Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

 

Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation). 

Meldung einer NEGATIVEN Testung auf Sars-CoV-2

Im Folgenden haben sie die Möglichkeit, ihren negativen Test dem Gesundheitsamt zu übertragen.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung der Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Meldung von Personen, die in  Kontakt zu mit SARS-CoV-2  infizierten Personen standen


Die Vorgangskennung ermöglicht uns eine Zuordnung zur passenden Fallakte.

Bitte verwenden sie daher nach Möglichkeit den Link in der E-Mail, die der positiv getesteten Person zugesandt wurde.

 

Falls sie darauf keinen Zugriff haben, lassen sie das Feld "Vorgangskennung" einfach frei - in diesem Fall werden Sie im Formular dazu aufgefordert, Angaben zu der positiv getesteten Person zu machen.

Über dieses Formular können sie nur negative Befunde zur Freitestung melden.

 

Positive Befunde können sie unter folgender Adresse melden:

 

https://www.landkreis-coburg.de/meldung-corona

Ein Selbsttest wird als Befund leider nicht anerkannt!

Persönliche Angaben

Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation). 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall einzeln vom Gesundheitsamt überprüft wird.

 

 

Datenschutzerklärung