Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren zum

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren zum

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung.

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Coburg zu beantragen ist.

Hinweis zum Antrag

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens (Ort, Benutzung, Art (z.B. Tröpfchenbewässerung) und Umfang der Bewässerung (Bewässerungsfläche(n) und Eigentumsverhältnisse, Nutzung als Gemeinschaftsanlage), Bewässerungszeit (z.B. Juni - August, nachts), Geologie/ Hydrogeologie)
  • Alternativenprüfung (insbesondere Prüfung der Möglichkeiten zur Nutzung von oberirdischen Gewässern und/oder Speicherung von Niederschlagswasser, wurde mit der Bohranzeige vorgelegt)
  • Übersichtslageplan M=1 : 50.000 / 1 : 25.000
  • Flurkarte M=1 : 1.000 bzw. 1 : 1.500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Entnahmestelle(n) sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Kulturart)
  • Zeichnerische Darstellung des Schichtenprofils mit Angaben über die Grundwasserverhältnisse
  • Benachbarte GW-Nutzungen und Lage in bzw. zu Wasserschutzgebieten
  • Aussage zum nutzbaren Grundwasserdargebot

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro/ die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

 

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen sind, z.B.:

  • Ergebnisse und Auswertung des Pumpversuchs
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Bewässerungssteuerungssysteme (z.B. zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Bewässerungsberatung)

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können dieses Formular online ausfüllen und abschicken.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung.

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Coburg zu beantragen ist.


Angaben zum Antragsteller

Angaben zum Bohr- und Brunnenbauunternehmen

Angabe zur Lage des/der Brunnen

Brunnenausbau

Filterstrecke (m u. GOK)

Filterkiesschüttung (m u. GOK)


Abdichtung (m u. GOK)


Beantragte Entnahmemenge


bantragte maximale Entnahme

Grundwasserbenutzung

Konkurrierende Nutzungen

Weitere notwendige Anlagen


Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens.


Falls nötig, können Sie hier weitere Uploads hinzufügen, wie etwa Beweissicherungsmaßnahmen, Bewässerungssteuerungssysteme (z.B. zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Bewässerungsberatung) oder Beschreibungen zu weiteren benachbarten GW-Nutzungen.

Kontakt

Tim Hofmann

tim.hofmann@landkreis-coburg.de

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.