1.    Der Umweltausschuss beschließt in seiner Sitzung die als Anlage beigefügte  Neufassung der Satzung des Zweckverbandes Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal.

 

2.    Der Landrat des Landkreises Coburg wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung zu unterzeichnen, sobald Förder- (BayStMUG, TMLFUN, BfN) und Aufsichtsbehörden (Thüringer Innenministerium / Regierung von Oberfranken) ihr Einvernehmen signalisieren. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese nicht die vom  Kreistag gefassten Beschlüsse im Grundsatz berühren.

 

  1. Für die 10-jährige Umsetzungsphase (Phase II) des Naturschutzgroßprojektes stellt der Landkreis Coburg den auf ihn entfallenden Anteil aus dem Kreishaushalt für den Zweckverband bereit. Für die Phase II werden somit insgesamt etwa 245.144,00 € bereitgestellt.

 


 

 

 

Das Naturschutzgroßprojekt (NGP)„Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ ist in zwei Phasen unterteilt: In Phase I wurde der Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. In Phase II soll der PEPL bis 2023 umgesetzt werden.

 

Im Dezember 2010 beauftragte der Zweckverband des Naturschutzgroßprojekts (NGP) das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL, Hemhofen/ Bayern) zusammen mit dem Büro abraxas (Weimar/ Thüringen) mit der Erstellung des PEPL's. Das IVL bearbeitete dabei den naturschutzfachlichen Teil, das Büro abraxas die sozioökonomische Analyse. Die sozioökonomische Analyse hatte das Ziel, eine gute Einbindung der vorgeschlagenen Naturschutzmaßnahmen auf der Ebene der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe zu erreichen. Das Projektgebiet wird in Kerngebiete (Förderkulisse für das Naturschutzgroßprojekt) und sonstiges Projektgebiet (Durchführung von Begleitmaßnahmen ohne Förderung durch das NGP) unterschieden. Das Projektgebiet stellt eine privilegierte Förderkulisse für Länderprogramme dar, da sich sowohl Bayern als auch Thüringen dazu verpflichtet haben, insbesondere die Nachhaltigkeit der im PEPL festgelegten Naturschutzziele auch nach Ablauf der Bundesförderung bevorzugt zu sichern.

 

Das gut 8.000 ha große Kerngebiet (bereits zu 85 % bestehendes Schutzgebiet und ehemaliger Grenzstreifen) wurde nach bundesweit bedeutsamen Naturgütern hin (Arten, Lebensräume) kartiert, vorhandene Flächen des Nationalen Naturerbes (z.B. NSG „Lauterberg“ + 660 ha Übertragungsflächen der Stiftung Naturschutz Thüringen im ehemaligen Grenzstreifen) sowie EU-Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (= SPA) wurden integriert.

 

Die Planung wurde in enger Abstimmung mit dem Zweckverband, den beteiligten Fachbehörden, Verbänden, Kommunen und sonstigen Betroffen durchgeführt. Neben einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) wurden auch vier Arbeitskreise (AK) gegründet. Diese umfassten den AK Naturschutz, AK Offenland / Gewässer, AK Wald / Jagd und AK Region / Kommune. In den Jahren 2011 bis 2012 kamen die einzelnen AK jeweils dreimal zur Diskussion vorliegender Ergebnisse und insbesondere der Maßnahmenplanung im PEPL zusammen. Daneben wurde auch größter Wert auf eine enge Abstimmung und einen lebendigen Informationsaustausch mit den Bereichen Land-, Forst-, Wasser-, Fischerei-, und Teichwirtschaft einschließlich ausgewählter Eigentümer sowie Kommunen gelegt. Dabei wurden Vorschläge entgegen genommen und Anregungen eingearbeitet, ohne natürlich den vorgegebenen fachlichen Rahmen der Förderrichtlinie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) außer Acht zu lassen. Insgesamt wurden in den beiden Jahren über 60 Informations- und Abstimmungsgespräche durchgeführt. Über die Internetseite des Zweckverbandes wo auch die relevanten Unterlagen, Karten etc. immer einsehbar sind wird über den Fortschritt des Werkes kontinuierlich seit gut 2 Jahren berichtet..

 

Die Grundlage für die Maßnahmenumsetzung in Phase II bildet der 650 Seiten umfassende Textteil des Pflege- und Entwicklungsplanes mit umfangreichen Tabellen, Karten und Grafiken. Die vorgeschlagenen Naturschutzmaßnahmen beruhen generell auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und sollen im Konsens mit den Landnutzern umgesetzt werden. Der Prozess wurde durch eine externe Moderation unterstützt, die Konflikte aufdeckte und Lösungsvorschläge erarbeitete.

 

Die PAG kam ein erstes Mal im Februar 2011 zusammen. Im Oktober 2012 folgte eine Sitzung, die den Entwurf des Endberichts zum Thema hatte. Für Anfang April 2013 ist eine letzte abschließende Sitzung geplant. Die Phase I endet Ende Mai 2013. Phase II stellt ein davon unabhängiges Projekt dar, das erst nach Beendigung der Phase I mit Billigung des PEPL durch die PAG und das BfN beginnen kann. Die Phase II umfasst die Realisierung der 10-jährigen Umsetzungsphase des PEPL. In der Umsetzungsphase sollen Maßnahmen wie biotopersteinrichtende Maßnahmen mit investiven Maßnahmen (Weideinfrastruktur), Flächenerwerb, langfristige Ausgleichszahlungen und Pacht, Besucherlenkung und Öffentlichkeitsarbeit, Artenschutzmaßnahmen (Bachmuschel, Fischotter, Frauenschuh) und Erfolgskontrollen realisiert werden.

