Beschluss: einstimmig

Sachverhalt:

Dem Ausschuss für Jugend und Familie ist es wichtig, stabile Eltern-Kind-Beziehungen zu fördern, um somit die Grundlage zu schaffen, den Anforderungen des Lebens gerecht zu werden.(Familienpolitische Leitlinien des Landkreises Coburg / AJF-Beschluss vom 12.02.2008)

 

Familienfördernde, -bildende und -unterstützende Maßnahmen sind im Landkreis Coburg in vielfältiger Weise vorhanden. Sie sprechen alle Familien an und erfüllen damit eine präventive Funktion: Sie zielen auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern im Landkreis Coburg ab.

 

Im Folgenden werden 4 Teilbereiche dessen dargestellt:

 

1.         Willkommensbesuche

 

Die in 2011 vom Ausschuss für Jugend und Familie beschlossenen Willkommenbesuche von Familien mit Neugeborenen wurden –nach erfolgter Änderung der Meldedatenverordnung- seit Mitte 2012 durchgeführt.

 

Der Landrat schreibt die Familien an, gratuliert diesen zur Geburt, heißt den neuen Erdenbürger willkommen und kündigt einen konkreten Besuchstermin eines Mitarbeiters des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren an.

 

Bei diesem Erstbesuch erhält die Familie zahlreiche Informationen rund um das Thema Familie und Nachschlagewerke zur Entwicklung ihres Kindes, zur Unfallverhütung und Ersten Hilfe, sowie eine Wickeltasche und eine Stoffpuppe überreicht. Die Wickeltasche wird von der Firma Hauck eigens produziert und zu einem reduzierten Preis dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Stoffpuppe wird von der Firma Götz gespendet.

 


Seit Juli 2012 wurden 254 Familien angeschrieben. Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist die Inanspruchnahme erfreulich gut:

 

 

 

Die Rückmeldung der Familien ist z.T. überrascht, aber durchweg positiv. In Einzelfällen haben sich Familien danach wegen konkreter Fragestellungen gemeldet.

 

2.         KoKi – die Koordinierende Kinderschutzstelle

 

KoKi ist ein Förderprogramm des Freistaates Bayern, das seit 2009 implementiert ist. Es zielt zum einen auf die frühzeitige und niederschwellige, einzelfallbezogene Unterstützung von Familien oder der Vermittlung in passende Angebote aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Jugendhilfebereich ab. Zweiter Aufgabenschwerpunkt ist die dafür erforderliche Netzwerkarbeit, die in Coburg gemeinsam von Stadt und Landkreis gestaltet wird.

 

Außer den Willkommensbesuchen, die von der KoKi koordiniert und in Teilen auch durchgeführt werden, fanden im Jahr 2012 83 Erstkontakte mit Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kinder statt. Die Themen deckten ein breites Spektrum, von Fragen zum Elterngeld über Betreuungsangebote, Ernährung, Bindung, Partnerschaft bis hin zur Unterstützung für Eltern mit Schreibabys, ab. Bei 35 Familien bestand der Bedarf an weitergehenden, intensiven Hilfen. Diese wurden passgenau an den ASD oder andere Fachstellen weiter vermittelt.

 

In Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Neustadt die Gruppe Teen-Mums (junge Mütter mit ihren Kindern) begleitet und eine Sprechstunde durchgeführt.

 

Im September 2012 fand eine Aktionswoche zum Thema „Frühe Kindheit“ mit Vorträgen für Eltern zu Ernährung, Bindung und zur Sprache statt. Den Abschluss bildete ein Familientag mit Theater und Familienfest.

Auch außerhalb dieser gezielten Aktion wurden Vorträge zu Bindung, Ritualen im Alltag von Kindern, Ernährung, Bewegung u.a. angeboten.

 

 

 

 

 

3.         Netzwerk Frühe Kindheit

 

Seit bereits 5 Jahren existiert das Netzwerk Frühe Kindheit in Stadt und Landkreis Coburg aktiv. Professionell Tätige aus Jugendhilfe und –arbeit, dem Bildungsbereich und dem Gesundheitswesen haben sich mit dem Ziel eines koordinierten und präventiven Kinderschutzes zusammengeschlossen, sich über ihre Angebote ausgetauscht und zu bearbeitende Themenfelder identifiziert.

 

Ein Baustein des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Während bis zu diesem Zeitpunkt das Thema Kinderschutz sich vorrangig auf Mediziner und in der Jugendhilfe tätige Fachkräfte konzentrierte und in den dazu gehörigen spezifischen Gesetzen Niederschlag gefunden hatte, ist mit dem KKG die Verantwortlichkeit deutlich ausgeweitet worden:

 

Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern….. Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen (§ 1 KKG)

 

Das Gesetz verpflichtet explizit,

-              Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe

-              Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen

-              Gesundheitsämter

-              Sozialämter

-              Schulen

-              Polizei- und Ordnungsbehörden

-              Agenturen für Arbeit

-              Krankenhäuser

-              Sozialpädiatrische Zentren

-              Frühförderstellen

-              Beratungsstellen für soziale Problemlagen

-              Schwangerenberatungsstellen

-              Einrichtungen und Dienste der Müttergenesung und zum Schutz vor Gewalt

-              Familienbildungsstätten

-              Familiengerichte und

-              Angehörige der Heilberufe

zur (schriftlich zu vereinbarenden) Kooperation in Fragen der Angebotsgestaltung und
–entwicklung und zu abgestimmten Verfahren im Kinderschutz.

