Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg stimmt dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag „ThermeNatur Bad Rodach“ zu.

 

Die Kündigungsfrist soll von 18 Monaten auf möglichst 6 Monate verkürzt werden.

 

Der Landrat wird ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Sind redaktionelle Änderungen notwendig, wird auch hier der Landrat ermächtigt diese vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Dem Ende 2012 gegründeten Zweckverband „ThermeNatur Bad Rodach“, bestehend aus den Städten Coburg und Bad Rodach bzw. dem Landkreis Coburg, konnte bis heute nicht das Betriebsvermögen von der Stadt Bad Rodach übertragen werden. Zur Übertragung des Betriebsvermögens wären Pacht-, Kauf- und Erbbaurechtsvertrag mögliche Rechtsgeschäfte gewesen. Die Übertragung des Betriebsvermögens im Rahmen eines Pachtvertrages ist daran gescheitert, dass ein Pachtvertrag den Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und staatliche Zuschüsse für Investitionen allenfalls in geringem Umfang zu erwarten gewesen wären bzw. Altförderungen zur Rückzahlung angestanden hätten.

 

Ein Erbbaurechtsvertrag hätte nach Aussage der Finanzbehörden zu erheblichen steuerlichen Forderungen geführt. Der Kaufvertrag scheiterte schließlich an der in der Zweckverbandssatzung enthaltenen Auflösungsklausel des § 23. Dessen Automatismus hätte zur Folge, dass sich der Zweckverband zum 31.12.2018 wieder auflöst und der Eigentumsübergang wieder rückabgewickelt werden müsste. Ein Zweckverband muss ein auf Dauer ausgelegter Zusammenschluss sein. Der Zweckverband ThermeNatur Bad Rodach ist aufgrund der dargestellten Auflösungsklausel lediglich ein Zusammenschluss auf Zeit.

 

Aufgrund all dieser Schwierigkeiten soll nun die Zusammenarbeit und die finanzielle Beteiligung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages regelt werden. Neben der Erläuterung von Zweck und Aufgaben sieht der öffentlich-rechtliche Vertrag einen Beirat vor, der aus elf Mitgliedern besteht und in seiner Zusammensetzung der heutigen Verbandsversammlung gleicht. Die Stadt Bad Rodach stellt fünf Mitglieder und die Stadt Coburg, bzw. der Landkreis Coburg jeweils drei Mitglieder. Der Beirat ist zu bestimmten Angelegenheiten zu hören. Die ThermeNatur würde als Eigenbetrieb der Stadt Bad Rodach weitergeführt, der Zweckverband wird bei Abschluss dieses Vertrages aufgelöst.

 

Weiterhin ist eine Kostenregelung für die Betriebskosten enthalten. Es ist vorgesehen, dass sich die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg wie bisher mit jeweils 25,1% am Betriebskostendefizit beteiligen, höchstens allerdings mit 150.600,- € pro Jahr.

 

Der Vertrag soll zunächst bis zum 31.12.2020 gelten. Er verlängert sich automatisch um weitere drei Jahre, wenn nicht 18 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Warum soll die bisherige, vertraglich festgelegte Zusammenarbeit von Ende 2018 auf Ende 2020 verlängert werden?

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 25.03.2015 beschlossen, die Betriebsführung der ThermeNatur an einen privaten Betriebsführer zu übergeben. Die Betriebsführung soll professioneller und kostengünstiger werden. Da ein privater Betriebsführer eine angemessene Anlauf- und Planungszeit braucht, wurde die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages vom 01.09.2015 bis 31.12.2020 im Zweckverband beschlossen. Entsprechende Einnahme- und Kostenrisiken sind durch den Betriebsführer zu decken. Die Städte Coburg und Bad Rodach bzw. der Landkreis Coburg sichern für die Laufzeit bis 31.12.2020 die im Betriebsführungsvertrag festzulegenden Betriebskostenzuschüsse zu. Übersteigt das Betriebskostendefizit diese Zuschüsse, geht dies zu Lasten des Betriebsführers. Ist hingegen das Betriebskostendefizit geringer als die vereinbarten Zuschüsse, erhält der Betriebsführer 80 % des Überschusses.

 

Bei einem Zusammenschluss der drei Gebietskörperschaften in einem Zweckverband müssten alle Partner die aktuellen und zukünftigen Risiken gemeinsam tragen.

 

Bei einer Zusammenarbeit mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages trägt die Stadt Bad Rodach alle Risiken. Die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg sind nur verpflichtet, ihre festgelegten Betriebskosten i.H.v. jeweils max. 150.600,- € p.a. zu erfüllen.

 

Die Partner stellen mit ihrer finanziellen Beteiligung den Fortbestand der ThermeNatur sicher. Das Thermalbad als bedeutende Säule und Highlight im Tourismusverein „Coburg.Rennsteig – grenzenlos fränkisch“ ist somit bis Ende 2020 handlungsfähig. Die Wichtigkeit und Bedeutung der ThermeNatur für die touristische Gesamtregion wurde in zahlreichen Gutachten und Stellungnahmen bestätigt. Der künftige private Betriebsführer wird am 27.07.2015 in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes bzw. in der Stadtratssitzung der Stadt Bad Rodach ausgewählt. Dieser kann bis 31.12.2020 zeigen, welche Impulse von der ThermeNatur Bad Rodach für den in unserer Region Coburg beheimateten Tourismus ausgehen.

 

Der Redebeitrag von Tobias Ehrlicher ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.


aus der Beratung:

 

 

Kreisrat Markus Mönch äußert sich kritisch zu den im Vertrag festgeschriebenen Betriebskosten i. H. v. 150.600 € pro Jahr (753.000 € in 5 Jahren) und den im Raum stehenden rd. 6 Millionen Euro für die dringend anstehenden Investitionen der Therme. Es sei nicht klar wie die Betriebsführung und die Finanzierung für die ThermeNatur aussehen werde, wenn der Stadtrat Coburg in der Sitzung am 23.07.2015 nicht zustimme. Nachdem kein „Masterplan“ der Stadt Bad Rodach vorliege, könne er dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Die Kreisräte Rainer Mattern (CSU-LV), Frank Rebhan (SPD), Gerold Strobel (FW) und Bernd Lauterbach (Bündnis90/DieGrünen) befürworten den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten Coburg und Bad Rodach. Die im Vertrag vorgeschlagene Kündigungsfrist solle von 18 Monaten auf 6 Monate verkürzt werden. Das sei für alle Beteiligte ausreichend.

 

Auch Kreisrat Peter Jacobi äußert sich positiv zum neuen Vertrag und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Er regt an, im öffentlich-rechtlichen Vertrag solle § 3 Punkt 2 wie folgt geändert (rot) werden:

 

§ 3

Beirat

 

  1. Der Beirat ist, soweit sich aus dem Betriebsführungsvertrag nichts anderes ergibt, zu folgenden Aufgabenbereichen zu informieren und anzuhören:

 

-         die Feststellung des Wirtschaftsplans mit Stellenplan und den Finanzplan für die ThermeNatur;

-         die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastungen für die ThermeNa­tur;

-         ist beratend tätig bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von Investi­tionsmaßnahmen;

-         Änderung und Auflösung des öffentlich – rechtlichen Vertrages. Bei der Pla­nung, Durchführung und Finanzierung von Investitionsmaßnahmen ist er bera­tend tätig.

 

Zum Ende der Beratung einigen sich die Mitglieder des Kreistages, dass der Beschluss­vorschlag nach Absatz 1 wie folgt ergänzt wird:

 

Die Kündigungsfrist soll von 18 Monaten auf möglichst 6 Monate verkürzt werden.