Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Für die Finanzierung der Investitionen und des Schulaufwands an den Staatlichen Berufsschulen und den sonstigen Schulen – Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, Staatliche Berufsoberschule, Staatliche Fachoberschule und Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg werden künftig zwei gesonderte Verträge zwischen Landkreis und Stadt Coburg geschlossen.

Um eine Gleichbehandlung bei der Abrechnung im Bereich der sonstigen Schulen zu erreichen, verzichtet der Landkreis Coburg künftig auf die Abrechnung kalkulatorischer Kosten für die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege. Kosten für Ersatzbeschaffungen werden künftig nicht mehr im Rahmen der Investitionskosten abgerechnet.

Die beiden neuen Verträge ersetzen den derzeit gültigen Vertrag aus dem Jahr 1994.

Landrat Michael Busch wird ermächtigt, entsprechende Verträge zu unterzeichnen.


Sachverhalt:

Ausgangslage:

Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 wurde die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg errichtet. Sie ist eine eigenständige berufliche Schule, organi­satorisch dem Staatlichen Berufsschulzentrum I Coburg zugeordnet und in den Räumen des Staatlichen Berufsschulzentrums I Coburg untergebracht. Diese Räume sind für die Schule umzubauen und entsprechend einzurichten.

 

Dem Schul- und Kulturausschuss wurde darüber in seiner 17. Sitzung am Donnerstag, den 15. November 2012, berichtet. Zur Stärkung der Bildungsregion wurde auch für die Errichtung der Technikerschule ein gemeinsames Vorgehen mit der Stadt Coburg befürwortet. Die Verwaltung wurde beauftragt, den bestehenden Vertrag, der die Sachaufwandsträgerschaft der Berufsschulzentren regelt, entsprechend zu überarbeiten und Haushaltsmittel einzustellen. Im Vorgriff auf die Vertragsänderung wurde das Einvernehmen mit der Durchführung der Investitionen durch die Stadt Coburg im Rahmen der vorgelegten Kostenberechnung erteilt.

 

Diese Beschlüsse standen unter dem Vorbehalt, dass künftig auch für die Staatliche Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (bisher Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft) und für Kinderpflege kalkulatorische Kosten durch den Land­kreis Coburg mit der Stadt Coburg abgerechnet werden können und für alle Schulen die gleichen Bestimmungen hinsichtlich der Kosten für die Baumaßnahmen und Erstaus­stattungen getroffen werden.

 

Verhandlungen:

In den Verhandlungen zeigte sich, dass auch die Stadt Coburg den Gedanken einer ge­meinsamen Bildungsregion trägt und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten angestrebt wird. Der Vertrag aus dem Jahr 1999 umfasst sowohl Berufsschulen als auch die sonsti­gen beruflichen Schulen. Die Formulierungen im Vertrag waren so, dass eine hohe Rechtsunsicherheit bestanden hat, welche Regelung für welche Schulart gelten sollte. Auch waren zum Teil widersprüchliche Formulierungen enthalten.

 

Die Berufsschulen sind die Staatliche Berufsschule Coburg I und die Staatliche Berufs­schule Coburg II.

 

Die sonstigen Schulen in Coburg, die vom neuen Vertrag erfasst werden sollen, sind die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, die Staatliche Berufsoberschule, die Staatliche Fachoberschule und die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg.

 

Die Verwaltungen haben sich darauf geeinigt, für die Zukunft zwei Verträge zu schließen, um klar darzustellen, welche Regelungen für Berufsschulen und welche Regelungen für sonstige Schulen gelten.

 

Die neuen Regelungen in den Verträgen orientieren sich weitestgehend an dem bisheri­gen Vorgehen bei Investitionen bzw. Abrechnungen.

 

Im Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 15. November 2012 wurde eine Gleichbehandlung der Schulen bei Investitionen und Abrechnungen angestrebt.

 

Für die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege waren in den vergangenen Jahren vertragsgemäß kalkulatorische Kosten durch den Landkreis abgerechnet worden. Nach dem Vertrag war eine solche Abrechnung durch die Stadt Coburg für die Staatliche Berufsoberschule und die Staatliche Fachoberschule nicht vorgesehen und ist auch nicht erfolgt.

 

Eine Gleichbehandlung kann somit erreicht werden, wenn entweder für alle diese Schu­len kalkulatorische Kosten berechnet werden oder für keine dieser Schulen.

 

Der Anteil der Stadt Coburg an den kalkulatorischen Kosten für die Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege betrug im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren 5.607 € je Jahr. Nach Schätzungen der Kämmerei der Stadt Coburg würde sich ein Anteil des Landkreises an den kalkulatorischen Kosten für die Staatliche Berufsoberschule, die Staatliche Fachoberschule und die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik etwa bei 100.000 € im Jahr bewegen.

 

Die Verwaltung hat daher in die Vertragsentwürfe eingearbeitet, dass bei den sonstigen Schulen, die von diesem Vertrag erfasst sind, keine kalkulatorischen Kosten berechnet werden sollen.

 

Es wurde auch vereinbart, dass künftig nur die Erstausstattung von Schulbauten zu den Investitionskosten zählen. Ersatzbeschaffungen fallen künftig nicht mehr unter die Rege­lungen des Vertrages. Ersatzbeschaffungen sind Aufgabe des Schulaufwandträgers entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

 

Im Bereich der Berufsschulen waren zur Abrechnung kalkulatorischer Kosten im bisherigen Vertrag widersprüchliche Aussagen enthalten. Somit waren beide Aussagen rechtsunwirksam und die gesetzlichen Regelungen waren anzuwenden. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch so gehandhabt. Das Vorgehen in der Praxis wurde nun in den Vertrag mit aufgenommen.

 

Ergebnis:

Mit den beiden Vertragsentwürfen wird nun nach den Schularten eindeutig unterschie­den. Der Landkreis verzichtet zu Gunsten einer Gleichbehandlung im Bereich der sonstigen Schulen auf die Abrechnung der kalkulatorischen Kosten im Bereich der Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege. Kosten für Ersatzbeschaffungen fallen künftig nicht mehr unter die Investitionskosten.

 

Weiteres Vorgehen:

Damit Landrat Michael Busch und Oberbürgermeister Norbert Kastner die Verträge unterzeichnen können, müssen sie durch die Gremien des Landkreises und der Stadt Coburg hierzu ermächtigt werden.