Sitzung: 29.07.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 100/2014
Beschluss:
Die Förderung der ambulanten
Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) wird fortgeführt. Der Förderhöchstbetrag beträgt
ab dem 01.01.2015 pro bedarfsgerechter Pflegkraft 1.200 € pro Jahr maximal bis
zur Höhe der im Kreishaushalt bereitgestellten Mittel.
Die Neufassung der Richtlinie „Investitionsförderung für ambulante
Pflegedienste“ tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Die Richtlinie vom 17.11.2009
wird ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.
Herr Landrat Michael Busch übernimmt den Vorsitz der Sitzung.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg leistet seit 1996
Investitionskostenzuschüsse an die Träger ambulanter Pflegedienste. Bis 2006
war dies gesetzliche Pflichtleistung. Zum 01.01.2007 wurde dies mit der
Einführung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zur
freiwilligen Aufgabe im Rahmen der bestehenden Hinwirkungspflicht zur
Bedarfsdeckung in der Altenpflege (Art. 71 und 74 AGSG).
Der Kreistag hatte dazu in seiner Sitzung vom
13.12.2007 entschieden, Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegedienste mit
bis zu 2.000,- € für jede als bedarfsgerecht anerkannte Pflegekraft zu fördern.
Die maximale Gesamtfördersumme wurde bei 82.000 € gedeckelt.
2011 wurde dieser Betrag aufgrund der
Haushaltslage um 10 % gekürzt. Seither stehen 73.800 € zur Verfügung, was -nach
Aufteilung der Gesamtfördersumme auf die tatsächlichen Vollzeitstellen im Landkreis-
bislang einen Förderbetrag von 1.288,- €
je Vollzeitkraft bedeutete.
Aufgrund der weggefallenen Förderpflicht ist
inzwischen in Oberfranken eine divergierende Förderstruktur entstanden.
Im Landkreis Wunsiedel wird bereits seit
Jahren nicht mehr gefördert, Bayreuth und Kulmbach beenden ihre Förderung 2015
und 2016.
Alle anderen Städte und Landkreis
bezuschussen die ambulanten Pflegedienste weiter, wobei sich die maximale
Fördersumme zwischen 30.000 € in der Stadt Hof und 165.000 € im Landkreis
Lichtenfels bewegt.
Sofern kreisfreie Städte und Landkreise keine
oder unzureichende Investitionszuschüsse für ambulante Pflegedienste leisten,
können die Dienste die Zustimmung zur gesonderten Berechnung der
Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI bei der Regierung von
Oberfranken beantragen.
Dies
hatte bei den Pflegediensten, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben,
eine Erhöhung der Pflegekosten in Höhe von 5 – 7 % zur Folge, die im Ergebnis
der Pflegebedürftige oder, wenn dieser kein ausreichendes Einkommen hat, der
Landkreis als Träger der Sozialhilfe zu tragen hat.
„Bei
der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um ein Bedarfsdeckungssystem,
sondern um ein Budgetierungssystem. Die Leistungen der Pflegeversicherung
reichen oft nicht zur Deckung aller entstehenden Kosten aus, da die
Pflegeversicherung nur Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag erbringt, unabhängig
davon, wie hoch die zeitlichen oder finanziellen Aufwendungen im Einzelfall
tatsächlich sind.“[1]
Im Landkreis Coburg hat in der Vergangenheit
ein Pflegedienst einen Investitionskostenzuschlag verhandelt.
Die meisten ambulanten Pflegedienste in der
Region sind sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis tätig. Zur Frage des
weiteren Vorgehens fanden deshalb in den vergangenen Monaten Abstimmungsgespräche
mit der Stadt Coburg statt.
Einigkeit bestand darüber, dass es sinnvoll
ist, die Investitionskostenzuschüsse weiter beizubehalten und den Förderbetrag
gleich hoch zu gestalten[2].
Um eine einheitliche Förderung der Dienste in Stadt und Landkreis
sicherzustellen, ist eine gemeinsame neue Richtlinie für die Stadt und den
Landkreis Coburg im Entwurf erarbeitet worden (Anlage 1). Neben der
Festschreibung eines Förderhöchstbetrags von 1.200 € pro bedarfsgerechter Pflegkraft sind die bisherigen Verfahrens-
und Abrechnungsbedingungen des Landkreises übernommen und redaktionelle
Anpassungen vorgenommen worden.
Die Stadt Coburg hat das neue Verfahren und die
gemeinsame Richtlinie „Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste“ in
der Sitzung des Sozialsenats am 08.07.2014 und der Sitzung des Finanzsenats am
17.07.2014 beschlossen.
Dementsprechend wird dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren des Landkreises Coburg vorgeschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
[1] Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland), 18.07.2014
[2] Bislang hatte die Stadt Coburg 1.600 € je anerkannter
Pflegekraft gezahlt.