Reisegewerbe
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte) der zuständigen Behörde (Landratsamt Coburg – Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers im Landkreis Coburg).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig in eigener Person oder durch Arbeitnehmer Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schausteller Art ausübt.
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Der Antrag auf eine Reisegewerbekarte soll bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden und ist dort erhältlich. Dort ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Bitte geben Sie dem Antrag bei Imbissbetrieb ein Gesundheitszeugnis bei.
Ihr Ansprechpartner:
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102
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Antrag Reisegewerbekarte | 360 KB |