Landratsamt Coburg
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Willkommen! Sie befinden sich in der Anzeige zum Erwerb von Schusswaffen.
Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum ensprechenden Formular weitergeleitet.
Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten zu den unten gelisteten Konditionen zu.*
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.
Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.
Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.
Anzeige zum Erwerb von Schusswaffen
gem. §§ 13 Abs. 3, 10 Abs. 1, 14 Abs. 4 WaffG
Der/ Die Anzeigende
Name*
Vorname*
Geburtsdatum*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon- oder Mobilnummer
E-Mail
hat zu*
Waffenbesitzerkarte Nr.*
Jagdschein Nr.*
gültig bis*
am
Datum des Erwerbs*
von (Angaben zur Firma)
Name/ Firma*
ggf. Nr. der Waffenbesitzerkarte und ausstellende Behörde
folgende Schusswaffe(n) erworben
(Sie können weitere Schusswaffen durch Klick auf das kleine grüne Plus-Symbol hinzufügen.)
Art*
Kaliber*
Hersteller- oder Warenzeichen*
Herstellungsnummer*
Kopie Personalausweis des/der Anzeigenden*
Ich bin davon unterrichtet, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anzeige von Schusswaffen zu der er gem. § 13 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 4 WaffG verpflichtet ist, unterlässt, unrichtig oder unvollständig abgibt. Ich habe davon Kenntnis, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann (§53 Abs. 1 Ziff 7 i. V. m. § 53 Abs. 2 WaffG).*
Ich bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben.*
Datum
Hinweise
Kontakt
Martin Eckstein
martin.eckstein@landkreis-coburg.de
Öffnungszeiten Landratsamt Coburg
Mo. - Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Mo. u. Di. 13:30 - 16:00 Uhr
Do. 13:30 - 17:00 Uhr
Wenn Sie das Formular absenden wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.