Landratsamt Coburg
Fachbereich Wasserrecht
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.
Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.
Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Coburg zu beantragen ist.
Anlagen
Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.
Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro/ die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.
Sie können dieses Formular online ausfüllen und abschicken.
Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.
1. Angaben Antragsteller/in
2. Fachbetrieb: Bohr- und Brunnenbauunternehmen
Qualifikation
Da Sie hier "nein" ausgewählt haben.
3. Standort des Brunnens
Bestehen im Umkreis
M=1:25.000 / 1:5.000
M=1:1.000 bzw. 1:1.500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Entnahmestelle(n) sowie skizziertenm Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Kulturart)
4. Ausbau des Brunnens
Filterstrecke in m unter GOK
Filterkiesschüttung in m unter GOK
Abdichtung in m unter GOK
5. Förderanlage / Pumpe
6. Grundwasserentnahme
Bei Auswahl Gartenbewässerung, Landwirtschaft, Gewerbliche Nutzung oder Sonstiges bitte näher erläutern.
Bei Bewässerung einer Fläche
Beantragte Entnahmemenge
Falls ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung vorliegt, ist eigenverantwortlich vorab eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen und dem Landratsamt Coburg auf Verlangen vorzulegen. Ansprechpartner ist Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere notwendige Anlagen
Ort, Benutzung, Art (z.B. Tröpfchenbewässerung) und Umfang der Bewässerung (Bewässerungsfläche(n) und Eigentumsverhältnisse, Nutzung als Gemeinschaftsanlage), Bewässerungszeit (z.B. Juni - August, nachts), Geologie/ Hydrogeologie
insbesondere Prüfung der Möglichkeiten zur Nutzung von oberirdischen Gewässern und/oder Speicherung von Niederschlagswasser, wurde mit der Bohranzeige vorgelegt
Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens.
Falls nötig, können Sie hier weitere Uploads hinzufügen, wie etwa Beweissicherungsmaßnahmen, Bewässerungssteuerungssysteme (z.B. zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Bewässerungsberatung) oder Beschreibungen zu weiteren benachbarten GW-Nutzungen.
Sie können durch Klick auf das kleine grüne Plus-Symbol bis zu fünf weitere Uploads hinzufügen.
Nach Absenden des Formulars, wird ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können dieses für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.