Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Jugend
  • Aktuelles aus der KOJA

    Für die Ferien und Freizeit gibt es tolle Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie können nach Lust und Laune spielen, toben, basteln oder auch in geführten Angeboten neue Dinge entdecken und Fähigkeiten entwickeln.

    Links und Kontaktdaten finden Sie in der folgenden PDF:

    Ferien- und Freizeitangebote

    • Ferienprogramm

      Ferienprogramm

      Das Ferienprogramm im Landkreis Coburg ist eine Gemeinschaftsproduktion der Städte und Gemeinden des Coburger Landes und der Kommunalen Jugendarbeit. Der Landkreis Coburg bietet Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und im Winter ein vielfältiges Programm an Tages- und Mehrtagesveranstaltungen. Insbesondere Mehrtagesveranstaltungen und Freizeiten können einkommensabhängig gefördert werden. Die Richtlinen und Anträge befinden sich am Ende der Seite.

      Weitere Informationen finden Sie unter dem Bereich Freizeitangebote.

      Online-Anmeldung zur Ferienfreizeit

      Ihre Ansprechpartner:

      Alexander Senftleben (Service)
      Telefon  09561 514-2204

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

      Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
      Telefon  09561  514-2203
      oder E-Mail an info@koja.de

       

       

       

       


      Richtlinien und Anträge

      • Antrag auf Individualbezuschussung (PDF)
      • Zuschussrichtlinien (PDF)
    • Freizeitangebote Kommunale Jugendarbeit (Koja)

      Oster-Angebote 2024

      Dateiname Dateigröße
      26. März: Ei, Ei, ei - grüne Tage in der "Alten Schäferei"2 MB
      2. April: Wo flinke Hände flechten und formen545 KB
      3. April: Nur was ich kenne, das liebe ich628 KB

      Pfingst-Angebote 2024 (folgen noch)

      Dateiname Dateigröße

       Richtlinien und Anträge

      Dateiname Dateigröße
      Antrag auf Individualbezuschussung83 KB
      Zuschussrichtlinien61 KB
    • Freizeitangebote Gemeindejugendpflegen

      Richtlinien und Anträge

      Dateiname Dateigröße
      Antrag auf Individualbezuschussung83 KB
      Zuschussrichtlinien61 KB


      Gemeindejugendpflegen

      Ahorn

      Ansprechpersonen: Christine und Oliver Völker
      www.foerderkreis-ahorn.de

      Bad Rodach

      Ansprechperson: Eva Hoffmann
      https://www.bad-rodach.de/leben/angebote-fuer-kinder-jugendliche/jugendtreff

      Dörfles-Esbach

      Ansprechperson: Matthias Mauer
      https://soge.bayern/

      Ebersdorf

      Ansprechperson: Danica Faber
      https://www.ebersdorf.de/jung-bis-alt/kinder-und-jugendarbeit/

      Grub am Forst / Niederfüllbach

      Ansprechperson: Davina Duschek
      https://www.grub-am-forst.de/vg_grub_am_forst/Jung%20bis%20Alt/Jugendpflege%20Grub%20a.Forst%20&%20Niederf%C3%BCllbach/

      Itzgrund

      Ansprechperson: Patricia Simon
      https://www.itzgrund.de/leben-im-itzgrund/kinder-und-jugend/mittags-und-ferienbetreuung.html

      Lautertal

      Ansprechperson: Michael Wohl
      https://www.gemeindelautertal.de/leben-in-lautertal/jugend-familie-senioren/jugendpflege/

      Meeder

      Ansprechperson: Annemarie Schlosser
      https://gemeinde-meeder.de/bildung-soziales/jugendpflege/

      Neustadt

      Ansprechperson: Ines Förster
      https://www.neustadt-bei-coburg.de/leben-in-neustadt/angebote-fuer-kinder-jugendliche/jugendpflege

      Rödental

      Ansprechperson: Robert Pechauf
      https://www.roedental.de/buerger/jugend.html

      Seßlach

      Ansprechperson: Svenja Merz
      https://www.sesslach.de/index.php/jugendpflege

      Sonnefeld

      Ansprechperson: Björn de Rooij
      http://soziales.sonnefeld.de/

      Untersiemau

      Ansprechperson: Sabine Marr
      https://www.untersiemau.de/gemeinde_untersiemau/B%C3%BCrgerservice/Soziales/Ferienprogramm/

