Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

„Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg bereits intensiv betrieben. Es wird momentan keine Notwendigkeit gesehen, darüber hinaus eine zentrale Koordinierungsstelle beim Landkreis Coburg einzurichten. Von einer entsprechenden Antragstellung beim Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist deshalb abzusehen.“

 


Sachverhalt:

 

In den Haushaltsjahren 2009/2010 und 2011/2012 wurden seitens des Freistaates aus Mitteln des Sozialfonds bereits 1,3 Mio. bayernweit bereitgestellt, die von rd. 40 Landkreisen und kreisfreien Städten, vorrangig im strukturschwachen ländlichen Raum in Anspruch genommen wurden, um „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“ einzurichten. Der Landkreis Coburg hat sich in den vergangenen Förderperioden nicht um die Fördermittel beworben, da der staatliche Zuschuss im Abgleich zu den selbst zu erbringenden Mitteln und den zu erwartenden Folgekosten vergleichsweise gering ist und lediglich als kleiner Anschub verstanden werden kann.

 

Jetzt lobt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für das Haushaltsjahr 2013/2014 erneut eine Förderung zur Errichtung von „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“ aus. Eine Antragstellung seitens des Landkreises müsste bis 15.03. 2013 erfolgen. Da vermutet werden kann, dass dies die letzte Förderperiode für diesen Verwendungszweck sein wird, wird dem Kreisausschuss das Förderprogramm zur Kenntnis gebracht um zu einer politischen Entscheidung zu gelangen, ob eine entsprechende Koordinierungsstelle auch im Landkreis Coburg errichtet werden soll.

 

Mit welcher Förderung könnte der Landkreis Coburg rechnen?

-       Befristete Modellförderung für die Dauer von drei Jahren als Festbetragsfinanzierung i.H. von 12.000 Euro jährlich.

-       Eine über den Modellzeitraum hinausgehende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Welche Fördervoraussetzungen müssten erfüllt werden?

-       Eigenanteil mindestens in Höhe der staatlichen Förderung

-       Mindestens eine halbe Stelle einer hauptberuflichen Kraft

-       Zentral gelegene, gut erreichbare Räumlichkeiten

-       Zeitgemäße Büro- und EDV-Ausstattung mit Internetanschluss

 

Welche Kosten sind zuwendungsfähig?

-       Eindeutig abgrenzbare und angemessene Personal-, Sach- und Betriebskosten, sowie Reisekosten, wenn keine Erstattung von dritter Stelle erfolgt

-       Investitionskosten sind nicht zuwendungsfähig

 

Ist eine zusätzliche Förderung aus anderen Förderprogrammen möglich?

-       Wenn für den gleichen Zweck eine Förderung aus anderen Mitteln des europ. Sozialfonds oder seitens des Freistaats Bayern erfolgt, kann nicht aus diesem Programm bezuschusst werden.

 

Wann könnte das Projekt starten?

-       Falls der Landkreis Coburg als Projektträger ausgewählt werden sollte, könnte die Förderung im 2. Quartal 2013 beginnen.

 

Fachliche Empfehlung:

Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe um auch zukünftig verantwortungsgemeinschaftlich kommunale Entwicklungsprozesse zu gestalten. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg haben diese Herausforderung seit langem erkannt und vielfältige Aktivitäten entwickelt, die den Bürgern Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnen. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei auch die Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der Gemeindebürger/innen ein.

Bürgerschaftliches / ehrenamtliches Engagement findet dort statt, wo die Bürger/innen leben und eigene Anknüpfungspunkte und Interessen entwickeln können – in den Städten und Gemeinden vor Ort. Der Landkreis ist als virtuelles Gebilde von den Bürgerinnen und Bürgern „zu weit weg“ um als Beteiligungsebene wahrgenommen zu werden. Die Aufgabe eines zu errichtenden Koordinierungszentrums „Bürgerschaftliches Engagement“ auf der Ebene des Landkreises müsste demnach aus fachlicher Sicht vor allem eine Servicestelle für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden darstellen. Folgende Aufgaben wären denkbar:

-       Beratung zur Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in den Städten und Gemeinden und Unterstützung bei der konkreten Umsetzung

-       Vernetzung der bestehenden gemeindlichen Aktivitäten mit dem Ziel Synergien herzustellen

-       Allgemeine Information und fachliche Beratung (z.B. zu versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen, Organisationsformen, Aus- und Fortbildung, Begleitung und Anerkennung von Freiwilligen, Fördermittelberatung)

-       Unterstützung der lokalen Öffentlichkeitsarbeit

-       Entwicklung von geeigneten Projekten auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Die Errichtung eines Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement macht aus fachlicher Sicht jedoch nur Sinn, wenn die Stelle auch nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden kann. Gerade im Bereich der Bürgerbeteiligung sind verlässliche Strukturen und klare Ansprechpartner, die sich auch einen Bekanntheitsgrad erarbeitet haben die zentrale Basis für den Erfolg.