Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt von der Kostenrechnung der Abfallentsorgung für das Jahr 2010 Kenntnis. Es bestehen keine Einwände.


Sachverhalt:

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2010 beträgt 20.026,98 €.

 

Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG). Aus diesem Grund werden nachstehend die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse seit 1980 aufgelistet:

 

Jahr

Einnahmen

Ausgaben

Überschuss

Defizit

1980-2000

--

--

4.234,08 €

--

2001

4.468.070,34 €

4.442.377,66 €

25.692,68 €

--

2002

4.146.336,26 €

4.165.412,02 €

--

19.075,76 €

2003

4.279.398,80 €

4.263.655,34 €

15.743,46€

--

2004

4.371.903,07 €

4.378.867,67 €

--

6.964,60 €

2005

4.399.223,50 €

4.410.634,48 €

--

11.410,98 €

2006

4.182.099,98 €

4.156.108,36 €

25.991,62 €

--

2007

4.203.526,81 €

4.231.266,96 €

--

27.740,15 €

2008

4.596.112,34 €

4.569.135,74 €

26.976,60 €

--

2009

4.468.911,10 €

4.459.698,05 €

9.213,05 €

--

2010

4.532.084,56 €

4.512.057,58 €

20.026,98 €

--

Summe

 

 

127.878,47 €

65.191,49 €

Saldo

 

 

62.686,98€

 

 

Für die Beseitigung der „Altlasten“ der insolventen Firma Höllein aus dem Jahr 2009 wurde der Fa. Panzer eine pauschale Vergütung von 140.000,00 € durch den Landkreis gewährt. Dies hatte zur Folge, dass der veranschlagte Haushaltsansatz bei der Grüngutentsorgung überschritten wurde.

 

Im Juni 2010 wurde mit der Erfassung der anschlusspflichtigen Grundstücke begonnen. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch der Personaleinsatz erhöht.

 

Nachdem im Haushaltsjahr 2010 die Ausgaben höher waren als die Einnahmen, mussten 160.000 € als Ausgleich aus der Sonderrücklage entnommen werden.

 

Nach Entnahme aus der Sonderrücklage steht noch ein Restbetrag von 45.000 € zur Verfügung.