Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Beschaffung von Jahresfahrkarten für Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 zu, sofern Befreiungstatbestände vorliegen, die zum Wegfall der Familienbelastungsgrenze führen. Dies gilt insbesondere auch für die Schüler der Abschlussklassen sowie für die Schüler der 11. Klassen an Fachoberschulen.

 


Sachverhalt:

 

Für Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine kostenfreie Fahrkarte, sondern lediglich ein Erstattungsanspruch der vorab zu verauslagenden Kosten.

Die Organisation der Schülerbeförderung ab dieser Jahrgangsstufe obliegt nicht mehr dem Landkreis Coburg als Aufgabenträger der Schülerbeförderung sondern dem Schüler (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) selbst.

Erstattungsfähig sind die Kosten zum Besuch des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts für die Fahrten mit dem kostengünstigsten Verkehrsmittel.

 

Für kinderreiche Familien mit Kindergeldbezug für mindestens drei Kinder sowie für Familien mit Bezug von Sozialleistungen (Alg II, Sozialgeld, Sozialhilfe) wird bei der Kostenerstattung die Familienbelastungsgrenze von derzeit 420,- Euro nicht abgezogen und es erfolgt in der Regel eine volle Erstattung der eingereichten Fahrtkosten (sofern das kostengünstigste Verkehrsmittel gewählt wurde). Da somit im Normalfall die von den genannten Familien vorab zu zahlenden Kosten wieder voll zu erstatten sind, wurde seitens des Landratsamtes Coburg bislang auch für die Schüler ab der 11. Klasse, welche keine Eigenbeteiligung zu tragen haben, eine Fahrkarte bestellt und direkt mit den Verkehrsunternehmen abgerechnet.

 

Gegen diese Praxis bestehen rechtlich keine Einwände, da der Verwaltungsaufwand dadurch verkleinert wird und die betreffenden Familien so auch nicht in Vorleistung gehen müssen (vgl. KMS 13.02.1986 als Anlage).

 

Für Schüler der 11. Klasse an Fachoberschulen ergäben sich aber Einsparungsmöglichkeiten, wenn keine Jahresfahrkarten durch den Landkreis bestellt werden. Diese Schüler werden praxisbezogen geschult und das Schuljahr teilt sich in Unterricht im Stammgebäude der Schule sowie abzuleistende Praktika bei Firmen oder Behörden auf. In der Regel absolvieren die Schüler zwei Praktika im Schuljahr, welche im Wechsel von 2-3 Wochen zum Unterricht an der Schule stattfinden. Die entstehenden Fahrtkosten sind sowohl zur Schule als auch zum Praktikum erstattungsfähig.

Sollte das Praktikum am Heimatort oder einem anderen Ort als dem Schulstandort abgeleistet werden, ergäben sich durch die Ausgabe einer Jahresfahrkarte zur Schule Mehrkosten für den Landkreis. Sofern für das Praktikum keine Fahrkosten entstehen, wird eine Fahrkarte finanziert, welche in dieser Zeit nicht benötigt wird; wenn das Praktikum an einem anderen Ort absolviert wird, entstehen in diesen Zeiträumen doppelte Kosten.

 

Um für den Landkreis Kosten zu sparen, müssten die Schüler der 11. Klasse der Fachoberschulen, welche eines oder beide Praktika nicht am Schulstandort absolvieren, künftig die benötigten Fahrkarten selbst kaufen und bekämen diese auf Antrag erstattet.

Bei den betroffenen FOS-Schülern wären statt der Kosten für eine Jahresfahrkarte somit nur die Kosten zur Schule für die tatsächlichen Unterrichtstage zu erstatten.

Die Möglichkeit, für sozial schwache Familien entsprechende Abschlagszahlungen anzuweisen, würde diesen angeboten werden.

 

Bei Schülern der Abschlussklassen an Gymnasien sowie an Berufs- und Fachoberschulen endet der Pflichtunterricht nicht erst mit dem Ferienbeginn Ende Juli sondern bereits nach den abgelegten Abschlussprüfungen bzw. spätestens mit der Aushändigung des Zeugnisses.

Die Abschlussprüfungen finden an diesen Schulen regelmäßig Ende Mai statt und schließen mit den mündlichen Prüfungen ab, die teilweise noch Anfang Juni abgenommen werden.

Das Zeugnis der Abiturienten wird in der Regel Ende Juni, das der BOS-/FOS-Schüler Anfang Juli ausgehändigt.

 

Es wäre somit möglich, die Schüler der betroffenen Abschlussklassen mit einem Schreiben zu informieren, dass die zum Beginn des Schuljahres ausgehändigten Fahrkarten mit Ende Mai 2014 an das Landratsamt Coburg zurück zu geben sind und evtl. noch anfallende Fahrkosten ab Juni zur Erstattung eingereicht werden können.

 

Mit dieser Praxis würde der Landkreis je Abschlussschüler den Preis für zwei Monatskarten sparen. Für anfallende einzelne Fahrkarten im Juni (z.B. mündliche Nachprüfungen) wäre auf Antrag Erstattung der Kosten zu gewähren, welche im Normalfall die Kosten für zwei Wochenkarten nicht übersteigen dürfte.

 

Bei Umsetzung der obigen Praxis geht der AB236 von einer Kosteneinsparung von insgesamt ca. 6 - 7.000,- Euro im Jahr aus. Davon entfallen ca. 1.000,- Euro auf die FOS-Schüler der 11. Klasse und der Rest auf die Schüler der Abschlussklassen.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgabe der Schülerbeförderung als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erhält der Landkreis zu seinen Ausgaben staatliche Mittel als Zuwendung gem. Art. 10a Finanzausgleichsgesetz.

Auf freiwillige Leistungen der Schülerbeförderung werden keine staatlichen Zuschüsse gewährt, weshalb die entstehenden Mehrkosten in voller Höhe durch den Landkreis zu tragen wären.

 

Allerdings haben die Schüler häufig noch Proben für die Abschlussfeier, Besprechungen wegen der Planung der Abitur-Feier etc. Deshalb und um die Familienfreundlichkeit des Landkreises zu dokumentieren hat Herr Landrat Busch für das aktuelle Schuljahr als dringliche Anordnung verfügt, dass die durch das Landratsamt Coburg ausgegebenen Fahrkarten weiterhin bis zum Ende des Schuljahres genutzt werden dürfen und diese folglich nicht vorzeitig abzugeben sind. Die Mehrkosten trägt der Landkreis.