Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Geltende Datenschutzbestimmungen aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) -
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.
1.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Zuständig für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes im übertragenen Wirkungskreis sind die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise (Art. 62 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze). Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG (ohne Regressverfahren nach § 7 UVG) ist das Kreisjugendamt Neuburg-Schrobenhausen, Unterhaltsvorschussstelle, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau.
In Regressverfahren nach § 7 UVG ist als allgemeine Vertretungsbehörde für den Freistaat Bayern das Landesamt für Finanzen zuständig (§ 2 Absatz 8 der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern). Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Regressverfahren nach § 7 UVG ist das Landesamt für Finanzen. Das Landesamt für Finanzen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Anschrift Landesamt für Finanzen
- Zentralabteilung -
Rosenbachpalais
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
Telefon 0931 4504-6770
E-Mail datenschutzanfrage@lff.bayern.de
2. Datenschutzbeauftragte/r
Für den Bereich Durchführung des UVG (ohne Regressverfahren nach § 7 UVG): Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte der Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen erreichen Sie unter der Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@neuburg-schrobenhausen.de oder über das unter der Internetadresse www.neuburg-schrobenhausen.de angebotene Kontaktformular. Die Kommunikation über das Kontaktformular erfolgt über eine gesicherte Verbindung.
Für den Bereich Regressverfahren nach § 7 UVG:
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte im Landesamt für Finanzen erreichen Sie unter der Postanschrift: Residenzplatz 3, 97070 Würzburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@lff.bayern.de. - 6 - Weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz sowie die Kommunikation über eine gesicherte Verbindung erhalten Sie unter folgender E-Mail-Adresse: http://lff.bayern.de/datenschutz.aspx.
3. Verarbeitungszwecke
Die Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen und das Landesamt für Finanzen verarbeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
a) Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei Überzahlung von Unterhaltsvorschuss b) Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung) c) Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen und das Landesamt für Finanzen stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG. Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschuss-Stelle oder an das Landesamt für Finanzen.
5. Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen
Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen und des Landesamtes für Finanzen an folgende Dritte übermittelt werden: Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), - 7 - bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 10 bis 30 Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen und dem Landesamt für Finanzen verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung
Das sind:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen und/oder das Landesamt für Finanzen die Daten - 8 - nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschussstelle Neuburg-Schrobenhausen oder das Landesamt für Finanzen kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein:
Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Beschwerde einlegen (Art. 15 des Bayerischen Datenschutzgesetzes). Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift Postfach 22 12 19
81541 München
Adresse Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon 089 21672-0
E-Mail poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet https://www.datenschutz-bayern.de