Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen!

Sie befinden sich im Antragsverfahren auf

wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von oberflächennahem Grundwasser für die thermische Nutzung.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen!

Sie befinden sich im Antragsverfahren auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von oberflächennahem Grundwasser für die thermische Nutzung.

Anlagen

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen:

  • Übersichtskarte M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000
  • Lageplan M = 1 : 1.000 oder 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Brunnen sowie skizziertem Rohreinleitungsverlauf
  • Ausbaupläne von Entnahme- und Einleitungsbrunnen
  • Schichtenverzeichnis: Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
  • Bescheinigung nach DVGW W 120 oder Nachweis einer entsprechenden Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit der Brunnen
  • weitere Unterlagen /z. B. Pumpversuchsprotokoll, Alternativprüfung, benachbarte Grundwassernutzungsanlage, Aussagen zum nutzbaren Grundwasserdargebot:

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von oberflächennahem Grundwasser für die thermische Nutzung.


1. Angaben Antragsteller/in

2. Fachbetrieb: Bohr- und Brunnenbauunternehmen

Qualifikation

Da Sie hier "nein" ausgewählt haben.

3. Standort der Brunnen

Bestehen im Umkreis

M=1:25.000 / 1:5.000

4. Wärmepumpe und Wärmequellenanlage

Wärmepumpe

5. Ausbau des Entnahmebrunnens

bei Schachtbrunnen Durchmesser der Schachtringe

Filterstrecke in m unter GOK

Filterkiesschüttung in m unter GOK

Abdichtung in m unter GOK

6. Förderanlage / Pumpe des Entnahmebrunnens


7. Ausbau des Einleitungsbrunnens

Filterstrecke in m unter GOK

Filterkiesschüttung in m unter GOK

Abdichtung in m unter GOK

8. Grundwasserentnahme

Menge des Grundwassers, das maximal entnommen und wieder versickert wird, um die benötigte Heizleistung zu erreichen.

Falls ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung vorliegt, ist eigenverantwortlich vorab eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen und dem Landratsamt Coburg auf Verlangen vorzulegen. Ansprechpartner ist Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Anlagen

M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000

M = 1 : 1.000 oder 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage des Brunnens

Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse

Falls notwendig können Sie bis zu drei weitere Anlagen anfügen:

(bitte klicken Sie zum Zufügen neuer Anlagen auf das kleine grüne Plus-Symbol)

Nach Absenden des Formulars, wird ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können dieses für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns:

09561 514-4202
Montag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag7:30 bis 12:00 Uhr
tim.hofmann@landkreis-coburg.de
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