Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
1. Die
noch nicht erledigten Prüfungserinnerungen sind von der Verwaltung in
angemessener Frist zu erledigen und soweit erforderlich, künftig zu beachten.
2. Die über das Offene Kommunale Finanzinformationssystem (OK.Fis) am 10., 13.und 14. August 2012 gefertigte Jahresrechnung 2011 des Landkreises Coburg wird hiermit gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO einschließlich der nach § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beizufügenden Anlagen mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
58.742.330,22 € |
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Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt |
11.213.924,93 € |
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neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
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Abgang alte Kasseneinnahmereste |
- 6.402,50 € |
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69.949.852,65 € |
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Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
58.689.120,29 € |
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Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt |
8.736.196,08 € |
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neue Haushaltsausgabereste |
2.559.159,18 € |
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Abgang alte Haushaltsausgabereste |
- 34.622,90 € |
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Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 € |
|||||||||
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69.949.852,65 € |
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Soll-Einnahmen |
69.949.852,65 € |
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./. |
Soll-Ausgaben |
69.949.852,65 € |
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Soll-Fehlbetrag |
0,00 € |
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Ist-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
58.665.815,11 € |
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Ist-Einnahmen Vermögenshaushalt |
15.470.401,37 € |
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Ist-Verwahrgelder |
15.159.030,72 € |
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Ist-Vorschüsse |
161.918,41 € |
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Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.220.512,76 € |
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|
90.677.678,37 € |
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Ist-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
58.812.833,49 € |
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Ist-Ausgaben Vermögenshaushalt |
9.675.486,19 € |
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Ist-Verwahrgelder |
12.443.874,16 € |
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Ist-Vorschüsse |
186.228,41 € |
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Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.220.512,76 € |
|||||||||
|
82.338.935,01 € |
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Ist-Einnahmen |
90.677.678,37 € |
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./. |
Ist-Ausgaben |
82.338.935,01 € |
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Ist-Überschuss |
8.338.743,36 € |
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Kasseneinnahmereste
Verwaltungshaushalt |
+ 193.825,81 € |
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Kassenausgabereste
Verwaltungshaushalt |
0,00 € |
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Kasseneinnahmereste
Vermögenshaushalt |
+ 3.500,00 € |
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Kassenausgabereste
Vermögenshaushalt |
- 1.503.095,10 € |
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Kassenausgabereste
Verwahrgelder |
4.406,55 € |
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Stand
31.
Dezember 2009
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Stand 31.
Dezember 2011 |
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a) |
Vermögen |
12.148.779,55 € |
12.320.811,46 € |
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b) |
Rücklagen |
3.254.963,76 € |
5.588.058,86 € |
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-allgemeine Rücklage |
3.209.963,76 € |
4.713.058,86 € |
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-Sonderrücklage |
45.000,00 € |
875.000,00 € |
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c) |
Schulden |
24.048.123,54 € |
26.388.607,89 € |
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An dieser Stelle übergibt
Landrat Michael Busch den Vorsitz an den Stellvertreter Hendrik Dressel, weil
Landrat Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen ist.
Außerdem wird dem Kreistag vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
3. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2011 wird erteilt.
Sachverhalt:
Nachdem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2012von der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Coburg Kenntnis genommen und der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 89 der Landkreisordnung (LKrO) die Jahresrechnung 2011 geprüft hat, wird die Jahresrechnung 2011 des Landkreises Coburg dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Coburg ergab, dass
1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden,
2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
3. die Jahresrechnung mit ihren Anlagen ordnungsgemäß erstellt wurde.
Die gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO gelegte und vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach den in Art. 89 und 92 LKrO niedergelegten
Bestimmungen überprüfte Jahresrechnung ist dem Kreistag vorzulegen.
Der Kreistag stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt (Art. 91 LKrO).