Sachverhalt:
Dem
Ausschuss für Jugend und Familie ist es wichtig, stabile
Eltern-Kind-Beziehungen zu fördern, um somit die Grundlage zu schaffen, den
Anforderungen des Lebens gerecht zu werden.(Familienpolitische Leitlinien des
Landkreises Coburg / AJF-Beschluss vom 12.02.2008)
Familienfördernde,
-bildende und -unterstützende Maßnahmen sind im Landkreis Coburg in
vielfältiger Weise vorhanden. Sie sprechen alle Familien an und erfüllen damit
eine präventive Funktion: Sie zielen auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern im
Landkreis Coburg ab.
Im Folgenden werden
4 Teilbereiche dessen dargestellt:
1. Willkommensbesuche
Die in 2011 vom
Ausschuss für Jugend und Familie beschlossenen Willkommenbesuche von Familien
mit Neugeborenen wurden –nach erfolgter Änderung der Meldedatenverordnung- seit
Mitte 2012 durchgeführt.
Der Landrat schreibt
die Familien an, gratuliert diesen zur Geburt, heißt den neuen Erdenbürger
willkommen und kündigt einen konkreten Besuchstermin eines Mitarbeiters des
Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren an.
Bei diesem
Erstbesuch erhält die Familie zahlreiche Informationen rund um das Thema
Familie und Nachschlagewerke zur Entwicklung ihres Kindes, zur Unfallverhütung
und Ersten Hilfe, sowie eine Wickeltasche und eine Stoffpuppe überreicht. Die
Wickeltasche wird von der Firma Hauck eigens produziert und zu einem
reduzierten Preis dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Stoffpuppe wird von
der Firma Götz gespendet.
Seit Juli 2012
wurden 254 Familien angeschrieben. Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen
ist die Inanspruchnahme erfreulich gut:
Die Rückmeldung der
Familien ist z.T. überrascht, aber durchweg positiv. In Einzelfällen haben sich
Familien danach wegen konkreter Fragestellungen gemeldet.
2. KoKi
– die Koordinierende Kinderschutzstelle
KoKi ist ein
Förderprogramm des Freistaates Bayern, das seit 2009 implementiert ist. Es
zielt zum einen auf die frühzeitige und niederschwellige, einzelfallbezogene
Unterstützung von Familien oder der Vermittlung in passende Angebote aus dem
Gesundheits-, Bildungs- und Jugendhilfebereich ab. Zweiter Aufgabenschwerpunkt
ist die dafür erforderliche Netzwerkarbeit, die in Coburg gemeinsam von Stadt
und Landkreis gestaltet wird.
Außer den
Willkommensbesuchen, die von der KoKi koordiniert und in Teilen auch
durchgeführt werden, fanden im Jahr 2012 83 Erstkontakte mit Schwangeren,
Alleinerziehenden und Familien mit Kinder statt. Die Themen deckten ein breites
Spektrum, von Fragen zum Elterngeld über Betreuungsangebote, Ernährung,
Bindung, Partnerschaft bis hin zur Unterstützung für Eltern mit Schreibabys,
ab. Bei 35 Familien bestand der Bedarf an weitergehenden, intensiven Hilfen.
Diese wurden passgenau an den ASD oder andere Fachstellen weiter vermittelt.
In Zusammenarbeit
mit dem Familienzentrum Neustadt die Gruppe Teen-Mums (junge Mütter mit ihren
Kindern) begleitet und eine Sprechstunde durchgeführt.
Im September 2012 fand
eine Aktionswoche zum Thema „Frühe Kindheit“ mit Vorträgen für Eltern zu
Ernährung, Bindung und zur Sprache statt. Den Abschluss bildete ein Familientag
mit Theater und Familienfest.
Auch außerhalb
dieser gezielten Aktion wurden Vorträge zu Bindung, Ritualen im Alltag von
Kindern, Ernährung, Bewegung u.a. angeboten.
3. Netzwerk
Frühe Kindheit
Seit bereits 5
Jahren existiert das Netzwerk Frühe Kindheit in Stadt und Landkreis Coburg aktiv.
Professionell Tätige aus Jugendhilfe und –arbeit, dem Bildungsbereich und dem
Gesundheitswesen haben sich mit dem Ziel eines koordinierten und präventiven
Kinderschutzes zusammengeschlossen, sich über ihre Angebote ausgetauscht und zu
bearbeitende Themenfelder identifiziert.
Ein Baustein des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen
Bundeskinderschutzgesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG). Während bis zu diesem Zeitpunkt das Thema Kinderschutz sich
vorrangig auf Mediziner und in der Jugendhilfe tätige Fachkräfte konzentrierte
und in den dazu gehörigen spezifischen Gesetzen Niederschlag gefunden hatte,
ist mit dem KKG die Verantwortlichkeit deutlich ausgeweitet worden:
Ziel
des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre
körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern….. Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit
erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer
Erziehungsverantwortung zu unterstützen (§ 1 KKG)
Das Gesetz
verpflichtet explizit,
-
Einrichtungen
und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe
-
Behinderten-
und Rehabilitationseinrichtungen
-
Gesundheitsämter
-
Sozialämter
-
Schulen
-
Polizei-
und Ordnungsbehörden
-
Agenturen
für Arbeit
-
Krankenhäuser
-
Sozialpädiatrische
Zentren
-
Frühförderstellen
-
Beratungsstellen
für soziale Problemlagen
-
Schwangerenberatungsstellen
-
Einrichtungen
und Dienste der Müttergenesung und zum Schutz vor Gewalt
-
Familienbildungsstätten
-
Familiengerichte
und
-
Angehörige
der Heilberufe
zur (schriftlich zu
vereinbarenden) Kooperation in Fragen der Angebotsgestaltung und
–entwicklung und zu abgestimmten Verfahren im Kinderschutz.
