Beschluss:
Dem
Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für
psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für
die Dauer vom 01.01.2013 – 31.12.2017 abzuschließen.
Sachverhalt:
Seit 2002 setzt das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) das
Konzept der
Heilpädagogisch-Therapeutischen Ambulanz um. Inhaltlich werden dabei
aufsuchende und im IPSG stattfindende einzel- und gruppentherapeutische Elemente
miteinander verzahnt angeboten. Besonderer Wert wird auf die Einbindung des
sozialen Umfelds in die Hilfegewährung gelegt.
Das Angebot ist damit zwischen einer ambulanten flexiblen
Erziehungshilfe und der teilstationären Hilfe in einer Heilpädagogischen
Tagesstätte angesiedelt und ergänzt damit fachlich die Angebotspalette der
erzieherischen Hilfen im Landkreis Coburg.
Die Finanzierung erfolgt bislang mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe
von 152.000 € für die Inanspruchnahme der verfügbaren 11 Plätze. Diese Plätze
sind durchgehend belegt.
Ermittelt man aus dem pauschalen Zuschuss ein Tagespflegeentgelt
entspricht dies bei 220 Belegtagen 63 € je Kind.
Zum Vergleich dazu liegt der Entgeltsatz der beiden teilstationären
Einrichtungen, die der Landkreis Coburg in der Umgebung belegt, bei 76,99 €
bzw. 99 €.
Würde deshalb ersatzweise auf diese Hilfen zurück gegriffen werden
müssen, würden für 11 Kinder jährliche Kosten in Höhe von 212.960 € entstehen.
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 14.02.2012
wurde vereinbart, der pauschalen Finanzierung eine Vergleichsberechnung auf
ambulanter Basis gegenüber zu stellen.
Das IPSG hat in einem Gesamtvolumen von 7.295 Stunden folgende
Kontingente für die einzelnen Teilaufgaben ermittelt:
Diese
Aufgaben werden von Sozialpädagogen mit und ohne therapeutische
Zusatzausbildung, einer Psychologin, einer Psychotherapeutin geleistet und
durch Honorarkräfte ergänzt.
Auf
dieser Grundlage ergibt eine Vergleichsberechnung nach Fachleistungsstunden
folgende Ergebnisse:
Leistung |
Erforderliche Qualifikation |
Erbrachtes Stundenvolumen |
Entgelt je Fachleistungsstunde |
Summe |
Diagnostik und Therapie |
Psychologe / Therapeut |
1.003 |
68 € |
68.204 € |
Sozialpädagogische Intervention |
Sozialpädagoge |
4.607 |
35,98 € |
165.796 € |
Fahrdienste, Lernförderung, Mittagessen |
Honorarkräfte |
1.685 |
15 € |
25.275 € |
Summe |
259.275 € |
Nur
durch die pauschale und mehrjährig angelegte Finanzierungsform ist der Träger
in der Lage, die Leistungen mit der vorhandenen Planungssicherheit wesentlich
kostengünstiger zu erbringen.
Vorgeschlagen
wird deshalb, die bisherige pauschale Finanzierung beizubehalten und die
Leistungsvereinbarung mit dem Träger IPSG für weitere 5 Jahre abzuschließen.
Der Bedarf an dieser Hilfeform ist gleichbleibend hoch. Neuaufnahmen sind in
der Regel nur nach mehrwöchigen Wartezeiten möglich.
In
der Sitzung wird die künftige Institutsleiterin, Carola Gollup, die Tätigkeit
der HPTA vorstellen.
Dem
Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen: