Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen!

Sie befinden sich im Verfahren zum

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen!

Sie befinden sich im Verfahren zum

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Coburg zu beantragen ist.

Anlagen

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.

  • Übersichtskarte M = 1 : 25.000 / 1 : 50.000
  • Lageplan M = 1 : 1.000 bzw. 1 : 1.500 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage des Brunnens
  • Brunnenausbauplan
  • Schichtenverzeichnis: Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
  • Bescheinigung nach DVGW W 120 oder Nachweis einer entsprechenden Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens
  • weitere Unterlagen (z. B. Pumpversuchsprotokoll, Alternativenprüfung, benachbarte Grundwassernutzungen, Aussagen zum nutzbaren Grundwasserdargebot)

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro/ die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können dieses Formular online ausfüllen und abschicken.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Coburg zu beantragen ist.


1. Angaben Antragsteller/in

2. Fachbetrieb: Bohr- und Brunnenbauunternehmen

Qualifikation

Da Sie hier "nein" ausgewählt haben.

3. Standort des Brunnens

Bestehen im Umkreis

M=1:25.000 / 1:5.000

M=1:1.000 bzw. 1:1.500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Entnahmestelle(n) sowie skizziertenm Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Kulturart)

4. Ausbau des Brunnens

Filterstrecke in m unter GOK

Filterkiesschüttung in m unter GOK

Abdichtung in m unter GOK


5. Förderanlage / Pumpe

6. Grundwasserentnahme

Bei Auswahl Gartenbewässerung, Landwirtschaft, Gewerbliche Nutzung oder Sonstiges bitte näher erläutern.

Bei Bewässerung einer Fläche

Beantragte Entnahmemenge

Falls ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung vorliegt, ist eigenverantwortlich vorab eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen und dem Landratsamt Coburg auf Verlangen vorzulegen. Ansprechpartner ist Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere notwendige Anlagen

Ort, Benutzung, Art (z.B. Tröpfchenbewässerung) und Umfang der Bewässerung (Bewässerungsfläche(n) und Eigentumsverhältnisse, Nutzung als Gemeinschaftsanlage), Bewässerungszeit (z.B. Juni - August, nachts), Geologie/ Hydrogeologie


Ort, Benutzung, Art (z.B. Tröpfchenbewässerung) und Umfang der Bewässerung (Bewässerungsfläche(n) und Eigentumsverhältnisse, Nutzung als Gemeinschaftsanlage), Bewässerungszeit (z.B. Juni - August, nachts), Geologie/ Hydrogeologie


insbesondere Prüfung der Möglichkeiten zur Nutzung von oberirdischen Gewässern und/oder Speicherung von Niederschlagswasser, wurde mit der Bohranzeige vorgelegt





Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens.


Falls nötig, können Sie hier weitere Uploads hinzufügen, wie etwa Beweissicherungsmaßnahmen, Bewässerungssteuerungssysteme (z.B. zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Bewässerungsberatung) oder Beschreibungen zu weiteren benachbarten GW-Nutzungen.

Sie können durch Klick auf das kleine grüne Plus-Symbol bis zu fünf weitere Uploads hinzufügen.

Nach Absenden des Formulars, wird ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können dieses für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns:

09561 514-4202
Montag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag7:30 bis 12:00 Uhr
tim.hofmann@landkreis-coburg.de
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