Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1

Beschluss:

 

Vom Abschlussbericht der Geschäftsführung sowie der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH am 19.06.2019 mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wird Kenntnis genommen und der Landrat bzw. einer seiner Stellvertreter ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Die Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wird in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Weise mit

                                                         160.670,19 EUR
                                                      in Aktiva und Passiva

festgestellt und genehmigt. Auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von
212.363,79 EUR haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen von insgesamt 182.250,00 EUR geleistet.

2.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 212.363,79 EUR soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

3.    Geschäftsführer Stefan Hinterleitner ist Entlastung zu erteilen.

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats ist Entlastung zu erteilen.

 

 


Sachverhalt:

 

Geschäftsführer Stefan Hinterleitner stellt in den Grundzügen den von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Lorenz & Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor. Eine elektronische Kopie des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Geschäftsführung sowie des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers wurde vorab über das elektronische Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.

 

Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva zum 31.12.2018 mit 160.670,19 EUR (Vorjahr: 69.668,41 EUR); die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 212.363,79 EUR (Vorjahr: 138.692,97 EUR) aus. Hierauf haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 182.250,00 EUR geleistet.

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfer hat laut Bestätigungsvermerk vom 19.06.2019 zu keinen Einwendungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.

 

Der Aufsichtsrat berät in seiner 23. Sitzung am 3. Juli 2019 über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung.