Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für die Dauer vom 01.01.2013 – 31.12.2017 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2002 setzt das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) das Konzept der  Heilpädagogisch-Therapeutischen Ambulanz um. Inhaltlich werden dabei aufsuchende und im IPSG stattfindende einzel- und gruppentherapeutische Elemente miteinander verzahnt angeboten. Besonderer Wert wird auf die Einbindung des sozialen Umfelds in die Hilfegewährung gelegt.

 

Das Angebot ist damit zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe und der teilstationären Hilfe in einer Heilpädagogischen Tagesstätte angesiedelt und ergänzt damit fachlich die Angebotspalette der erzieherischen Hilfen im Landkreis Coburg.

 

Die Finanzierung erfolgt bislang mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 152.000 € für die Inanspruchnahme der verfügbaren 11 Plätze. Diese Plätze sind durchgehend belegt.

Ermittelt man aus dem pauschalen Zuschuss ein Tagespflegeentgelt entspricht dies bei 220 Belegtagen 63 € je Kind.

 

Zum Vergleich dazu liegt der Entgeltsatz der beiden teilstationären Einrichtungen, die der Landkreis Coburg in der Umgebung belegt, bei 76,99 € bzw. 99 €.

Würde deshalb ersatzweise auf diese Hilfen zurück gegriffen werden müssen, würden für 11 Kinder jährliche Kosten in Höhe von 212.960 € entstehen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 14.02.2012 wurde vereinbart, der pauschalen Finanzierung eine Vergleichsberechnung auf ambulanter Basis gegenüber zu stellen.

 

Das IPSG hat in einem Gesamtvolumen von 7.295 Stunden folgende Kontingente für die einzelnen Teilaufgaben ermittelt:

 

 

Diese Aufgaben werden von Sozialpädagogen mit und ohne therapeutische Zusatzausbildung, einer Psychologin, einer Psychotherapeutin geleistet und durch Honorarkräfte ergänzt.

 

Auf dieser Grundlage ergibt eine Vergleichsberechnung nach Fachleistungsstunden folgende Ergebnisse:

 

Leistung

Erforderliche Qualifikation

Erbrachtes Stundenvolumen

Entgelt je Fachleistungsstunde

Summe

Diagnostik und Therapie

Psychologe / Therapeut

1.003

68 €

68.204 €

Sozialpädagogische Intervention

Sozialpädagoge

4.607

35,98 €

165.796 €

Fahrdienste, Lernförderung, Mittagessen

Honorarkräfte

1.685

15 €

25.275 €

Summe

259.275 €

 

Nur durch die pauschale und mehrjährig angelegte Finanzierungsform ist der Träger in der Lage, die Leistungen mit der vorhandenen Planungssicherheit wesentlich kostengünstiger zu erbringen.

Vorgeschlagen wird deshalb, die bisherige pauschale Finanzierung beizubehalten und die Leistungsvereinbarung mit dem Träger IPSG für weitere 5 Jahre abzuschließen. Der Bedarf an dieser Hilfeform ist gleichbleibend hoch. Neuaufnahmen sind in der Regel nur nach mehrwöchigen Wartezeiten möglich.

 

In der Sitzung wird die künftige Institutsleiterin, Carola Gollup, die Tätigkeit der HPTA vorstellen.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: