Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz.
Möglich ist sowohl die allgemeine Heilpraktikererlaubnis als auch die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sowie auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (Physiotherapie). Voraussetzung dafür ist u. a. eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers. Die Kenntnisüberprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) erfolgt zentral beim Landratsamt Bayreuth – Fachbereich Gesundheitswesen –. Die Prüfung ist bayernweit terminiert, d.h. sie findet immer am
3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober
jeden Jahres statt.
Weitere Informationen, auch über die Zulassungsvoraussetzungen, können aus dem Merkblatt für Heilpraktiker entnommen werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis sowie die erforderlichen Unterlagen sind für den Prüfungstermin März bis zum 31.12. und für den Prüfungstermin Oktober bis zum 30.06. bei der Behörde (Landratsamt Coburg) vorzulegen, in deren Gebiet die Heilpraktikertätigkeit ausgeübt werden soll.
Sachbearbeiter: Frau Lichtenfeldt
Tel. 09561/514-3109,
Zimmer-Nr. 135
eMail-Adresse:
laura.lichtenfeldt@landkreis-coburg.de