Sperrmüll auf Abruf
Jedes Wohnobjekt im Landkreis Coburg hat die Möglichkeit, 1 x pro Jahr max. 10 m³, bzw. 2 x pro Jahr 5 m³ sperrige Abfälle gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Wohnbauobjekte mit 6 Wohneinheiten und mehr werden auf Anforderung bis zu dreimal pro Jahr angefahren.
Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die Mülltonne abgeholt werden können.
Was ist Sperrmüll?
Möbel, Matratzen, Teppiche, eine Tür, zwei Fenster (lediglich Holzfenster - Kunststofffenster müssen Abfall-ABC anderweitig entsorgt werden), ein Komposter (max. 1,5m) sowie bis zu zwei Kunststoff-Wasserfässer, ein Alt-Abfallbehälter.
Weitere Beispiele:
Bettgestell, Couch, Liege (Holz), Sofa, Schrank, Regal, Truhe, Kommode, Buffet, Schreibtisch, Tisch, Sessel, Stuhl, Hocker, Teppich, Bodenbeläge (gebündelt), Matratze, Federbett, Kissen, Gardinenleiste, sperriges Kinderspielzeug, Paletten, Duschwand (Acryl).
Holz wird beim Sperrmüll getrennt abgefahren!
Was nicht zum Sperrmüll gehört, wird bei der Abfuhr stehen gelassen!
Kleinteile in Säcken oder Kartons werden ebenfalls nicht migenommen.
Das gilt für Abfälle, die der Restmülltonne zugeführt werden können (z. B. Tapeten) oder Wertstoffe, wie Kartons, Verpackungsmaterial, Elektrogeräte, Gartenabfälle und Metalle. Abfälle aus Umbaumaßnahmen, wie Jalousien, Gartenzäune oder –tore und Autoteile (brennbar) gehören nicht in den Sperrmüll, können aber ganzjährig gebührenpflichtig im Müllheizkraftwerk Coburg ( www.zaw-coburg.de ) abgegeben werden.
Ansprechpartner & Beantragung
Landkreis Coburg (ohne Neustadt)
Online-Beantragung Sperrmüll (nicht für Neustadt bei Coburg)
Firma VEOLIA (09563 7447-27)
sperrgutabholung@landkreis-coburg.de
Neustadt b. Coburg:
Hotline (Neustadt b. Coburg): 09568 81612