Beschluss:
Im Rahmen des Erweiterungsbaues des Landratsamtes Coburg wird der von der Baumaßnahme betroffene Baumbestand, soweit wie erforderlich, gerodet. Als Ausgleich hierfür wird mindestens die doppelte Anzahl von Jungbäumen heimischer Herkunft auf dem Gelände des Landratsamtes Coburg neu gepflanzt.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Coburg hat den grundsätzlichen Beschluss
für einen Erweiterungsbau des Landratsamtes gefasst. Von dieser Baumaßnahme ist
auch ein nicht unerheblicher Teil des Baumbestandes der momentanen Grünfläche
betroffen. Im einzelnen handelt es sich
um 12 Obst- und 6 Laubbäume.
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist ursprünglich die Rodung des
bestehenden Baumbestandes vorgesehen. Entsprechend den
Ausschreibungsergebnissen bei der Baumaßnahme Realschule Co II in Coburg wäre
mit einem finanziellen Aufwand von ca. 1.500,00 € zu rechnen. Hinzu kämen ggf.
die noch näher zu ermittelnden Kosten für Neupflanzungen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit einer Baumverpflanzung. Diese müsste
bis spätestens April erfolgen, da ansonsten der Laubaustrieb der Bäume im
vollen Gange ist, was eine erfolgreiche Verpflanzung erheblich erschweren
würde. Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein unverbindlicher
Kostenvoranschlag eingeholt. Dieser veranschlagt für die Umsetzung der
betroffenen 18 Bäume und die entsprechende Nachsorge einen finanziellen Aufwand
von ca. 58.000,00 €.
Auf den ersten Blick besteht zwischen den beiden Alternativen eine große
finanzielle Diskrepanz, jedoch sprechen auch gewichte Argumente für eine
kostenintensivere Verpflanzung des bestehenden Baumbestandes:
Die notwendige
Fällung des Großgrüns stellt einen massiven Eingriff in die grüne
„Infrastruktur“ im Umfeld des Landratsamtes Coburg dar. In Kombination mit der
neuen Straßenmeisterei wird durch den Erweiterungsbau ein erhebliches Stück des
Umfeldes, bzw. der Grünanlagen am Landratsamt nachhaltig versiegelt.
Nachdem der
Landkreis Coburg im Zuge des Wettbewerbs „Das schönere Dorf – die schönere
Stadt“ vor kurzem den Zwischenwettbewerb „Großgrün in den Ortschaften“ initiiert
und sich um den Erhalt von Großgrün in den Ortschaften eingesetzt hat, liegt
die Schlussfolgerung auf der Hand, dies auch am Landratsamt selbst zu
praktizieren und mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Hierzu gehört aus
fachlicher Sicht des Kreisfachberaters für Gartenbau und Landespflege
alternativ zur Fällung, die technisch durchaus machbare Umpflanzung der
prägenden Laub- und Obstbäume.
Auch die Stadt
Coburg hat sich zur Verpflanzung der großen Linden am Albertsplatz entschieden
und dies erfolgreich abgewickelt.
Alternativ zum
jetzigen Standort würde sich z. B. ein „Baumkranz um die große Wiese im
hinteren Bereich des Landratsamtes mit einer kleineren Gruppe in der Mitte der
Wiese anbieten.
Die Kosten für eine
Großbaumverpflanzung mögen hoch erscheinen, jedoch sollte man im Gegenzug auch
den Wert der Bäume für das Umfeld des Gebäudes und der Grünanlagen
berücksichtigen. Legt man das in der Rechtsprechung anerkannte
Sachwertverfahren von Koch zugrunde, kommt man auf beträchtliche monetäre
Schäden, die durch die Fällung der Bäume auf dem Grundstück entstehen. So ist
entsprechend dieses Verfahrens von einem Schaden pro Baum, wie er gerade auf
dem betroffenen Gelände steht, von bis zu 3.500,00 € auszugehen.