Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die vorliegenden Zuschussrichtlinien für Freizeiten, schulische Maßnahmen und Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Coburg. Nach der Laufzeit von einem Jahr ist dem Ausschuss für Jugend und Familie über die Ergebnisse zu berichten.


Sachverhalt:

Mit der Bezuschussung von Ferienfreizeiten ermöglicht der Landkreis Coburg seit Jahren Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

 

2006 wurden die Zuschussrichtlinien um die Teilnahme an mehrtätigen Betreuungsangeboten während der Erwerbstätigkeit der Eltern erweitert und damit ein wichtiges Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Inzwischen werden in fast jeder kreisangehörigen Stadt und Gemeinde in den Sommerferien entsprechende Angebote vorgehalten.

 

Die Teilnahme an mehrtätigen Schulausflügen ist seit 2011 wieder förderfähig.

 

Eine Anpassung der Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme und der Förderhöchstbeträge ist damit zu keinem Zeitpunkt verbunden gewesen. Sie basiert nach wie vor auf den inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinien zur Förderung der Familienerholung auf dem Bauerhof des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aus dem Jahr 1994.

 

2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket im Kontext der SGB II-Reform in Kraft getreten. Seither wird die Teilnahme an Schulausflügen in voller Höhe, an Ferienangeboten bis zu 10 € monatlich für Bezieher von SGB II Leistungen und Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger von den dafür zuständigen Stellen übernommen. Damit einher ging eine Entlastung der Inanspruchnahme der Individualbezuschussung der Jugendarbeit.

 

Dies ermöglicht die dringend angezeigte Anhebung der Einkommensgrenzen und Förderhöchstsätze und damit den besseren Zugang von Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerhaushalten zur Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

 

1.       Einkommensgrenzen

 

Die Richtlinien des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zur Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten           haben 2008 die Förderung der Familienerholung auf dem Bauernhof abgelöst.

Die dort angegebenen Einkommensgrenzen sehen wie folgt aus:


 

Das Familiennettoeinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres vor dem Erholungsaufenthalt liegt unterhalb folgender Einkommensgrenzen:

·               für allein erziehende Eltern mit ein Kind 15.600 €

·               für beide Eltern mit ein Kind 17.400 €

·               für jedes weitere Kind 4.800 €.

Es zählen nur die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.

………. Kein Einkommen sind: Kindergeld, Kindergeldzuschläge, Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Kindesunterhalt, Waisenrenten etc.

In Anlehnung an diese Regelung wird vorgeschlagen, die Einkommensgrenzen für eine 50%ige Bezuschussung von Maßnahmen zu übernehmen und Kindergeld, Kindergeldzuschläge und Landeserziehungsgeld als nicht einkommensrelevant anzuerkennen.

 

Liegt das Einkommen unterhalb von 75 % dieser Einkommensgrenze werden Maßnahmen mit bis zu 70 % bezuschusst.

 

Diese Differenzierung in zwei verschiedene prozentual ermittelte Zuschüsse war auch vorher bereits Bestandteil der Landkreisrichtlinien und soll grundsätzlich beibehalten werden.

 

Das bedeutet im vergleichenden Überblick folgendes:

 

 

bisher

neu

Einkommensgrenze (mtl.)

Zuschusshöhe

Einkommensgrenze (mtl.)

Zuschusshöhe

Alleinerziehend mit 1 Kind

1.061 €

20 %

1.300 €

50 %

707 €

70 %

975 €

70 %

Beide Eltern mit 1 Kind

1.266 €

20 %

1.450 €

50 %

883 €

70 %

1.100 €

70 %

Jedes weitere Kind

294 €

20 %

400 €

50 %

236 €

70 %

300 €

70 %

Die geänderten Beträge sind grau unterlegt.

 

 

2.     Förderhöchstgrenze

 

Auch die in den bisherigen Richtlinien festgelegten Maximalbeträge für einen Zuschuss wurden nicht mehr angepasst. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wurden die durchschnittlichen Ausgaben für Freizeiten, schulische Maßnahmen und Ferienbetreuungsangebote der vergangenen Jahre ausgewertet.

Dabei hat sich gezeigt, dass die Ausgaben für Schulfahrten z.T. deutlich über den Kosten für Ferienangebote liegen. Die durchschnittlichen Tageskosten für die Schulfahrt betragen ca. 41 €, die für die Ferienangebote liegen bei ca. 18 €. In dieser Berechnung wurden „Ausreißer“ nach oben nicht berücksichtigt. Der „Preisunterschied“ erklärt sich vor allem dadurch, dass die beantragten schulischen Maßnahmen fast ausschließlich Abschlussfahrten ins Ausland waren. Bei einer 70%igen Bezuschussung würde damit der maximale Förderbetrag bei 28 € je Tag der Teilnahme an einer Maßnahme, bei einer 50%igen Bezuschussung bei 20 € festgelegt werden.

 

Bisher wird in der Maximalförderung differenziert zwischen Ferienfreizeiten und Klassenfahrten, die –gleich wie viel Tage die Maßnahme dauert- mit höchstens 154 € bezuschusst werden und den Ferienbetreuungen, für die eine Obergrenze je Teilnahmetag festgelegt ist.

Die durchgeführte Auswertung der Inanspruchnahme an Freizeiten und Klassenfahrten hat jedoch ergeben, dass diese zwischen 3 und 10 Tagen dauern und die damit verbundenen Kosten entsprechend der Dauer der Maßnahme steigen, in der Maximalförderung dies aber keine Berücksichtigung findet. Für ein Kind, dass also 3 x 3 Tage wegfährt, würde damit maximal 3 x 154 € Zuschuss gewährt werden können, während bei einer durchgehenden 9-tägigen Abwesenheit nur 1 x 154 € Zuschuss ausgezahlt würde.

Um dies zu bereinigen wird vorgeschlagen, die Förderhöchstgrenze durchgehend auf Tagessätze in Höhe 28 € bei einer 70%igen Bezuschussung und 20 € bei einer 50%igen Bezuschussung umzustellen. Damit wird im Hinblick auf teure Maßnahmen eine Obergrenze fixiert. In der Ferienbetreuung wird sich diese Obergrenze nicht auswirken. Hier liegen die Kosten bei durchschnittlich 10 € täglich, womit der Zuschuss 7 € nicht überschreitet.

 

Die neuen Förderrichtlinien sind der Anlage zu entnehmen.

Der für die Umsetzung erforderliche finanzielle Aufwand ist in der Haushaltsplanung 2013 berücksichtigt.