Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Landrat ermächtigt, die vorliegende Budgetvereinbarung gem. Anlage 1 mit dem Kreisjugendring abzuschließen.


Sachverhalt:

Zur Entscheidung vorgelegt wird die Budgetvereinbarung mit dem Kreisjugendring Coburg für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017.

 

Die Budgetvereinbarung unterscheidet sich vor allem redaktionell von der bisherigen Version. In dieser wurden sowohl spezifische als auch unkonkrete Leistungen aufgelistet, die nunmehr abgelöst werden durch eine Beschreibung und beispielhafte Auflistung zugeordnet zu den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.

Gerade die bisherigen sehr konkreten Bestandteile haben die erforderliche Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung des Kreisjugendrings eingeschränkt –insbesondere mit Blick auf die 4jährige Laufzeit der Vereinbarung.

Deutlich wird diese am Beispiel der Ferienfreizeiten. Im bisher gültigen Vertrag wurde dazu festgeschrieben:


„Ausrichtung von jährlich mindestens drei Kinder- und Jugendfreizeiten im Kreisjugendheim Am Weinberg, davon mindestens zwei mit einer Dauer von zwei Wochen, eine mit einer Dauer von einer Woche.“

 

und entsprach in dieser Form auch tatsächlich der Bedarfslage von 2009. Gerade aber bei Ferienfreizeiten ist in den zurückliegenden Jahren eine veränderte Inanspruchnahme zu beobachten gewesen. Eine zweiwöchige Ferienfreizeit wurde kaum mehr abgefragt, geplante Maßnahmen mussten kurzfristig mangels Teilnehmerzahl abgesagt werden. Um flexibler auf sich verändernde Bedarfe reagieren zu können, ist deshalb folgende neue Vertragsformulierung entwickelt worden:

 

„Die Aufgaben umfassen Angebote zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (z.B. qualifizierte Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter, Verwaltung der JuleiCa, SMV-Beratung), Maßnahmen der europäischen und internationalen Jugendarbeit, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (z.B. Ferienfreizeiten, Studienfahrten), Angebote im Bereich der Förderung interkultureller Kommunikation und Interkulturalität sowie Angebote der außerschulischen Jugendbildung, v.a. im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen und kulturellen Bildung.“

 

Damit mit dieser offenen Formulierung keine Beliebigkeit in der Aufgabenwahrnehmung verbunden ist, ist neu vereinbart, dass der Kreisjugendring jährlich seine Arbeitsplanung dem Ausschuss für Jugend und Familie vorstellt.

 

 

 

„Der Kreisjugendring Coburg erarbeitet für jedes Wirtschaftsjahr einen Arbeitsplan, aus dem die Tätigkeitsschwerpunkte für das gesamte Jahr hervorgehen. Der Arbeitsplan enthält voraussichtliche Maßnahmen und Angebote. Über diesen Jahresplan wird mit dem Amt für Jugend und Familie Einvernehmen hergestellt. Anschließend wird dieser dem Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises vorgelegt.“

 

Die mit dem Bundeskinderschutzgesetz verbundenen gesetzlichen Neuregelungen, z.B. über die Vorlage von Führungszeugnissen oder zur Qualitätsentwicklung sind neu in den Vertrag eingearbeitet worden.

 

Die Budgethöhe von 175.000 € jährlich ist unverändert.

Von der aus der bisherigen Vereinbarung übernommenen Regelung, dass zusätzlich auf Nachweis für die vertraglich festgelegten Stellen vom Landkreis außerdem Tarif- und Sozialversicherungssteigerungen übernommen werden können, hat der Kreisjugendring in den zurückliegenden Jahren kein Gebrauch gemacht, sondern es immer erreicht, diese aus dem laufenden Budget zu decken.

 

 

Mit der Budgetvereinbarung drückt der Landkreis auch weiterhin sein Vertrauen in die Arbeit des Kreisjugendringes aus, der sich seinerseits zur umfassenden Einhaltung der benannten Ziele und Aufgaben sowie zum wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Coburg verpflichtet.

 

In der Sitzung berichtet die Geschäftsführerin Claudia Engelhardt über die Aktivitäten des Kreisjugendrings in 2013 und stellt die Arbeitsplanung für 2014 vor.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: