Sitzung: 09.05.2023 Bauausschuss
Vorlage: 108/2023
1. Radwege
- Unterstützung der Kommunen beim Radwegebau
HHSt
1. 5922.9501
Kreisstraße
CO 1;
Neuanlage
Radwegeverbindung Maintal – Itzgrund
Gemeinschaftsmaßnahme
mit dem Landkreis Lichtenfels, den Gemeinden Ebensfeld und Itzgrund
VZ 2021: 1.229 Kfz/24h, 67 SV (= 5,5 %)
Die Beteiligung des Landkreises Coburg gemäß
Förderbescheid nach Vorlage des abschließenden Zuwendungsbescheides mit 50 % an
den von der Gemeinde Itzgrund zu tragenden Kosten, maximal 17.000 € wurde von
der Gemeinde noch nicht abgerufen.
2. Kreisstraßen,
Deckenbau allgemein
HHSt
1.6500.9501
Kreisstraße
CO 2;
Deckenbau
in der OD Weitramsdorf
Verkehrsmonitoring
2020: 1.005 Kfz/24h, 48 SV (= 4,8 %)
Die Maßnahme war für 2023 vorgesehen, wird
aber wegen der Vollsperrung der CO 19 im Zuge der Brückenbaumaßnahme in Gemünda
in Zusammenhang mit den dazu erforderlichen Umleitungen auf 2024 verschoben.
Kreisstraße
CO 16;
Deckenbau
in der OD Rothenberg
Verkehrsmonitoring
2020: 682 Kfz/24h, 38 SV (= 5,6 %) Ortsbeginn bis CO 6
Verkehrsmonitoring 2020: 847 Kfz/24h, 33 SV
(= 3,9 %) CO 6 bis Ortsende
Die Gemeinschaftsmaßnahme von Stadt Seßlach
und Landkreis wird federführend von der Stadt durchgeführt. Die Maßnahme ist
durch die Stadt Seßlach beschränkt ausgeschrieben worden, die Submission war am
28.03.2023.
Der Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot
der Firma Pfister, Seßlach wurde durch die Stadt Seßlach auch im Auftrag des
Landratsamtes bereits erteilt.
Informationen dazu in den amtlichen
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung.
3. Kreisstraße CO 2;
Beteiligung
am Umbau Einmündung St 2202 in Weitramsdorf
HHSt
1.6502.9501
Verkehrsmonitoring
2020: 1.005 Kfz/24h, 48 SV (= 4,8 %)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Staatlichen
Bauamt und der Gemeinde Weitramsdorf ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Die zunehmend schlechter werdende
Fahrbahndecke der Kreisstraße wird im Rahmen einer Deckenbaumaßnahme im Jahr
2024 erneuert.
4. Kreisstraße CO 4;
Ausbau
OD Bad Rodach Richtung Heldritt
HHSt 1.6504.9502
Verkehrszählung
2021: 2.329 Kfz/24h, 60 SV (= 2,6 %)
Die
Verkehrsfreigabe der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit Stadt Bad Rodach und den
Stadtwerken Bad Rodach erfolgte am 22. September 2022.
Derzeit
erfolgt die Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostenträger. Die Firma
Hildburghäuser Baugesellschaft, Hildburghausen hat die Vorlage der
Schlussrechnung bis Anfang Juni angekündigt.
Im
Verantwortungsbereich des Landkreises zeichnet sich nur eine moderate
Kostenüberschreitung ab.
5. Kreisstraße CO 4;
Brücke
über den Hahnfluss in Heldritt
HHSt
1.6504.9504
Verkehrszählung 2021: 628 Kfz/24h, 18 SV (=
2,9 %)
Die
Ausführung der Baumaßnahme ist erst im Jahr 2026 vorgesehen. Erste
Voruntersuchungen sind 2024 eingeplant.
6. Kreisstraße CO 4;
Ausbau
Weidach – Stadtgrenze
HHSt
1.6504.9507
Verkehrszählung 2021: 1.212 Kfz/24h, 82 SV (=
6,8 %)
Die Planung durch das Büro Koenig + Kühnel,
Weidach wird gegen Ende des Jahres 2023 wieder forciert und dann mit der Stadt
Coburg abgestimmt. Auch die CO 4s soll mit einem straßenbegleitenden Geh- und
Radweg ausgebaut werden.
Trotz geplanter Verkehrsfreigabe des
Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld noch im Jahr 2023 ist wegen der im Jahr 2024
weitergehenden Bautätigkeit an der Staatsstraße der Ausbau der CO 4 erst für
das Jahr 2025 vorgesehen. Die Vorlage des Bauentwurfes bei der Regierung ist
für September 2024 geplant.
7. Kreisstraße CO 4;
Allee
Grattstadt-Ottowind (bisher Meeder-Ottowind) Ersatzbepflanzung Allee
HHSt
1.6504.9509
Verkehrsmonitoring 2020 - Nord: 456 Kfz/24h,
20 SV (= 4,6 %)
Verkehrsmonitoring 2020 - Süd: 827 Kfz/24h,
29 SV (= 3,5 %)
Nach
der in 2019 durchgeführten Bepflanzung des ersten Teiles mit 120 Bäumen
zwischen Grattstadt und Ottowind gab es kaum negative Rückmeldungen. Deshalb
wurde auf Grund der guten Erfahrungen und wenigen Ausfällen beim Anwachsen zum
Jahresbeginn 2023 der zweite Teil mit 94 Bäumen ausgeführt.
Näheres
dazu unter TOP 7 in der öffentlichen Sitzung.
8. Kreisstraße CO 4;
St
2205. KVP bei Wiesenfeld
HHSt
1.6504.9810
Ast Wiesenfeld VZ 2021: 2.458 Kfz/24h, 161 SV
(= 6,6 %)
Ast Weidach VZ 2021: 1.212 Kfz/24h, 82 SV (=
6,8 %)
Die Gemeinschaftsmaßnahme von Staatlichen
Bauamt Bamberg und Landkreis wird gemäß der Kreuzungsvereinbarung vom
15.07.2020 durch das Staatliche Bauamt durchgeführt. Die ausführende Firma
Rädlinger, Selbitz ist gut im Zeitplan, so dass bereits im September 2023 mit
der Verkehrsfreigabe des Kreisverkehrsplatzes gerechnet werden kann.
Die Kosten nach Submission wurden der
Regierung im Dezember 2022 vorgelegt, der Eingang des Förderbescheides wird
zeitnah erwartet.
9. Kreisstraße CO 6;
Ausbau
OD Heilgersdorf, Kirche Richtung Rothenberg
HHSt.
1.6506.9502
Verkehrsmonitoring 2020: 437 Kfz/24h, 21 SV
(= 4,8 %)
Das Büro Koenig + Kühnel, Weidach hat den
Vorentwurf für die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach erstellt. Die
ersten Gespräche mit Eigentümern bezüglich Grunderwerb haben bereits
stattgefunden und stimmen zuversichtlich.
Die Maßnahme soll im September 2023 der
Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden, die Ausführung ist nach Abschluss
der Bauarbeiten an der Alsterbrücke im Jahr 2024 vorgesehen.
10. Kreisstraße
CO 9;
Brücke
über die Alster Heilgersdorf-Seßlach
HHSt
1.6509.9503
Verkehrszählung 2021: 495 Kfz/24h, 23 SV (=
4,7 %)
Die Baumaßnahme wurde nach öffentlicher
Ausschreibung an die Firma Raab, Ebensfeld vergeben, Baubeginn war am
20.03.2023. Der offizielle Spatenstich erfolgte am 21.03.
11. Kreisstraße CO 11;
Umgehung
Kleingarnstadt
HHSt
1.6511.9502
Verkehrszählung 2021: 3.505 Kfz/24h, 309 SV
(= 8,8 %)
Wegen umfangreicher Vorerhebungen und
erforderlicher Genehmigungsverfahren ist eine Verwirklichung erst gegen Ende
2025 möglich.
Im Vorfeld der Genehmigungsplanung ist nach
Angaben der Regierung eine Variantenuntersuchung erforderlich. Diese Ingenieurleistung
wurde europaweit ausgeschrieben.
Informationen dazu in den amtlichen
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung.
12. Kreisstraße
CO 11;
Ausbau zwischen den Abzweigen Kipfendorf und Boderndorf
HHSt
1.6511.9504
Verkehrszählung 2021: 3.123 Kfz/24h, 276 SV
(= 8,8 %)
Die Vorplanung wurde mit den Grundeigentümern
vorbesprochen. Die weiteren Planungsleistungen werden derzeit europaweit
ausgeschrieben. Die Vorlage des Förderantrages bei der Regierung ist für
September 2024 geplant, der Baubeginn soll im Jahr 2025 erfolgen.