 

Der Hauptanteil der Fördermittel fließt nicht in Flächenerwerb und langfristige Pacht, sondern mit ca. 4,4 Mio. € in biotoplenkende und einrichtende Maßnahmen (einschließlich investiven Maßnahmen) wie z. B. Moorrenaturierung, Erhalt von Heiden, Magerrasen und Feuchtwiesen, Gewässerrenaturierungen sowie die Sicherung von Altholzinseln im Wald (durch Ausgleichszahlungen). Selbst die Förderung landwirtschaftlicher Infrastruktur, die den Projektzielen dient, wie z. B. Beweidungseinrichtungen, Zäune, Weidetiere, spezielle Maschinen u.a. ist förderfähig. Ein Hauptfokus liegt natürlich dabei immer auf dem ehemaligen Grenzstreifen, der neben seiner naturschutzfachlichen Bedeutung auch aus historischen Gründen als Denkmal der deutschen Teilung offen und in der Landschaft erkennbar gehalten werden soll (gemäß verschiedener Beschlüsse und Koalitionsvereinbarungen in Bundestag und Landtagen). Der Grenzstreifen verbindet Biodiversitätssicherung mit Denkmalschutz, ist also ein lebendes und ein historisches Denkmal!

 

Das wichtigste Grundprinzip bei der Projektumsetzung ist die Freiwilligkeit! Das Naturschutzgroßprojekt betreibt angebotsorientierten Naturschutz. Die gewünschten Maßnahmen werden angeboten (die fachliche Grundlage ist hierfür der PEPL) und die Bedingungen für die Teilnahme klar benannt. Eigentümer und Flächennutzer können dann frei entscheiden, ob sie für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen eine Förderung aus dem Naturschutzgroßprojekt erhalten wollen.

 

Die mit dem PEPL zusammen erstellte sozioökonomische Analyse ergab übrigens bereits im Vorfeld eine grundsätzliche Bereitschaft vieler Grundeigentümer und Agrarbetriebe an einer Teilnahme (dem Projektmanagement wurden bis heute bereits über 100 ha Land zum Kauf angeboten, ohne dass dafür geworben oder aktiv nachgefragt wurde!). Bei verfügbaren Fördermitteln von ca. 10 Mio. € kann ohnehin nur ein kleiner Teil der insgesamt im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen (ca. 27 Mio. €) umgesetzt werden.

 

Auch für den Pächterschutz ist gesorgt. Es wurde ein sogenanntes Flächenmanagementgremium in Bayern und Thüringen gegründet, das alle Vorschläge für Flächenerwerb und langfristige Pacht bewertet und unbillige Härten durch etwaigen Landentzug für den Pächter verhindert. Es ist paritätisch aus Naturschutz- und Landwirtschaftsvertretern zusammengesetzt und entscheidet mit einfacher Mehrheit.

 

Nach Vorgaben des BfN muss mindestens die Hälfte des Kerngebiets langfristig über eine Schutzverordnung als strenges Schutzgebiet (Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsbestandteil, Naturdenkmal, Naturwaldreservat) gesichert sein, um den Einsatz von Bundesmitteln im NGP dauerhaft abzusichern. Diese Vorgabe kann durch eine Verkleinerung des Kerngebiets und / oder durch Ausweisung von staatlichen Flächen (z. B. Staatswald), Flächen der Naturschutzverbände und sonstige bereits fest dem Naturschutz gewidmete Flächen (Ausgleichsflächen) als strenge Schutzgebiete erreicht werden. Die Vorgehensweise wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit entschieden. Schon jetzt stellte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit jedoch klar, dass es nicht beabsichtigt ist, private Flächen als Naturschutzgebiete im Kerngebiet neu auszuweisen, außer es liegen dafür entsprechende Einverständnisse der Grundstückseigentümer vor.

 

Da die Satzung des Zweckverbandes des NGP's nur bis zum 30.06.2013 gültig ist, wurde eine neue Satzung entworfen, die die Umsetzung des PEPL's in der Phase II ermöglicht.

 

 

II. Rechtliche Situation

 

Zweckverbände sind grundsätzlich aufgrund ihrer körperschaftlichen Struktur auf Dauer angelegt. Im Einzelfall ist etwa schon von der Aufgabe des Zweckverbandes her eine zeitliche Befristung möglich (vgl. Hauth/Hillermeier/Bonengel/Kitzeder, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. zu Art. 18 KommZG).

 

Vorliegend haben sich die Verbandsmitglieder darauf verständigt, das Projekt in zwei Phasen zu realisieren, wobei der Zweckverband mit Ablauf der Phase I zum 30.06.2013 aufgelöst sein sollte, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen (§ 19 Satz 1 der Verbandssatzung). Hierfür ist eine Änderungssatzung für die entsprechenden Punkte oder eine neue Satzung erforderlich, die die zuvor geltende ersetzt. Die Zweckverbandsmitglieder haben sich aus Gründen der Übersichtlichkeit für eine neue Satzung entschlossen.

 

Bei der Überleitung dieses Naturschutzgroßprojektes in die zweite Phase handelt es sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, die mit der Neubildung eines Zweckverbands vergleichbar ist. Zwar wird hinsichtlich des Organisationsstatutes auf die noch geltende Verbandssatzung zurückgegriffen,. die Fortexistenz des Zweckverbandes über den 30.06.2013 hinaus kann jedoch nur über die beschriebene Änderung erreicht werden. Diese essenzielle Entscheidung ist deshalb nicht von der Verbandsversammlung zu treffen, sondern von den Verbandsmitgliedern durch die jeweils zuständigen Beschlussgremien. Die Regierung von Oberfranken teilt diese Rechtsauffassung.

 

 


aus der Beratung:

 

Frau Heider stellt als Schlusswort für das Protokoll fest, dass die Landwirte schon immer mit der Natur leben und arbeiten.