Zur Umsetzung dessen
haben Stadt und Landkreis Coburg am 19.01.2013 ca. 100 Teilnehmer zu einer
ganztägigen Veranstaltung begrüßt. Die dabei bearbeiteten Themen und
Fragestellungen reichten von der Fragestellung, wie eine Kindeswohlgefährdung
erkannt werden kann, über den Wunsch nach einer regionalen
„Kinderschutz“-Internetplattform bis zum Ausbau des Netzwerks oder richtete
sich auf fachlich spezifische Bereiche wie z.B. dem Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule.
Die Rückmeldung der
Teilnehmer war durchweg positiv, wenn auch kritisch das Fehlen einiger Bereiche
angemerkt wurde. Ein Grund für die Nichtteilnahme war dabei offenbar, dass sich
Institutionen, die ausschließlich mit älteren Kindern oder Jugendlichen
arbeiten, sich von dem Begriff „Netzwerk Frühe Kindheit[1]“ nicht angesprochen
fühlen.
Die
Tagungsdokumentation ist als Anlage beigefügt.
4. Bundesinitiative
Frühe Hilfen
Im
Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutz verpflichtete sich der Bund, für
Netzwerke, Familienhebammen und den Einsatz Ehrenamtlicher in den Frühen Hilfen
Mittel bereit zu stellen. Für 2012 standen 30 Mio. € zur Verfügung, für 2013
wird der Betrag auf 45 Mio. € erhöht und ab 2014 51 Mio. € jährlich verteilt.
Die Mittelvergabe
wurde über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern
festgelegt:
(2) Die
Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt, nach Vorweg-Abzug der Kosten
für die Koordination des Bundes (Artikel 6) und der Länder (Artikel 5), nach
einem Verteilschlüssel, der sich jeweils zu 1/3 nach dem Königsteiner
Schlüssel, den unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug und der Anzahl der
unter 3-Jährigen berechnet. Diese Verteilung ist der beigefügten Tabelle I zu
entnehmen.
(3) Für die
Förderbereiche der Bundesinitiative, in denen die Bundesmittel durch die Länder
an die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden (sofern
Landesrecht vorsieht, dass sie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sind) weitergeleitet werden, erarbeiten die Länder Fördergrundsätze im
Einvernehmen mit dem Bund, mit denen eine flächendeckende Partizipation dieser
kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht werden kann. Hierbei finden die von
den Ländern erstellten Konzepte Beachtung.
(4) Die
Länder stellen im Rahmen der Fördergrundsätze sicher, dass die kommunalen
Gebietskörperschaften ebenfalls ihren bisherigen Ausbau im Bereich der Frühen
Hilfen darlegen und ihr jeweiliges Entwicklungsinteresse darstellen.
Mit Datum vom
26.11.2012 übersandte das Bayerische Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) das Landeskonzept und die Förderrichtlinie
den bayerischen Jugendämtern.
Der Schwerpunkt des
bayerischen Länderkonzeptes liegt in dem Einsatz von Familienhebammen und
vergleichbaren Gesundheitsberufen, sowie dem ehrenamtlichen Engagement in den
Frühen Hilfen. Der Auf- und
Ausbau von Netzwerken ist mit dem Hinweis auf das Förderprogramm KoKi nicht im
Landeskonzept vorgesehen.
Der Umfang der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der
Lebendgeborenen im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien
Stadt im Vorjahr. Auf eine Berücksichtigung des Armutsindikators „SGB II Bezug“
wurde verzichtet.
Die Mittel werden nicht zugewiesen, sondern setzen ein Antragstellung
mit konzeptionellen Angaben zum 01.02. eines Jahres voraus.
Der Landkreis Coburg kann für 2013 eine Maximalförderung in Höhe von
27.662 € erhalten[2].
Nach derzeitigem Planungsstand wird die Hälfte des Förderbetrages für
den Einsatz von Kinderkrankenschwestern benötigt, die analog der Familienhebammen
förderfähig sind.
Mit den dann noch verfügbaren Mitteln ist beabsichtigt, Ehrenamtliche im
Landkreis zu finden, zu schulen und in ihrem Engagement in jungen Familien zu
begleiten. Fahrtkosten dieser Ehrenamtlichen und Aufwendungen im Kontext der Mitarbeit
im Netzwerk sind erstattungsfähig, darüber hinaus darf kein Geld fließen.
Beide Aufgaben sind förderungsrichtliniengemäß der Koordinierenden
Kinderschutzstelle zugeordnet, wobei die Akquise und Begleitung der
Ehrenamtlichen durch den stundenweisen Einsatz einer Mitarbeiterin in
Elternzeit erfolgt. Der Bedarf wurde bereits im November 2011 im Rahmen der
Jugendhilfeplanung unter Beteiligung der freien Träger festgestellt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die familienfördernden Strukturen
im Landkreis Coburg bereits vor in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes
gut entwickelt waren, sowohl die einzelfallbezogene Unterstützung durch KoKi
wie auch die Willkommenbesuche auf eine positive Resonanz bei den Familien
stoßen und der beabsichtigte Aufbau ehrenamtlicher Strukturen das vorhandene
professionelle Angebot ergänzt. Dabei werden auch die Lokalen Bündnisse für
Familien in den Städten und Gemeinden sowie die lokalen Aktivitäten im
Landkreis z.B. zum Thema Familienpatenschaften einbezogen.