      Weidhausen

      Ansprechperson: Katharina Molner
      https://www.weidhausen.de/gv_weidhausen/Soziales/Kinder-%20und%20Jugendarbeit%20und%20Sozialmanagement/

      Weitramsdorf

      Ansprechperson: Florian Herrmann
      https://weitramsdorf.de/bildung-soziales/familienmanagement/

       

    • Freizeitangebote Kreisjugendring, Vereine und Verbände

      Kreisjugendring Coburg

      Ansprechperson: Sibylle Oettle
      https://kjr-coburg.de/freizeiten-2/

      Vereine und Verbände

      BdkJ Regionalverband Coburg

      Ansprechperson: Beate Walta
      https://bdkj-coburg.de

       

      Freie Christengemeinde Sonnefeld  

      Ansprechpartner Tamara Roß 
      Homepage: intern.fcg-sonnefeld.de 

       

       

       

       

       

       


      Richtlinien und Anträge

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      Antrag auf Individualbezuschussung83 KB
      Zuschussrichtlinien61 KB
    • Infos zum Freizeitplan

      Der Freizeitplan - Alle Freizeiten in und aus dem Coburger Land

      • Im Freizeitplan finden Sie Angebote für mehrtägige Ferienfreizeiten verschiedener Organisationen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Plan wird zu den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Winterferien aktualisiert. Hier finden Sie die Kontaktdaten für weitere Auskünfte der jeweiligen Veranstalter.
      • Das Programmplanungsblatt für den Freizeitplan ist für Organisationen und Vereine, die der Kommunalen Jugendarbeit gerne ihre mehrtägigen Veranstaltungen mitteilen möchten. Diese werden dann ganzjährig aufgenommen und im Freizeitplan ergänzt.

      Ihr Ansprechpartner:

      Alexander Senftleben
      Telefon  09561 514-2204

    • Ferienbörse

      Online-Ferienbörse von Stadt Coburg und Landkreis Coburg

      Hier finden Sie ein verlässliches Betreuungsangebot für Eltern, reichlich Möglichkeiten für junge Menschen in den Bereichen:

      • Sport und Spiel
      • Natur und Erlebnis
      • Gemeinschaft, soziales Lernen, Kreativität
      • Kunst
      • Kultur und Geschichte.

      Aber auch lebendige Lern- und Erfahrungsräume werden geboten, in denen sowohl Spannung und Aktion, als auch Entspannung und Erholung möglich sind.

      Anbieter sind Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser sowie Firmen und Unternehmen.
      Die Anbieter aus der Stadt Coburg können sich an die kommunale Jugendarbeit Silke Lesch wenden.

      Für Anbieter aus dem Landkreis steht Alexander Senftleben zu Verfügung.

      Ein Klick führt Sie zur Ferienbörse mit vielfältigen Angeboten.

       

       

    • Ferienpass

      Die Kommunale Jugendarbeit bietet auch in diesem Jahr wieder den Ferienpass an. Hol dir den für dich passenden Pass direkt online auf dein Handy oder per Mail.
      Weitere Informationen unter Ferienpass.

      Macht eure Ferien zu einem Erlebnis! Der Landkreis Coburg wünscht euch eine unvergessliche Ferienzeit.

      Ihre Ansprechpartner:

      Alexander Senftleben (Service)
      Telefon 09561 514-2204

      Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
      Telefon 09561 514-2203

      oder E-Mail an info@koja.de

      Und hier unser Video zum Ferienpass 2021

    • Freizeit - Sport und Spaß

      Kinderfilmtreff

      Ganzjährig bietet die KOJA des Landkreises Coburgs aktuelle und pädagogische Filme im Rahmen des Kinderkinos im Landkreis an. Den Tourplan sowie das aktuelle Kinoprogramm finden sie hier: (PDF)

      Ihre Ansprechpartnerin

      Michelle Gustin
      Telefon  09561 514 - 2207

    • Zuschüsse für Vereine und Jugendgruppen

      Zuschüsse für Vereine und Jugendgruppen

      Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich. Bayernweite Anerkennung findet der Landkreis Coburg für seine Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für die Jugendarbeit. Seit 2007 stellt der Landkreis jedes Jahr 50.000 Euro zur Verfügung.

      Informationen erhalten Sie beim Kreisjugendring unter der Telefonnummer 09563-1420.

      Richtlinien Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich

      Antrag auf Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich

      Zuschüssen zur Schaffung von Jugendräumen im Landkreis Coburg

      Gefördert wird die Errichtung von Jugendräumen, die vorrangig und überwiegend der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Jugendarbeit umfasst in diesem Zusammenhang sowohl verbandliche Jugendarbeit, als auch die Tätigkeit von freien, offenen Jugendgruppen. Der Zuwendungsempfänger muss Gewähr dafür bieten, dass die Einrichtung im Rahmen der Möglichkeiten durch andere Träger der Jugendarbeit mitgenutzt werden kann.

      Kreisjugendring Coburg

    • Jugendbusse und Co.

      Unser Verleihangebot

      Der KOJA Materialpool steht vor allem Vereinen, Verbänden und Initiativen in der Kinder und Jugendarbeit zur Verfügung. Von der Komplettausstattung für die gelungene Zeltfreizeit bis hin zur gut sortieren Fachbibliothek. Unser Angebot und die Verleihbedingungen finden sie hier.

      Jugendbusvereih

      Der Landkreis Coburg stellt allen Jugendgruppen, Verbänden und Vereinen kostengünstig drei Kleinbusse zur Verfügung. Für schlappe 5,00 € pro Tag und 0,20 € pro Kilometer können die Busse gemietet werden.

      Zum Merkblatt Jugendbusnutzung (PDF)

      Materialverleih

      Zelte, Hüpfburg, Kajaks und vieles mehr...

      Ihr Ansprechpartner:

      Alexander Senftleben
      Telefon 09561 514-2204

    • Vor Ort

      Jugendarbeit vor Ort

      koja logoPersönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Jugendarbeit im Landkreis Coburg sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden

      Kommunale Jugendarbeit (KOJA)

      Alexander Senftleben (Service, Materialverleih)
      Telefon 09561 514-2204

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

      Susanne Lange (Kreisjugendpflegerin)
      Telefon 09561 514-2203

      Jugendpflegen im Landkreis Coburg

      Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte der jeweiligen Städte und Gemeinden. Ihnen obliegt die bedarfsgerechte pädagogische Arbeit vor Ort. In Kooperation mit Schulen, Verbänden oder Initiativen koordinieren sie z.B. offene Jugendtreffs, das Ferienprogramm oder Projekte für Kinder und Jugendliche. Übersicht der Jugendpflegen des Landkreises Coburg.

      Jugendarbeit in der Stadt Coburg

      Hier geht es zur Internetseite.

    • Ziele und Aufgaben der KOJA und der gemeindlichen Jugendpflegen

      Ziele und Aufgaben Kommunale Jugendarbeit

      Der KOJA obliegt die Gesamt- und Planungsverantwortung im Bereich Jugendarbeit nach § 79 SGB VIII.

      Ziel ist die fachliche Unterstützung und Beratung aller in der Jugendarbeit Verantwortlichen, d.h. Vermittlung von Trends und Entwicklungen sowie gemeinsame Suche nach innovativen Ideen für die Jugendarbeit im Landkreis Coburg.

      Zusätzlich die Umsetzung von Modellprojekten und Organisation von gemeindeübergreifenden Maßnahmen.

      Aufgaben allgemein:

      • Beratung und Unterstützung der Gemeinden, d.h. Bürgermeister, politische Mandatsträger, Gemeindejugendpfleger/innen
      • Fortbildungen für Gemeindejugendpfleger/innen und sonstige Hauptamtliche
      • Jugendpflegerklausur und Jugendpflegerbesprechungen
      • Beratung des hauptamtlichen Personals freier Träger
      • Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem KJR
      • Gemeindeübergreifende Maßnahmen
      • Modellprojekte

      Konzeption der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Coburg

       

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Susanne Lange  (Kreisjugendpflegerin)
      Telefon 09561 514-2203

    • Informationen für alle, die sich engagieren

      Fragen zu Jugendschutz können hier beantwortet werden

      Jugendverbandsarbeit im Landkreis Coburg durch unseren Partner den Kreisjugendring .

      Bayrischer Jugendring (BJR) -  Bayernweite Dachorganisation für alle Bereiche rund um die Kinder- und Jugendarbeit.

      Informationen zu Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes vom Januar 2012 erhalten sie direkt bei der Kreisjugendpflegerin Susanne Lange.