 

Zur Umsetzung dessen haben Stadt und Landkreis Coburg am 19.01.2013 ca. 100 Teilnehmer zu einer ganztägigen Veranstaltung begrüßt. Die dabei bearbeiteten Themen und Fragestellungen reichten von der Fragestellung, wie eine Kindeswohlgefährdung erkannt werden kann, über den Wunsch nach einer regionalen „Kinderschutz“-Internetplattform bis zum Ausbau des Netzwerks oder richtete sich auf fachlich spezifische Bereiche wie z.B. dem Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.

Die Rückmeldung der Teilnehmer war durchweg positiv, wenn auch kritisch das Fehlen einiger Bereiche angemerkt wurde. Ein Grund für die Nichtteilnahme war dabei offenbar, dass sich Institutionen, die ausschließlich mit älteren Kindern oder Jugendlichen arbeiten, sich von dem Begriff „Netzwerk Frühe Kindheit[1]“ nicht angesprochen fühlen.

 

Die Tagungsdokumentation ist als Anlage beigefügt.

 

4.         Bundesinitiative Frühe Hilfen

 

Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutz verpflichtete sich der Bund, für Netzwerke, Familienhebammen und den Einsatz Ehrenamtlicher in den Frühen Hilfen Mittel bereit zu stellen. Für 2012 standen 30 Mio. € zur Verfügung, für 2013 wird der Betrag auf 45 Mio. € erhöht und ab 2014 51 Mio. € jährlich verteilt.

 

Die Mittelvergabe wurde über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern festgelegt:

 


(2) Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt, nach Vorweg-Abzug der Kosten für die Koordination des Bundes (Artikel 6) und der Länder (Artikel 5), nach einem Verteilschlüssel, der sich jeweils zu 1/3 nach dem Königsteiner Schlüssel, den unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug und der Anzahl der unter 3-Jährigen berechnet. Diese Verteilung ist der beigefügten Tabelle I zu entnehmen.

(3) Für die Förderbereiche der Bundesinitiative, in denen die Bundesmittel durch die Länder an die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden (sofern Landesrecht vorsieht, dass sie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind) weitergeleitet werden, erarbeiten die Länder Fördergrundsätze im Einvernehmen mit dem Bund, mit denen eine flächendeckende Partizipation dieser kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht werden kann. Hierbei finden die von den Ländern erstellten Konzepte Beachtung.

(4) Die Länder stellen im Rahmen der Fördergrundsätze sicher, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ebenfalls ihren bisherigen Ausbau im Bereich der Frühen Hilfen darlegen und ihr jeweiliges Entwicklungsinteresse darstellen.

 

Mit Datum vom 26.11.2012 übersandte das Bayerische Staatsministerium für

Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) das Landeskonzept und die Förderrichtlinie den bayerischen Jugendämtern.

 

Der Schwerpunkt des bayerischen Länderkonzeptes liegt in dem Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufen, sowie dem ehrenamtlichen Engagement in den Frühen Hilfen. Der Auf- und Ausbau von Netzwerken ist mit dem Hinweis auf das Förderprogramm KoKi nicht im Landeskonzept vorgesehen.

 

Der Umfang der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Lebendgeborenen im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt im Vorjahr. Auf eine Berücksichtigung des Armutsindikators „SGB II Bezug“ wurde verzichtet.

Die Mittel werden nicht zugewiesen, sondern setzen ein Antragstellung mit konzeptionellen Angaben zum 01.02. eines Jahres voraus.

 

Der Landkreis Coburg kann für 2013 eine Maximalförderung in Höhe von 27.662 € erhalten[2].

Nach derzeitigem Planungsstand wird die Hälfte des Förderbetrages für den Einsatz von Kinderkrankenschwestern benötigt, die analog der Familienhebammen förderfähig sind.

Mit den dann noch verfügbaren Mitteln ist beabsichtigt, Ehrenamtliche im Landkreis zu finden, zu schulen und in ihrem Engagement in jungen Familien zu begleiten. Fahrtkosten dieser Ehrenamtlichen und Aufwendungen im Kontext der Mitarbeit im Netzwerk sind erstattungsfähig, darüber hinaus darf kein Geld fließen.

Beide Aufgaben sind förderungsrichtliniengemäß der Koordinierenden Kinderschutzstelle zugeordnet, wobei die Akquise und Begleitung der Ehrenamtlichen durch den stundenweisen Einsatz einer Mitarbeiterin in Elternzeit erfolgt. Der Bedarf wurde bereits im November 2011 im Rahmen der Jugendhilfeplanung unter Beteiligung der freien Träger festgestellt.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die familienfördernden Strukturen im Landkreis Coburg bereits vor in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes gut entwickelt waren, sowohl die einzelfallbezogene Unterstützung durch KoKi wie auch die Willkommenbesuche auf eine positive Resonanz bei den Familien stoßen und der beabsichtigte Aufbau ehrenamtlicher Strukturen das vorhandene professionelle Angebot ergänzt. Dabei werden auch die Lokalen Bündnisse für Familien in den Städten und Gemeinden sowie die lokalen Aktivitäten im Landkreis z.B. zum Thema Familienpatenschaften einbezogen.

 

 



[1] Vorgabe des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Rahmen der KoKi-Förderung

[2] Der Betrag kann sich dann erhöhen, wenn andere Jugendämter Mittel nicht abschöpfen. Diese stünden zur Weiterverteilung zur Verfügung.