Wegen gleichzeitig laufender Bauarbeiten an
der B 4 bei Neustadt mit Sperrung von Schwerverkehr ist der genaue
Ausführungstermin mit der staatlichen Bauverwaltung abzustimmen.
Informationen dazu in den amtlichen
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung.
13. Kreisstraße CO 11;
Hummelkreuzung
Sonnefeld
HHSt
1.6511.9505
Ast
Lichtenfels Verkehrszählung 2021: 3.768 Kfz/24h, 188 SV (= 5,0 %)
Ast Kleingarnstadt Verkehrszählung 2021:
2.913 Kfz/24h, 134 SV (= 4,6 %)
Die Planungsvarianten des Büro Höhnen und
Partner, Bamberg werden derzeit hinsichtlich Verkehrsqualität und
Wirtschaftlich mit einer Lösung durch Anpassung der Lichtsignalanlagen
untersucht. Das Ergebnis ist mit der Regierung hinsichtlich der Förderfähigkeit
zu besprechen.
Die für das Jahr 2024 vorgesehene Umsetzung
ist nicht realisierbar und muss auf 2025 verschoben werden.
14. Kreisstraße CO 12;
Neuanlage
eines Geh- und Radweges Schafhof – Wohlbach mit Deckenbau
HHSt
1.6512.9503
Verkehrszählung 2021: 1.699 Kfz/24h, SV 34 (=
2,0 %)
Die vorzeitige Baufreigabe durch die
Regierung wird zeitnah erwartet. Die öffentliche Ausschreibung der
Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Ahorn soll noch im April 2023 erfolgen.
Falls sich das Ausschreibungsergebnis im
Rahmen der Kostenberechnung bewegt, ist die Vergabe mit Baubeginn Ende Juni
2023 vorgesehen.
Informationen dazu in den amtlichen
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung.
15. Kreisstraße CO 13;
Beseitigung
der Bahnübergänge bei Ebersdorf bei Coburg
HHSt
1.6513.9501
VZ 2015: 5.363 Kfz/24h, 607 SV (= 11,3 %)
Prognose CO 13 neu: ca. 7.800 Kfz/24h
Die Baumaßnahme ist bis auf den Bau des
südlichen Bahnbegleitweges abgeschlossen. Diese Bauleistung wird derzeit
ausgeschrieben, die Fertigstellung ist bis September 2023 vorgesehen.
Derzeit erfolgt auch Zug um Zug die
Vermessung und Vermarkung der neuen Straße, die Grundstücksangelegenheiten
werden erst in 2023 abgeschlossen werden können. Anschließend sind u.a. die
bereits als gemeindliche Wege gewidmeten Begleitwege in das Eigentum der
Gemeinde zu überführen.
Wegen der komplizierten Regelung zur
Förderfähigkeit des Grunderwerbs kann der Verwendungsnachweis erst nach
Abschluss der Grundstücksangelegenheiten erstellt werden.
16. Kreisstraße CO 13 alt;
Sanierung
im Zuge der Abstufung
HHSt
1.6513.9503
VZ 2015: 5.363 Kfz/24h, 607 SV (= 11,3 %)
Die Abstufungsverhandlungen mit der Gemeinde
Ebersdorf sind weiterhin ausgesetzt.
Der Landkreis wird versuchen die Umstufungen
zumindest für den Teil nördlich der Bahnlinie und den Teil von der B 303 bis
zum Kreisverkehrsplatz mit dem Frankenring anzustoßen. Hier liegen keine
baulichen Mängel an der Straße vor es sind allenfalls geringe
Unterhaltungsrückstände festzustellen.
17. Kreisstraße CO 14;
Ausbau
zwischen Fischbach und Höhn
HHSt
1.6514.9501
Verkehrszählung 2021: 514 Kfz/24h, SV 21 (=
4,1 %)
Die Planung erfolgt durch den Fachbereich
selbst, die vorbereitenden Untersuchungen sind abgeschlossen, derzeit wird die
Vermessung des Baufeldes noch ergänzt. Abhängig von den Grunderwerbsverhandlungen
ist die Einreichung des Bauentwurfes an die Regierung für Herbst 2024
vorgesehen, die Baumaßnahme soll ab dem Jahr 2025 verwirklicht werden.
Mittlerweile ist vorgesehen für die
Trinkwasserbrunnen zwischen Mittelberg und Fischbach das Schutzgebiet zu
erweitern. Deshalb sind bei einem Großteil der Baustrecke die erhöhten
Forderungen nach RiStWag für den Ausbau anzuwenden.
18. Kreisstraße CO 14;
Beteiligung
an der Eisenbahnüberführung in Neustadt bei Coburg
HHSt
1.6514.9820
Verkehrszählung 2021: 1.985 Kfz/24h, 55 SV (=
2,8 %) in der OD Ketschenbach
Gemäß
Planungsvereinbarung mit der Bahn werden die Planfeststellungsunterlagen noch
mit dem derzeit durch die Stadt beauftragten Ingenieurbüro erstellt.
In
einem gemeinsamen Gespräch der Baubeteiligten am 14.03.2023 wurde festgelegt,
dass der Landkreis Coburg die Baudurchführung der gesamten Maßnahme übernimmt.
Dies ist in einer noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung der Beteiligten
zu regeln. Je nach Fortgang der Genehmigung durch Eisenbahnbundesamt und der
Verkehrsministerien von Bund und Land könnte der Bau bereits im Jahr 2026
begonnen werden.
Derzeit
gehen Stadt und Landkreis bei Anerkennung des Kreisverkehrsplatzes als
kreuzungsbedingt davon aus, dass für beide Kommunen keine Eigenmittel anfallen
werden.
19. Kreisstraße CO 14;
Beteiligung
am Kreisverkehrsplatz CO11/CO14/ Coburger Str. in Neustadt/Cbg.
HHSt
1.6514.9821
Verkehrszählung 2021: 1.985 Kfz/24h, 55 SV (=
2,8 %) in der OD Ketschenbach
Die
Einstufung des Kreisverkehrsplatzes als kreuzungsbedingt durch die Auflassung
des Bahnüberganges ist noch mit dem Eisenbahnbundesamt abzustimmen. Bei einer
positiven Entscheidung kann diese Haushaltsstelle wieder in 1.6514.9820
integriert werden.
Wird
der Kreisverkehrsplatz als nicht kreuzungsbedingt beurteilt, ist die Maßnahme
hinsichtlich BayGVFG- und BayFAG-Förderung mit der Regierung zu besprechen.
20. Kreisstraße CO 16;
Ausbau
Deponie – KVP Seßlach
HHSt
1.6516.9501
Verkehrsmonitoring 2020: 847 Kfz/24h, SV 33
(= 3,9 %)
Die
Verwirklichung der Baumaßnahme ist frühestens im Jahr 2026 vorgesehen. Geplante
Voruntersuchungen müssen auf Grund von Kapazitätsengpässen im Fachbereich auf
das Jahr 2024 verschoben worden.
Der
dringend erforderliche Radwegneubau vom Kreisverkehrsplatz bis zum Feldweg nach
Heilgersdorf mit ca. 125 m Länge soll möglichst zeitnah im Zuge des
Radverkehrskonzeptes des Landkreises Coburg unter Berücksichtigung von ggf. möglichen
Förderprogrammen des Freistaates Bayern erfolgen.
21. Kreisstraße CO 16;
Brücke
über die Alster bei Lechenroth
HHSt
1.6516.9504
Verkehrsmonitoring 2020: 150 Kfz/24h, 6 SV (=
4,0 %)
Die
Verwirklichung der Baumaßnahme ist erst im Jahr 2026 vorgesehen. Geplante
Voruntersuchungen sind bereits im Jahr 2024 eingeplant.
22. Kreisstraße CO 16;
Ausbau
Seßlach – Witzmannsberg mit Brücke über den Grundbach
HHSt
1.6516.9505
Verkehrszählung 2021: 3.684 Kfz/24h, 66 SV (=
1,8 %)
Das
Büro BaurConsult, Hassfurt plant derzeit die Maßnahme bis zur Leistungsphase 4.
