Sitzung: 04.07.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1
Vorlage: 116/2019
Beschluss:
Vom Abschlussbericht
der Geschäftsführung sowie der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz
& Herzog GmbH am 19.06.2019 mit einem uneingeschränkten Testat versehenen
Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2018 wird Kenntnis genommen und der Landrat bzw. einer
seiner Stellvertreter ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die
Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
wird in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Weise mit
160.670,19 EUR
in Aktiva und Passiva
festgestellt und genehmigt. Auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 212.363,79 EUR haben die Gesellschafter Stadt und
Landkreis Coburg Vorauszahlungen von insgesamt 182.250,00 EUR geleistet.
2.
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 212.363,79 EUR soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
3.
Geschäftsführer
Stefan Hinterleitner ist Entlastung zu erteilen.
4.
Den
Mitgliedern des Aufsichtsrats ist Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Geschäftsführer
Stefan Hinterleitner stellt in den Grundzügen den von der
Wirtschaftsprüfungskanzlei Lorenz & Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss
zum 31.12.2018 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor. Eine elektronische
Kopie des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 nebst Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Geschäftsführung sowie des
Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers wurde vorab über das elektronische
Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.
Die Bilanz schließt
in Aktiva und Passiva zum 31.12.2018 mit 160.670,19 EUR (Vorjahr: 69.668,41
EUR); die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe
von 212.363,79 EUR (Vorjahr: 138.692,97 EUR) aus. Hierauf haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg
Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 182.250,00 EUR geleistet.
Die Prüfung der
Wirtschaftsprüfer hat laut Bestätigungsvermerk vom 19.06.2019 zu keinen
Einwendungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat
berät in seiner 23. Sitzung am 3. Juli 2019 über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung.