Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

 

Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation). 

Meldung einer NEGATIVEN Testung auf Sars-CoV-2

Im Folgenden haben sie die Möglichkeit, ihren negativen Test dem Gesundheitsamt zu übertragen.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung der Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.