Ein
erster Vorentwurf wurde bereits besprochen, die Planung soll bis Ende 2023
abgeschlossen sein. Unmittelbar danach sollen erste Gespräche bezüglich
Grunderwerb stattfinden, so dass im Sommer 2024 der Bauentwurf an die Regierung
gegeben werden kann. Nach bautechnischer Freigabe und Genehmigung des
vorzeitigen Baubeginns soll dann die Ausschreibung der Maßnahme mit Baubeginn
im Frühjahr 2025 erfolgen. Die Ausführung der Baumaßnahme ist in mehreren noch
nicht festgelegten Bauabschnitten geplant.
23. Kreisstraße
CO 16;
Ausbau am Schulberg in Seßlach
HHSt
1.6516.9509
Verkehrszählung 2021: 3.684 Kfz/24h, 66 SV (=
1,8 %)
Die Gemeinschaftsmaßnahme von Stadt Seßlach
und Landkreis soll federführend vom Landkreis geplant werden. Dazu werden 2023
die gemeinsamen Festlegungen getroffen und die erforderlichen
Ingenieurleistungen besprochen. Die Entwurfsplanung soll im September 2024 bei
der Regierung eingereicht werden. Der Baubeginn ist in Abstimmung mit dem
Ausbau zwischen Seßlach und Witzmannsberg für das Jahr 2025 vorgesehen.
24. Kreisstraße
CO 16;
Beteiligung am Umbau Knoten Hattersdorfer Tor
in Seßlach
HHSt
1.6516.9810
Verkehrszählung 2021: 3.684 Kfz/24h, 66 SV (=
1,8 %)
Die Arbeiten sind abgeschlossen. Nach Vorlage
der anteiligen Kosten für den Landkreis durch das Staatliche Bauamt Bamberg,
Servicestelle Kronach kann der Verwendungsnachweis erstellt werden.
Es zeichnet sich eine geringe
Kostensteigerung ab, die aber noch nicht exakt beziffert werden kann.
25. Kreisstraße CO 17;
Ausbau
Kleinwalbur – Meeder (1. BA)
HHSt
1.6517.9507
Verkehrszählung
2021: 936 Kfz/24h, 28 SV (= 3,0 %)
Die Arbeiten sind abgeschlossen, die
Schlussrechnung der Firma Rädlinger, Selbitz liegt vor und wurde geprüft. Mit
rund 3 % Mehrkosen gegenüber der Auftragssumme in Höhe von 881.987,58 € ergibt
sich keine wesentliche Überschreitung der Auftragssumme.
26. Kreisstraße
CO 17;
Brücke über die ehemalige Bahnlinie bei
Unterlauter
HHSt
1.6517.9508
Verkehrszählung 2021: 1.828 Kfz/24h, 61 SV (=
3,3 %)
Der
Ersatz der Brücke durch einen Durchlass ist erst im Jahr 2026 vorgesehen. Erste
Voruntersuchungen erfolgen frühestens im Jahr 2024.
27. Kreisstraße CO 17;
Ausbau
Kleinwalbur – Meeder (2. BA)
HHSt
1.6517.9509
Verkehrszählung
2021: 936 Kfz/24h, 28 SV (= 3,0 %)
Die Anpassung des Bauentwurfes für den
zweiten Bauabschnitt durch das Büro Koenig und Kühnel, Weidach ist für das Jahr
2023 vorgesehen. Hierbei ist am Ortseingang Meeder eine enge Abstimmung mit der
Gemeinde erforderlich, da hier der Neubau eines Kindergartens geplant ist und
in diesem Zusammenhang ggf. auch eine Neuordnung der Schulhauszufahrt erfolgt.
Wegen der sich abzeichnenden Fortschritte
beim Grunderwerb ist der Baubeginn für das Jahr 2024 vorgesehen.
Dazu wird die vorzeitige Baufreigabe
möglichst noch im Jahr 2023 bei der Regierung beantragt.
28. Kreisstraße
CO 18;
Brücke über die Walbur in Großwalbur
HHSt
1.6518.9503
Verkehrszählung 2021: 975 Kfz/24h, 42 SV (=
4,3 %)
Die Baumaßnahme wurde nach Rücksprache mit
der Regierung verschoben. Die Ausführung der Maßnahme ist erst im Jahr 2026
vorgesehen, die Planung wird im Jahr 2024 fortgesetzt.
