Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Blauen Kreuz in Deutschland, Beratungsstelle Coburg, vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2014 abzuschließen.
Sachverhalt:
"Es ist ein Brauch von alters her: Wer
Sorgen hat, hat auch Likör!"
Wilhelm
Busch
Viele kennen
dieses Zitat, aber die wenigsten kennen das gesamte 16. Kapitel „Die
Versuchung“ des Gesamtwerkes der „Frommen Helene“. Darin beschreibt Wilhelm
Busch sehr anschaulich mit Worten und Bilden die Gefahren des
Alkoholmissbrauchs und die Folgen.
In Deutschland
leben schätzungsweise 2,65 Millionen Kinder von alkoholmissbrauchenden oder
–abhängigen Eltern und ca. 30.000 - 40.000 Kinder drogenabhängiger Mütter,
womit etwa jedes fünfte Kind in einer suchtbelasteten Familie aufwächst.
Kinder
suchtkranker Eltern sind nach heutigem Kenntnisstand die größte bekannte
Risikogruppe für
spätere Suchtstörungen. Zudem weisen sie auch viele andere psychische Störungen
auf, wobei vor allem die psychosozialen Folgen des Alkohol- und
Drogenmissbrauches
in Familien sich negativ auf viele betroffene Kinder auswirken.
Vorliegende
Studien zeigen auf, welche Konsequenzen für Kinder daraus drohen:
-
Lebensgeschichtlich früher Beginn von Alkohol- und
Drogenmissbrauch;
-
Häufigere Diagnosen in den Bereichen Angst,
Depression und Essstörungen;
-
Stärkere Hyperaktivität, Impulsivität und
Aggressivität;
-
Defizite in den schulischen Leistungen;
-
Defizite in der visuellen Wahrnehmung und
-
stärkere innerfamiliäre Konflikte.
Seit vielen Jahren bietet das Blaue Kreuz Coburg neben den
Beratungsangeboten für Erwachsene und Angehörige, auch ein umfassendes Angebot
für Kinder und Jugendliche:
·
Arbeit
mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen
·
Jugendgruppe,
die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet
·
„Wunderbar“,
eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut
wird
·
Primärprävention
in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten
Zusätzlich berät und begleitet das Blaue Kreuz Kinder und Jugendliche,
die selbst suchtkrank oder
suchtgefährdet sind.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung sind in § 14 SGB VIII,
dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von
suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 27 Kinder und Jugendliche von suchtkranken
Eltern betreut. 12 davon kamen aus dem Landkreis Coburg. Neben diesen Zahlen
sind differenzierte Aufstellungen über die suchtkranken bzw. suchtgefährdeten
Kinder und Jugendlichen, die sich beim Träger 2012 in Beratung befanden, aus dem Jahresbericht (Anlage 1) des Trägers
zu ersehen.
Für 2014 ist die als
Anlage 2 beigefügte Fortschreibung der bestehenden Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorgesehen, die einen unveränderten Zuschuss
in Höhe von 10.000 € vorsieht (Haushaltsstelle 0.4650.7090).