Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz in Deutschland, Beratungsstelle Coburg, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2014 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

"Es ist ein Brauch von alters her: Wer Sorgen hat, hat auch Likör!"

Wilhelm Busch

 

Viele kennen dieses Zitat, aber die wenigsten kennen das gesamte 16. Kapitel „Die Versuchung“ des Gesamtwerkes der „Frommen Helene“. Darin beschreibt Wilhelm Busch sehr anschaulich mit Worten und Bilden die Gefahren des Alkoholmissbrauchs und die Folgen.

 

In Deutschland leben schätzungsweise 2,65 Millionen Kinder von alkoholmissbrauchenden oder –abhängigen Eltern und ca. 30.000 - 40.000 Kinder drogenabhängiger Mütter, womit etwa jedes fünfte Kind in einer suchtbelasteten Familie aufwächst.

Kinder suchtkranker Eltern sind nach heutigem Kenntnisstand die größte bekannte

Risikogruppe für spätere Suchtstörungen. Zudem weisen sie auch viele andere psychische Störungen auf, wobei vor allem die psychosozialen Folgen des Alkohol- und

Drogenmissbrauches in Familien sich negativ auf viele betroffene Kinder auswirken.

 

Vorliegende Studien zeigen auf, welche Konsequenzen für Kinder daraus drohen:

 

-       Lebensgeschichtlich früher Beginn von Alkohol- und Drogenmissbrauch;

-       Häufigere Diagnosen in den Bereichen Angst, Depression und Essstörungen;

-       Stärkere Hyperaktivität, Impulsivität und Aggressivität;

-       Defizite in den schulischen Leistungen;

-       Defizite in der visuellen Wahrnehmung und

-       stärkere innerfamiliäre Konflikte.

 

Seit vielen Jahren bietet das Blaue Kreuz Coburg neben den Beratungsangeboten für Erwachsene und Angehörige, auch ein umfassendes Angebot für Kinder und Jugendliche:

 

·   Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen

·   Jugendgruppe, die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet

·   „Wunderbar“, eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut wird

·   Primärprävention in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten

 

Zusätzlich berät und begleitet das Blaue Kreuz Kinder und Jugendliche, die selbst suchtkrank  oder suchtgefährdet sind.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung sind in § 14 SGB VIII, dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden.

 

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 27 Kinder und Jugendliche von suchtkranken Eltern betreut. 12 davon kamen aus dem Landkreis Coburg. Neben diesen Zahlen sind differenzierte Aufstellungen über die suchtkranken bzw. suchtgefährdeten Kinder und Jugendlichen, die sich beim Träger 2012 in Beratung befanden,  aus dem Jahresbericht (Anlage 1) des Trägers zu ersehen.

 

Für 2014 ist die als Anlage 2 beigefügte Fortschreibung der bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorgesehen, die einen unveränderten Zuschuss in Höhe von 10.000 € vorsieht (Haushaltsstelle 0.4650.7090).