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Susanne Lange
      Telefon 09561 514-2203

    • Jugendliche bestimmen mit!

      Jugendbeteiligung

      Was wollen Jugendliche in ihrer Region Coburg?

      Die Meinungen und Bedürfnisse junger Menschen sind wichtig für die Gestaltung der Zukunft! Damit die Belange junger Bürgerinnen und Bürger besser gehört und umgesetzt werden können, gibt es seit 2014 den Jugendbeauftragten, der die Interessen junger Menschen in der Kreispolitik vertritt.

      Kontakt zum Jugendbeauftragten sowie aktuelle Infos zu jugendspezifischen Themen findet ihr unter www.jugend-macht-coburg.de oder www.facebook.com/jugendmachtcoburg

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Susanne Lange
      Telefon 09561 514-2203

    • Bundeskinderschutzgesetz

      Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

      Zum 01.01.2012 wurde das sog. Bundeskinderschutzgesetz eingeführt worden. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern (§1 Abs.1 BuKiSchG).

      Im Rahmen dieses Gesetzes wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein „erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.

      Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare:

      Bundesgesetz und Umsetzung

      Der Gesetzestext (§72a SGB VIII)

      Hier geht es zum Gesetzestext.

      Straftaten, die zum Ausschluss der Tätigkeit führen

      Hier finden Sie eine Auflistung der Straftaten, die zum Ausschluss der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen nach § 72a SGB VIII führen

      Die Handhabung des § 72a SGB VIII

      Eine fachliche Empfehlung zur Umsetzung des §72a SGB VIII finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesjugendamtes.

      Die Vereinbarungen mit den freien Trägern

      Als Beispiel, wie eine solche Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern voraussichtlich aussehen wird, finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes unter Punkt V. „Mustervereinbarung".

      Prüfschema – Führungszeugnis

      Das Prüfschema (PDF)

      Informationsblatt für Ehrenamtliche

      Information für Ehrenamtliche

      Das erweiterte Führungszeugnis

      Der Weg zum Führungszeugnis.

      1. Der Vorsitzende des Vereins stellt dem Ehrenamtlichen die Bescheinigung zur Antragstellung des kostenfreien erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige aus.
      2. Der Ehrenamtliche stellt mit der Bescheinigung den Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke) in seiner Wohnortgemeinde. Den Ausweis nicht vergessen.
      3. Dem Ehrenamtlichen wird das Führungszeugnis an die Privatadresse zugeschickt (Privateigentum des Antragstellers)

      Nun hat der Ehrenamtliche zwei Möglichkeiten:

      • Der Ehrenamtliche zeigt das Führungszeugnis seinem Vereinsvorsitzenden - Fertig!
      • Der Ehrenamtliche zeigt das Führungszeugnis Herrn Göring im Landratsamt, Raum E 08, der ihm eine Bescheinigung ausstellt, dass keine Eintragungen nach §72a SGB VIII enthalten sind. Diese Bescheinigung legt der Ehrenamtliche seinem Vereinsvorsitzenden vor - fertig

      Hinweis:

      Das Führungszeugnis ist drei Monate gültig, d.h. es kann innerhalb dieser Frist bei mehreren Vereinen vorgelegt werden.

      Vor jeder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Wenn Sie wiederholt ehrenamtlich tätig sind, haben Sie die Möglichkeit ihrem Vorsitzenden schriftlich zu genehmigen, dass diese/r ihre Daten speichert, bis ihre ehrenamtliche Tätigkeit beendet ist. Dann kann müssen Sie spätestens nach fünf Jahren ein neues Führungszeugnis vorlegen.

      NEU: Flyer "Onlinebeantragung von Führungszeugnissen"

      Kostenfreies Führungszeugnis für Ehrenamtliche

      Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

      Fragen zum Führungszeugnis

      Antworten rund um das Führungszeugnis finden Sie direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz, sowie in unseren FAQ.

      Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit

      Vorlage bei der Meldebehörde

      Selbstverpflichtung bei spontanen Einsätzen Ehrenamtlicher

      Selbstverpflichtung Ehrenamtlicher

      Datenschutz und Dokumentation

      Bei der Einsichtnahme in Führungszeugnisse Ehrenamtlicher gilt:

      Der Träger ist befugt, den Umstand der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, das Datum des FZ sowie die Tatsache, dass keine einschlägigen Vorstrafen enthalten sind zu speichern.

      Das FZ darf nicht zur Akte genommen werden.

      Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit zu löschen.

      Wird im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen, sind die Daten unverzüglich zu löschen.

      Bei ehrenamtlich Tätigen, die wiederholt eingesetzt werden, wird empfohlen, das Einverständnis der Betroffenen zur Datenspeicherung bis zur Beendigung der Tätigkeit für den Träger einzuholen. (Dann muss u.U. erst nach fünf Jahren ein neues FZ eingesehen werden)

      PDF "Muster 1 zur Dokumentation"

      PDF "Muster 2 zur Dokumentation"

  • Jugendschutz

    Jugendschutz

    Jugendschutz will die Stärken von Kindern und Jugendlichen fördern sowie Gefährdungen kontrollieren und mindern.
    Jugendschutz will aber auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung sicherstellen. Jugendschutz versteht sich dabei als Anwalt der nachwachsenden Generation, der die Interessen gegenüber Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- und Verkehrsplanung vertritt.
    Darüber hinaus ist Kinder-  und Jugendschutz ein durchgängiges Prinzip der Jugendhilfe, d.h. alle Leistungen und anderen Aufgaben haben ganz allgemein den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen im körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Bereich zum Ziel.

    Jugendschutz im Landkreis Coburg

    Diese Broschüre fasst im ersten Teil die aktuellen fachlichen Eckpunkte des ordnungsrechtlichen, erzieherischen und strukturellen Jugendschutzes zusammen. Im zweiten Teil werden die Partner, Projekte, Aufgaben und Informationsangebote des Jugendschutzes im Landkreis Coburg dargestellt.

    • Das Jugendschutzgesetz

      Das Jugendschutzgesetz

      Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat zur Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung in der Öffentlichkeit zu schützen.  Aus diesem Grunde sind alkoholische Getränke, Tabakwaren, Film- und Spielprogramme auf Trägermedien (DVD, Videokassetten...) an festgesetzte Altersgrenzen gebunden. Weiterhin regelt das Jugendschutzgesetz Aufenthaltsbeschränkungen und -verbote in Gaststätten, Discos, Kinos, Nachtclubs, Spielhallen und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen.

      Eltern, Firmen, Veranstalter und natürlich gerne auch Kindern  / Jugendlichen werden mit dem nachfolgenden Film die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzes nahegebracht. Anschließend laden wir dazu ein, am Jugendschutztrainer, den wir auf einer Seite der Polizei gefunden haben, sein Wissen über den Jugendschutz zu testen. Viel Spaß dabei!

      Film "Die Wette"

      Jugendschutztrainer

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

    • Alkohol trinken erlaubt?

      Alkohol trinken erlaubt?

      Bier, Wein & Co.

      Das Jugendschutzgesetz (§ 9 JuSchG) erlaubt die Abgabe alkoholischer Getränke (Bier, Wein, Sekt, Radler und sonstige bier-, wein- und sekthaltige Mischgetränke) und deren Konsum in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren.

      Branntwein – Spirituosen - Schnaps

      Bei Branntwein handelt es sich um starke alkoholische Getränke (z.B. Rum, Likör, Schnaps, Whisky, Korn, Magenbitter, Weinbrand etc.). Solche branntweinhaltigen Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

      Branntweinhaltige Lebensmittel sind z.B. Weinbrandbohnen,  Früchte in Alkohol oder Süßspeisen, bei denen der Branntwein beigemischt ist (z.B. Eisbecher mit Eierlikör, Torten oder Pudding mit Alkoholzusatz,...). Solche Lebensmittel enthalten in nicht nur geringfügiger Menge Branntwein und dürfen nur an Volljährige abgegeben werden.

      Alkopops und andere Mischgetränke

      Alle branntweinhaltigen Mischgetränke (z. B. Wodka-Orange, Bacardi-Cola, Alkopops etc.) dürfen ebenso erst ab 18 Jahren getrunken werden (§ 9 JuSchG). Dabei spielt der Alkoholgehalt in Volumenprozent (% Vol.) keine Rolle. Schnaps ist Schnaps und darf erst ab 18 Jahren konsumiert werden.

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       



    • Auf Achse - Kids unterwegs

      Auf Achse! – Kids unterwegs

      Kinder abends unterwegs

      Wie lange ein Kind abends Ausgang hat, wie lange es auf der Straße spielen darf, ob es bei der Freundin übernachten darf usw., wird nicht vom Gesetz geregelt, sondern muss zwischen Eltern und Kindern verhandelt werden oder von den Eltern bestimmt werden. Wir wünschen gute Beratungen und Ergebnisse, die für beide „Seiten" akzeptabel sind.

      Disco- und Tanzveranstaltungen

      Ohne Begleitung dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Discos und bei anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Auch Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr bleiben (§ 5 JuSchG)!

      Erziehungsbeauftragung

      In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche z. B. ohne zeitliche Begrenzung in Gaststätten oder in der Disco aufhalten. Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten (Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

      Formular: Erziehungsbeauftragung

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

       

    • Wann dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?

      Wann dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?

      Ferienarbeit

      Die gesetzlichen Regelungen für Ferienarbeit sind eindeutig: Mindestalter 15 Jahre, höchstens vier Wochen pro Jahr, täglich max. 8 Stunden (zwischen 6 und 20 Uhr), 5-Tage-Woche, keine gefährlichen Arbeiten!

      Theater- und Musikaufführungen, Film- und Fotoaufnahmen

      Mit Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Oberfranken (Oberer Bürglaß 34, 96450 Coburg, Telefon: 09561/7419-0) können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen und anderen Aufführungen, Werbeveranstaltungen, Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen, auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen gestaltend mitwirken.

      Hier geht es zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zur Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

    • Gewalt

      Gut zu wissen!

      Gewalt

      Wenn Du selbst von Gewalt betroffen oder bedroht bist, dann raten wir, dass Du Dir jemanden suchst, dem Du vertrauen kannst und der Dir auch wirklich helfen kann.

      • Dies kann ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin des Jugendamtes,
      • der/ die Jugendsozialarbeiter/in, der/die Vertrauenslehrer/in oder der/die Klassleiter/in an der Schule,
      • Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen der Polizei für die Bereiche „Gewalt an Frauen und Kindern", bzw. „Häusliche Gewalt"
      • die Notruf- und Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen und Kinder
      • oder aber auch eine der Online-Beratungsstellen
        bke Jugend- und Elternberatung
        Diakonisches Werk Coburg
      • Die Nummer gegen Kummer hilft sofort bei allen Notlagen!
        Telefonnummer "NummergegenKummer"

      sein.

      Gewalt im Kinderzimmer, Gewalt in der Familie, Häusliche Gewalt, Sexuelle Gewalt, Gewalt im Fußballstadion, politisch motivierte Gewalt, Gewalt an Schulen, seelische Gewalt, Vernachlässigung, Mobbing, Krieg, Terror, Folter,... Gewalt kennt viele Ursachen, Gewalt hat viele Gesichter!, aber

      „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (§ 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

      Gewalt zu verhindern oder wenigstens einzudämmen ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und muss in allen Lebensbereichen zentrales Leitmotiv sein. Die Umsetzung des Rechtes eines jeden Kindes auf gewaltfreie Erziehung steht dabei im Mittelpunkt.

      Aktionsleitfaden "Gewaltfreie Kindererziehung"

      Kinderrechte

      Präventionsbörse Gewalt

      Bücher zu Gewalt (10 - 13 Jahre)

      Fachbücher Gewalt

      Infos & Links zu Gewalt

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

    • Medien

      Medien

      Kinder wachsen heute mit einem immer vielfältigeren Medienumfeld auf. Bei Haushalten, in denen Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren leben, besteht eine Vollausstattung bei Handy und Fernseher sowie annähernd bei Computer und Internetzugang. Auch Radio, CD- und DVD-Player sind in etwa neun von zehn Haushalten vorhanden. Spielkonsolen stehen in drei von vier Familien zur Verfügung. (KIM-Studie 2012). Diese Erkenntnisse stellen eine besondere Herausforderung für alle an der Erziehung Beteiligten dar.

      Insbesondere Soziale Netzwerke und Onlinespiele sollten aufgrund ihres enormen Suchtpotentials Schwerpunkt unserer Medienarbeit werden! Derzeit sind mehr als 1.100.000 Millionen Menschen in Deutschland - aktuellen Studien zufolge - abhängig von Sozialen Netzwerken und Onlinegames.

