Die öffentliche Niederschrift über die oben genannte Sitzung steht allen Mitgliedern des Schul- und Kulturausschusses des Landkreises Coburg über das Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme zur Verfügung. Einwendungen aus Reihen des Schul- und Kulturausschusses werden dagegen nicht erhoben; somit gilt sie als genehmigt.