Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Landkreis Coburg schließt mit dem Kreisjugendring beigefügte Budgetvereinbarung für das Jahr 2013. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind auch Ausdruck des Vertrauens des Landkreises in die Arbeit des Kreisjugendringes. Dieser garantiert die umfassende Einhaltung der benannten Ziele und Aufgaben sowie den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Coburg.


Sachverhalt:

 

Aufgaben der Jugendarbeit, die der Landkreis Coburg als öffentlicher Träger der Jugendhilfe sicherzustellen hat, können gem. § 32 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) an den Kreisjugendring übertragen werden.

 

Von dieser Möglichkeit macht der Landkreis seit Jahren Gebrauch. Ziele, Aufgaben und Personaleinsatz wurden in einem Budgetvertrag, der zuletzt für den Zeitraum 2009 bis 2012 geschlossen war, festgelegt. Dem Kreisjugendring wurden dafür jährlich 175.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Die Neuverhandlungen für einen Anschlussvertrag wurden zwar 2012 aufgenommen, jedoch durch das Ausscheiden des damaligen Geschäftsführers im Herbst 2012 unterbrochen.

Dessen Mitarbeit aber war und ist unabdingbar, da durch das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sowohl die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für Neben- und Ehrenamtliche als auch

 

„…Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

1.      die Gewährung und Erbringung von Leistungen,

2.      die Erfüllung anderer Aufgaben

3.      den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,

4.      die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ….“[1]

 

entwickelt werden müssen. Die Erfüllung dieser Qualitätsstandards ist fachliche Aufgabe einer Geschäftsführung und gleichzeitig förderungsrelevant.

 

Diese weiteren Verhandlungen sind deshalb mit dem Vorstand und der neuen Geschäftsführung des Kreisjugendrings wieder aufzunehmen. Bis zu deren Abschluss ist zur Sicherstellung der verbandlichen Jugendarbeit die bisherige Budgetvereinbarung für das Jahr 2013 fortzuschreiben.

 

Die neue Budgetvereinbarung, die ab 2014 ff. gelten soll, wird rechtzeitig zum Jahresende 2013 vorgelegt.

 



[1] § 79 a SGB VIII i.V.m. § 74 SGB VIII