      Präventionsbörse zu Medien

      Medien Links

       

      Kompaktinfos für Eltern

      Dateiname Dateigröße
      Infoset Computer141 KB
      Infoset handys140 KB
      Infoset Kulturtechniken151 KB
      Infoset Internet146 KB
      Infoset Lesen152 KB
      Infoset Medien Entwicklung157 KB
      Infoset Medien Wirklichkeit157 KB
      Infoset Onlinekommunikation196 KB
      Infoset Radio153 KB
      Infoset Werbung159 KB
      Infoset Gewalt145 KB
      Frühe Kindheit164 KB


      Fachartikel und Fachbücher Medien

      Dateiname Dateigröße
      fachbuecher-medien.pdf20 KB
      Medien Literatur13 KB

       

      JugendpflegerInnen im Landkreis Coburg

      Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Städte und Gemeinden im Landkreis Coburg beschäftigen sich oftmals aktiv mit Medien im Rahmen Ihrer Jugendarbeit. Nachfragen lohnt sich!

      JugendpflegerInnen im Landkreis Coburg

       

      Studien und Untersuchungen zu Medien

      Dateiname Dateigröße
      KIM Studie 20143 MB
      Jim Studie 20143 MB
      miniKIM 20143 MB
      Medienkompetenzförderung 20133 MB
      2013 Menschenbild in Medien SchauHin13 KB
      2013 Dez Studien Medienkonvergenz Bern Schorb1 MB
      U9 Studie DIVSI web 20154 MB
      lfm NRW Medienkompetenzbericht 2014-201514 MB
      Grunddaten Jugend medien 2014491 KB
      Medienbildung in BW Stratiepapier zur Diskussion266 KB
      JFF Studie Jugendliche Online Werbung SocialWeb3 MB
      PINTA DIARI Kompaktbereicht46 KB
      FIM3 MB
      Handy, mobile Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen881 KB

       

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

    • Medienkompetenz - Angebote für Schulen

      Schulklassen der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Coburg können kostenfrei zwei- oder vierstündige Veranstaltungen zu den Themen „ Internet und Recht", „Soziale Netzwerke", „Cybermobbing" oder „Onlinespiele" bestellen.

      Dieses Angebot zur Stärkung der Medienkompetenz bei Schüler*innen wird durch den Landkreis Coburg ermöglicht; die Durchführung dieser Angebote erfolgt durch die Evangelische Jugend im Dekanat Coburg (ejott).

      Das Anmeldeformular finden Sie hier:

      • Anmeldeformular Medienkompetenz (PDF)
    • Rechtsextremismus

      Rechtsextremismus

      Sehenswert sind die Spots des Kreativwettbewerbs zum Thema Rechtsextremismus der Polizei.

      Rechtsextremisten werben gezielt um Jugendliche. Sie nutzen es aus, dass viele in ihrer politischen Überzeugung, ihren Werten und in ihrer Weltanschauung noch nicht gefestigt sind. Jugendliche suchen Anerkennung, Gruppenzugehörigkeit, Spaß, Orientierung – und auch Provokation. Ob Musik, Kleidung, Internet, Comics – Rechtsextremisten nutzen alle Möglichkeiten, um Interesse bei jungen Leuten zu wecken. Sie verknüpfen rechtsextremistische Ideologien mit verschiedenen Musik-, Mode- und Lebensstilen der Jugend. Für den modernen Rechtsextremismus gibt es kaum Grenzen (Flyer „Rechtextremismus & Jugend", BStMI).

      Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und alle Multiplikatoren sollten informiert sein und sich frühzeitig Unterstützung und Hilfe holen.

      Info & Unterstützung

      Elterninfo

      Links gegen Rechts

      Recht gegen Rechts

      Ausstellungen

      Aussteigen

      Beratung & Hilfe für Opfer

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

    • Rauchen

      Rauchen

      Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.

      Weiter findet jährlich für Schüler(innen) der Wettbewerb „Be smart don't start" statt.

      Weitere Infos unter folgenden Links

      www.rauchfrei.de

      www.besmart.info

      www.elternberatung-sucht.de/

      http://www.coburg.de/Subportale/praeventionsboerse-65541-1.aspx

    • Alkohol

      Alkohol

      Das Alkoholpräventionsprojekt HaLT bietet Prävention, Hilfe und entsprechende Infoveranstaltungen an.

      Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.

      Weitere Infos unter folgenden Links

      www.halt-in-bayern.de

      www.elternberatung-sucht.de/

    • Illegale Drogen

      Illegale Drogen

      Im Bereich Sucht auf der Präventionsbörse finden Sie Details zu Präventionsveranstaltungen.

      Weitere Infos unter folgenden Links

      www.coburg.de/Subportale/praeventionsboerse-65541-1.aspx

      www.elternberatung-sucht.de/

      www.dhs.de

      www.mindzone.de

    • Piercing & Tattoo

      Piercing & Tattoo

      Du willst dich tätowieren oder piercen lassen? Wir haben einige grundsätzliche Informationen aus Nürnberg (Jugendinformation) und Stuttgart (Landesgesundheitsamt) zusammengetragen, die deine Entscheidung für oder gegen ein Tattoo oder Piercing erleichtern können. Natürlich kannst Du - gerne auch Deine Eltern - mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen.

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Michelle Gustin
      Telefon 09561 514-2207

       

  • Wenn Du Hilfe brauchst...

    • Wenn´s in der Schule schwierig ist...

      Jugendsozialarbeit an Schulen JaS

      Logo JasJugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach §13.1. SGB VIII auf der Grundlage einer verbindlichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet JaS Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

      Ansprechpartnerin und Koordinatorin für JaS im Landkreis Coburg:

      Kerstin Spindler
      Telefon 09561 5142240

      An folgenden Schulen im Landkreis Coburg besteht Jugendsozialarbeit (PDF)

  • Der Weg vom Schüler zur Ausbildung

    • Berufswahlpass

      Der Berufswahlpass hilft jungen Menschen bei der Berufswahl!

      Er enthält Informationen rund um Bewerbungen und Berufswahl und zeigt den Jugendlichen Wege auf, die eigenen Stärken heraus zu finden. Auf einen Blick bietet er vielfältige Möglichkeiten, die den Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf erleichern.

      Eltern und Lehrkräften ermöglicht der Berufswahlpass, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Berufswelt zielgerichtet zu unterstützen.

      Weitere Informationen zum Berufswahlpass unter www.berufswahlpass.de.

    • Jugendliche im Ehrenamt

      Ehrenamt wird anerkannt

      Viele Jugendliche sind in und um Coburg in Vereinen und Verbänden aktiv. Ohne die Verkehrskadetten sind viele Veranstaltungen beispielweise gar nicht mehr denkbar. Brennt es, rücken die Freiwilligen Feuerwehren aus. Jugendliche trainieren Kinder beim Fußball, Handball, Tanz. Bisher ist die schriftliche Anerkennung dieses Engagements noch nicht weit verbreitet.

      Im Ehrenamt erleben Jugendliche Freude, Begeisterung, Gemeinschaft und Erfolge zusammen. Nebenbei erwerben sie die so genannten Soft Skills, die auch Unternehmer immer häufiger bei der Bewerberauswahl berücksichtigen. Diese zwischenmenschlichen Fähigkeiten sind die Extras, die Jugendliche neben ihren Schulnoten mit in ein Bewerbungsverfahren bringen.

      Mit dem Ehrenamtsnachweis kann jetzt jeder Verein und jede Organisation ganz einfach und unkompliziert ihren Jugendlichen die angeeigneten Fertigkeiten und Fähigkeiten ausstellen – und die Jugendlichen können ihn ihren Bewerbungsunterlagen beilegen. In der Broschüre "Jugendliche im Ehrenamt - Freiwilligkeit würdigen, Kompetenzen nachweisen" ist die Erstellung des Nachweises Schritt für Schritt beschrieben und mit Beispielen hinterlegt. Es findet sich eine Liste mit Kompetenzen, die Jugendliche bei ihrem Engagement erwerben können.

      Wir danken dem Kreisjugendring, dem Stadtjugendring und der Kulturvermittlerin für die Region Coburg und Sonneberg für die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Broschüre!

      Die gedruckte Broschüre gibt es im Landratsamt Coburg und beim Stadt- und Kreisjugendring.

      Die Broschüre zum Herunterladen und die Vorlagen für den Ehrenamtsnachweis gibt es hier:

Leerraum - nicht löschen!!!

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Hilfe für Nachbarn

Hilfe für Nachbarn Coburg e. V.
Aus der Region -
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