Diese zwischenmenschlichen Fähigkeiten sind die Extras, die Jugendliche neben ihren Schulnoten mit in ein Bewerbungsverfahren bringen.
Mit dem Ehrenamtsnachweis kann jetzt jeder Verein und jede Organisation ganz einfach und unkompliziert ihren Jugendlichen die angeeigneten Fertigkeiten und Fähigkeiten ausstellen – und die Jugendlichen können ihn ihren Bewerbungsunterlagen beilegen. In der Broschüre "Jugendliche im Ehrenamt - Freiwilligkeit würdigen, Kompetenzen nachweisen" ist die Erstellung des Nachweises Schritt für Schritt beschrieben und mit Beispielen hinterlegt. Es findet sich eine Liste mit Kompetenzen, die Jugendliche bei ihrem Engagement erwerben können.
Wir danken dem Kreisjugendring, dem Stadtjugendring und der Kulturvermittlerin für die Region Coburg und Sonneberg für die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Broschüre!
Die gedruckte Broschüre gibt es im Landratsamt Coburg und beim Stadt- und Kreisjugendring.
Die Broschüre zum Herunterladen und die Vorlagen für den Ehrenamtsnachweis gibt es hier:
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