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Teaser Verfahrenslotse

Der Verfahrens-Lotse im Landkreis Coburg

Seit Juni 2021 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJSG.
Das Gesetz ist für alle gemacht.

Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst,
was sie möchten.

Sie bekommen Hilfe vom Jugend-Amt.
Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.

Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.

Hast du Fragen?
Willst du mehr Infos?
Dann kannst du dem Verfahrens-Lotsen im Landkreis Coburg eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:
werner.michel@landkreis-coburg.de
Oder du kannst den Verfahrens-Lotsen anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 09561 - 5142208

  • Verfahrenslotse (Weitere Informationen)

    Verfahrenslotse

    Ein Angebot für alle Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen

    Worum geht es genau ?


    Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die bestehenden Sozialsysteme „inklusiv" zu gestalten. Es soll demnach nicht mehr unterschieden werden, ob ein Mensch mit oder ohne Behinderung einen Hilfebedarf hat, sondern nur, was der Mensch an Unterstützung braucht, um inklusiver Teil der Gesellschaft zu sein. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt.
    Zur Vorbereitung einer weitreichenden inklusiven Lösung ab 2028 wurde ab 1. Januar 2024 die flächendeckende Einführung der Verfahrenslotsen bundesweit in allen Jugendämtern beschlossen.

    Der Verfahrenslotse berät und unterstützt


    • Kinder, Jugendliche & junge Volljährige
    • deren Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter
    • Pflegeeltern

    aus dem Landkreis Coburg, die Hilfe - aufgrund einer bestehenden oder drohenden körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung - in Anspruch nehmen.

    Wir beraten Sie und vermitteln alle notwendigen Kontakte bei allen Fragen rund um

    • Leistungen zur Teilhabe und Bildung (Hilfen zur Schul- und Hochschulausbildung, Weiterbildungen u.a.)
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe (Assistenzleistungen, Heilpädagogische Leistungen u.a.)
    • Leistungen zur medizinischer Rehabilitation (Hilfsmittel, Kuren, Heilmittel, Früherkennung und Diagnostik u.a.)
    • Leistungen zur Beschäftigung (WfbM, besondere Arbeitsplätze, persönliches Budget und Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz, allgemeine Teilhabe am Arbeitsleben, Integrationsfachdienste u.a.)
    • Behindertenausweis, Pflegeversicherung, u.a.


    Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

    Wie gelingen Unterstützung, Beratung und Begleitung durch den Verfahrenslotsen?


    Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen ist individuell. Im gemeinsamen Zusammenwirken wird der Unterstützungsbedarf mit der Familie bzw. dem jungen Menschen herausgearbeitet.
    Gerne begleitet Sie der Verfahrenslotse bei Ämtergängen, unterstützt Sie in Gesprächsrunden und natürlich auch im gesamten Antrags- oder Planverfahren. Somit ist der Verfahrenslotse, über einen langen Zeitraum gesehen, ihr persönlicher Ansprechpartner beim Amt für Jugend und Familie.

    Ihr Verfahrenslotse vor Ort im Landkreis Coburg unterstützt Sie:


    Werner Michel
    Amt für Jugend und Familie
    Lauterer Straße 60 in 96450 Coburg

    Telefon: 09561 514-2208
    E-Mail: werner.michel@landkreis-coburg.de

  • Terminvereinbarung Verfahrenslotse

    Verfahrenslotse

    Unter folgendem Link können Sie online einen Termin vereinbaren:

    Link zur Terminvereinbarung

     

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