Der Ausschuss für Jugend und Familie
beschließt die vorliegenden Zuschussrichtlinien für Freizeiten, schulische
Maßnahmen und Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Coburg.
Nach der Laufzeit von einem Jahr ist dem Ausschuss für Jugend und Familie über die
Ergebnisse zu berichten.
Sachverhalt:
Mit der Bezuschussung von Ferienfreizeiten
ermöglicht der Landkreis Coburg seit Jahren Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und
Jugendarbeit.
2006 wurden die Zuschussrichtlinien um die Teilnahme
an mehrtätigen Betreuungsangeboten während der Erwerbstätigkeit der Eltern
erweitert und damit ein wichtiges Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf geschaffen.
Inzwischen werden in fast jeder kreisangehörigen
Stadt und Gemeinde in den Sommerferien entsprechende Angebote vorgehalten.
Die Teilnahme an mehrtätigen Schulausflügen ist seit
2011 wieder förderfähig.
Eine Anpassung der Einkommensgrenzen zur
Inanspruchnahme und der Förderhöchstbeträge ist damit zu keinem Zeitpunkt
verbunden gewesen. Sie basiert nach wie vor auf den inzwischen nicht mehr
gültigen Richtlinien zur Förderung der Familienerholung auf dem Bauerhof des
bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
aus dem Jahr 1994.
2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket im Kontext
der SGB II-Reform in Kraft getreten. Seither wird die Teilnahme an
Schulausflügen in voller Höhe, an Ferienangeboten bis zu 10 € monatlich für
Bezieher von SGB II Leistungen und Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger von
den dafür zuständigen Stellen übernommen. Damit einher ging eine Entlastung der
Inanspruchnahme der Individualbezuschussung der Jugendarbeit.
Dies ermöglicht die dringend angezeigte Anhebung der
Einkommensgrenzen und Förderhöchstsätze und damit den besseren Zugang von
Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerhaushalten zur Teilnahme an
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
1. Einkommensgrenzen
Die Richtlinien des Zentrums Bayern Familie und
Soziales (ZBFS) zur Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten haben 2008 die Förderung der
Familienerholung auf dem Bauernhof abgelöst.
Die dort angegebenen Einkommensgrenzen sehen wie
folgt aus:
Das Familiennettoeinkommen des
vorvergangenen Kalenderjahres vor dem Erholungsaufenthalt liegt unterhalb
folgender Einkommensgrenzen:
·
für allein erziehende Eltern mit ein Kind 15.600
€
·
für beide Eltern mit ein Kind 17.400
€
·
für jedes weitere Kind 4.800 €.
Es zählen nur die Kinder, für die Kindergeld
bezogen wird.
………. Kein Einkommen sind: Kindergeld, Kindergeldzuschläge, Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Kindesunterhalt,
Waisenrenten etc.
In Anlehnung an diese Regelung wird vorgeschlagen,
die Einkommensgrenzen für eine 50%ige Bezuschussung von Maßnahmen zu übernehmen
und Kindergeld, Kindergeldzuschläge und Landeserziehungsgeld als nicht
einkommensrelevant anzuerkennen.
Liegt das Einkommen unterhalb von 75 % dieser
Einkommensgrenze werden Maßnahmen mit bis zu 70 % bezuschusst.
Diese Differenzierung in zwei verschiedene
prozentual ermittelte Zuschüsse war auch vorher bereits Bestandteil der
Landkreisrichtlinien und soll grundsätzlich beibehalten werden.
Das bedeutet im vergleichenden Überblick folgendes:
|
bisher |
neu |
||
Einkommensgrenze (mtl.) |
Zuschusshöhe |
Einkommensgrenze (mtl.) |
Zuschusshöhe |
|
Alleinerziehend mit 1 Kind |
1.061 € |
20 % |
1.300 € |
50 % |
707 € |
70 % |
975 € |
70 % |
|
Beide Eltern mit 1 Kind |
1.266 € |
20 % |
1.450 € |
50 % |
883 € |
70 % |
1.100 € |
70 % |
|
Jedes weitere Kind |
294 € |
20 % |
400 € |
50 % |
236 € |
70 % |
300 € |
70 % |
Die geänderten Beträge sind
grau unterlegt.
2. Förderhöchstgrenze
Auch die in den
bisherigen Richtlinien festgelegten Maximalbeträge für einen Zuschuss wurden
nicht mehr angepasst. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wurden die
durchschnittlichen Ausgaben für Freizeiten, schulische Maßnahmen und
Ferienbetreuungsangebote der vergangenen Jahre ausgewertet.
Dabei hat sich
gezeigt, dass die Ausgaben für Schulfahrten z.T. deutlich über den Kosten für
Ferienangebote liegen. Die durchschnittlichen Tageskosten für die Schulfahrt
betragen ca. 41 €, die für die Ferienangebote liegen bei ca. 18 €. In dieser
Berechnung wurden „Ausreißer“ nach oben nicht berücksichtigt. Der
„Preisunterschied“ erklärt sich vor allem dadurch, dass die beantragten
schulischen Maßnahmen fast ausschließlich Abschlussfahrten ins Ausland waren.
Bei einer 70%igen Bezuschussung würde damit der maximale Förderbetrag bei 28 €
je Tag der Teilnahme an einer Maßnahme, bei einer 50%igen Bezuschussung bei 20
€ festgelegt werden.
Bisher wird in der
Maximalförderung differenziert zwischen Ferienfreizeiten und Klassenfahrten,
die –gleich wie viel Tage die Maßnahme dauert- mit höchstens 154 € bezuschusst
werden und den Ferienbetreuungen, für die eine Obergrenze je Teilnahmetag
festgelegt ist.
Die durchgeführte
Auswertung der Inanspruchnahme an Freizeiten und Klassenfahrten hat jedoch
ergeben, dass diese zwischen 3 und 10 Tagen dauern und die damit verbundenen
Kosten entsprechend der Dauer der Maßnahme steigen, in der Maximalförderung
dies aber keine Berücksichtigung findet. Für ein Kind, dass also 3 x 3 Tage
wegfährt, würde damit maximal 3 x 154 € Zuschuss gewährt werden können, während
bei einer durchgehenden 9-tägigen Abwesenheit nur 1 x 154 € Zuschuss ausgezahlt
würde.
Um dies zu
bereinigen wird vorgeschlagen, die Förderhöchstgrenze durchgehend auf
Tagessätze in Höhe 28 € bei einer 70%igen Bezuschussung und 20 € bei einer
50%igen Bezuschussung umzustellen. Damit wird im Hinblick auf teure Maßnahmen
eine Obergrenze fixiert. In der Ferienbetreuung wird sich diese Obergrenze
nicht auswirken. Hier liegen die Kosten bei durchschnittlich 10 € täglich,
womit der Zuschuss 7 € nicht überschreitet.
Die neuen
Förderrichtlinien sind der Anlage zu entnehmen.
Der für die
Umsetzung erforderliche finanzielle Aufwand ist in der Haushaltsplanung 2013
berücksichtigt.