Beschluss:
Der Ausschuss für
Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen des Landkreises Coburg nimmt vom
Abschlussbericht, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forster &
Barth GmbH, Coburg, am 30.09.2011 mit einem uneingeschränkten Testat versehenen
Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2010 der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg
GmbH, Kenntnis und empfiehlt, dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag
ermächtigt den Landrat oder dessen Stellvertreter in der
Gesellschafterversammlung der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg
GmbH zu nachstehender Beschlussfassung:
1.
Die
Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 der Regionalmanagement Stadt und
Landkreis Coburg GmbH wird in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen und
vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08.11.2011 befürworteten Weise mit
57.645,84 EUR
in Aktiva und
Passiva
festgestellt und genehmigt. Auf den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.591,65 EUR haben die Gesellschafter Stadt und
Landkreis Coburg gemäß Wirtschaftsplan Vorauszahlungen von jeweils 27.097,39
EUR - somit insgesamt 54.194,78 EUR - geleistet. Der Jahresfehlbetrag in Höhe
von 50.592,27 EUR sowie die Vorauszahlungen der Gesellschafter aus der
Kapitalrücklage werden auf das Jahr 2011 vorgetragen.
2.
Die
Geschäftsführer Martin Schmitz (23.03.2010 - 04.11.2010) und Stefan
Hinterleitner (04.11.2010 – 31.12.2010) werden entlastet.
einstimmig
3.
Der
Aufsichtsrat wird entlastet.
einstimmig
Aufgrund persönlicher
Beteiligung sind die Kreisräte Frank Rebhan, Martin Mittag und Bernd
Reisenweber von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Landrat Michael Busch
ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen, das älteste anwesende Mitglied des Kreistages Hans Lotter
übernimmt den Vorsitz.
Sachverhalt:
Nach §9 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung der
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH wird der Jahresabschluss der
Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Landrat
vertritt in der Gesellschafterversammlung den Landkreis.
In dieser Funktion entlastet der Landrat ggf. auch den Aufsichtsrat und die
Geschäftsführung.
Zusammen mit der frist- und formgerechten Einladung wurde eine elektronische Kopie des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH zum 31.12.2010 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Geschäftsführung übersandt.
Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva zum 31.12.2010 mit 57.685,84 EUR; die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 50.591,65 EUR aus. Hierauf haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 54.194,78 EUR geleistet.
Die Prüfung der Wirtschaftsprüfer hat lt.
Bestätigungsvermerk vom 30.09.2011 zu keinen Einwendungen geführt, so dass ein
uneingeschränktes Testat erteilt wurde.
Aufgrund der geringen Geschäftstätigkeit im Jahr 2010 als Folge der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit erst am 01.10.2010 wird auf einen persönlichen Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2010 verzichtet.
Aus der Beratung des Ausschusses für Landkreisentwicklung
und Wirtschaftsfragen am 22.11.2011:
Dem Vortrag des Berichterstatters ist zu entnehmen, dass sich Änderungen bezüglich der Zahlen im Beschlusstext ergeben haben. Diese werden verlesen.