Dem Kreistag wird
empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2012 – 2016 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung festgelegten Änderungen gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2012 – 2016.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat
der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung
zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm,
das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im
Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder
Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf
das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2
KommHV).
Letztmals am 01.03.2012
hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2011 – 2015
beschlossen.
Den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu
gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2011 und Neuerfassung des Jahres 2016
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der
Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im
Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie
im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des
Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch
unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).
aus der Beratung:
Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.
Der Bericht ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:
Lfd. Nr. 4 Landratsamt;
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens; iPad
für Kreistagsmitglieder
KR Frank Rebhan bittet um eine Aufstellung der Druckkosten und Versandkosten, die eingespart werden.
Ldf. Nr. 5 Landratsamt;
Beschaffung von Arbeitsgeräten und Maschinen
(EDV für Verwaltung)
Matthias Aust (Fachbereichsleiter Z 2 – IT) stellt die Beschaffungen anhand einer Powerpoint-Präsentation dar. Diese ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Lfd. Nr. 9 Verwaltungsgebäude Landratsamt;
Austausch des Teppichbodens
KR Frank Rebhan empfiehlt Teppich Quadrate zu verwenden, da diese leicht austauschbar seien.
Lfd. Nr. 37 Übrige Förderschulen;
Investitionszuschüsse an den übrigen Bereich, Internat
Bertelsdorfer Höhe
Der Haushaltsansatz von 113.000 € werde in das Jahr 2014 verschoben, da bislang keine Genehmigung für den Bau eines Internates vorliege und mit dem Baubeginn 2013 nicht gerechnet werde.
Lfd. Nr. 39 Investitionszuweisungen Denkmalpflege
Kreisrat Bernd Lauterbach stellt den Antrag, für die Denkmalpflege 10.000 € einzustellen. Die Leistungen der Bürger sollten für die Erhaltung der Denkmäler neben der Verleihung der „Eisernen Rose“ extra honoriert werden.
Kreisrat Hendrik Dressel betont, dass dies keine Pflichtaufgabe des Landkreises sei. Man würde das Geld den Gemeinden wegnehmen und dann für regionale Aufgaben verteilen. Die Städte und Gemeinden würden selbst über geeignete Möglichkeiten verfügen, das Engagement im Bereich Denkmalschutz zu würdigen.
Abstimmung:
Kreisausschuss: mit 1 gegen 12 Stimmen – abgelehnt –
Kreisrätin Christine Heider bringt ein, dass über das Thema in der nächsten Sitzung des Beirates „Das schönere Dorf“ beraten und diskutiert werden solle.
Lfd. Nr. 45 Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens Tiefbauverwaltung
Der Haushaltsansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Arbeitsgruppe des Erweiterungsbaues möge sich in eines ihrer nächsten Sitzungen noch einmal detailliert über die Notwendigkeit der Neuanschaffung von Büromöbeln etc. befassen.
Lfd. Nr. 75 Kreisstraße CO 16;
Ausbau der Oberelldorf
Kreisrat Hendrik Dressel stellt den Antrag, die vorgesehenen Haushaltsansätze um je ein Jahr vorzuziehen, damit die Planungen für den Straßenausbau im Jahr 2013 erstellt werden und der Bau 2014 beginnen könne.
Im Gegenzug solle die Maßnahme bei lfd. Nr. 58 Kreisstraßen CO 16 Rothenberg - Unterelldorf um ein Jahr nach hinten verschoben werden.
Abstimmung:
Bauausschuss: einstimmig – genehmigt -
Lfd. Nr. 63 Kreisstraße CO 4;
Ausbau OD Bad Rodach Richtung Heldritt
Kreisrat Gerold Strobel stellt den Antrag, die Baumaßnahme ebenfalls um je ein Jahr vorzuziehen.
Abstimmung:
Bauausschuss: mit 1 gegen 11 Stimmen – abgelehnt –
Kreisausschuss: mit 1 gegen 11 Stimmen – abgelehnt –
Die Sitzung wird von 12:20 Uhr bis 12:50 Uhr unterbrochen.
Lfd. Nr. 70 Kreisstraße CO 12;
Neubau eines Geh- und Radweges
Niederfüllbach – Creidlitz
Kreisrat Gerold Strobel bittet die Verwaltung, den Bauplan des Geh- und Radweges Niederfüllbach – Creidlitz den Fraktionsvorsitzenden zuzuleiten.
Außerdem solle der Bauausschuss in diesem Jahr über die künftigen Straßenbaumaßnahmen beraten und eine Prioritätenliste erstellen, um die ein oder andere Maßnahme vorziehen zu können.