Nach Informationen der Bahn sollen
mittelfristig am Bahnübergang unmittelbar neben der Brücke Umbauarbeiten
vorgenommen werden. Diese sind mit den geplanten Brückenbauarbeiten
abzustimmen.
29. Kreisstraße CO 19;
Erneuerung
der Kreckbrücke Gemünda, Stadt Seßlach mit Teilausbau der CO 19
HHSt
1.6519.9503
Verkehrsmonitoring 2020: 299 S Kfz/24h, 10 SV
(= 3,3 %)
Die Maßnahme wurde ausgeschrieben und die
Bauleistung an die Firma SAR Straßen- und Asphaltbau Rennsteig GmbH,
Zella-Mehlis vergeben. Der Baubeginn war am 20.03.2023, die Vollsperrung der
Kreisstraße erfolgte am 11.04.
Informationen dazu in TOP 8 der öffentlichen
Sitzung.
30. Kreisstraße CO 20;
Ausbau
in der OD Gleismuthhausen im Zuge der Dorferneuerung
HHSt
1.6520.9502
Verkehrsmonitoring 2020: 502 Kfz/24h, 50 SV
(= 10,0 %)
Das vom ALE beauftragte Ingenieurbüro Koenig
+ Kühnel, Weidach bearbeitet derzeit noch die Vorplanung der Dorferneuerung.
Nach Genehmigung und Beauftragung der weiteren Planungsleistungen durch das ALE
kann auch der Bauentwurf für die Fördermaßnahme nach BayGFVG und BayFAG
erstellt werden. Dies soll noch im Jahr 2023 erfolgen, so dass die Baumaßnahme
im Jahr 2024 verwirklicht werden kann.
31. Kreisstraße
CO 23;
Ausbau Rottenbach - Ahlstadt
HHSt
1.6523.9501
Verkehrszählung 2021: 375 Kfz/24h, 27 SV (=
7,2 %)
Die
Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2027ff vorgesehen.
Nach Fertigstellung der Verlegung der St 2205
bei Wiesenfeld ist nach Untersuchung der Verlagerung von Verkehrsströmen das
weitere Vorgehen festzulegen. Erste Vorerhebungen dazu sind für das Jahr 2025
eingeplant.
Um Schaden an der Straße zu verhindern wurde
zwischenzeitlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h angeordnet. Bei
einer weiteren Verschlechterung des Straßenzustandes ist eine Sperrung für den
Schwerverkehr nicht auszuschließen.
32. Kreisstraße CO 25;
Ausbau
am Seßlacher Berg
HHSt
1.6525.9502
Verkehrszählung 2021: 963 Kfz/24h, 25 SV (=
2,6 %)
Die vorzeitige Baufreigabe durch die
Regierung wird zeitnah erwartet. Die öffentliche Ausschreibung der
Fördermaßnahme und der beiden an schließenden Deckenbauvorhaben soll noch im
April 2023 erfolgen.
Falls sich das Ausschreibungsergebnis im
Rahmen der Kostenberechnung bewegt, ist die Vergabe mit Baubeginn Ende Juni
2023 vorgesehen.
Näheres dazu in den amtlichen Mitteilungen
zur öffentlichen Sitzung.
33. Kreisstraße CO 25;
Brücke
über den Wohlbach bei Scherneck
HHSt
1.6525.9503
Verkehrszählung 2021: 635 Kfz/24h, 29 SV (=
4,6 %)
Die Baumaßnahme wurde nach Rücksprache mit
der Regierung verschoben. Die Ausführung der Maßnahme ist erst im weiteren
Finanzbedarf für 2027ff vorgesehen, die Planung wird im Jahr 2025 fortgesetzt.
34. Kreisstraße
CO 27;
Gehwegneubau in Unterlauter vom KVP bis zur Apotheke
HHSt
1.6527.9820
Verkehrsmonitoring 2020: 7.827 Kfz/24h, 204
SV (= 2,6 %)
Die Gemeinschaftsbaumaßnahme von Gemeinde
Lautertal und Landkreis ist abgeschlossen, die offizielle Verkehrsfreigabe
erfolgte am 05.04.2023.
Federführend für die Maßnahme ist die
Gemeinde, welche die Maßnahme vorfinanziert und dem Landkreis die anteiligen
Kosten nach Abschluss der Bauarbeiten in Rechnung stellen wird.