Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.
einstimmig
Der Leistungsbereich umfasst die Beratung
nach § 2 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG) und Schwangerschaftskonfliktberatung
nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit §§ 5-7 des SchKG. Weitere
Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
(SFHÄndG) und Art. 18 Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG).
Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung werden vom
Gesetzgeber definiert und vorgegeben und
bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.
Aufgaben:
- Beratung bezüglich
Schwangerschaftsverlauf, Geburt und Stillen
- Beratung von Frauen, die aufgrund ihrer
körperlichen, seelischen oder sozialen Situation in einen
Schwangerschaftskonflikt geraten sind.
- Nachbetreuung von Frauen, die durch
einen Schwangerschaftsabbruch in eine Konfliktlage geraten sind.
- Ausführliche Information über
Vermittlung von Hilfen, die beim Austragen des Kindes in Betracht kommen
(wie z.B. finanzielle Hilfen, Mutter-Kind-Heim, Adoptionsvermittlung).
- Betreuung von Frauen, während der Schwangerschaft
und über die Geburt hinaus.
- Beratung im Zusammenhang mit
Pränataldiagnostik.
- Beratung zu Fragen und Problemen mit
Säuglingen und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr.
- Begleitung und Beratung von Frauen nach
Verlust des Kindes durch Abgang oder Totgeburt.
- Allgemeine Aufklärung für Ratsuchende
über Familienplanung bzw. Verhütungsmittel.
- Sexualpädagogische Arbeit mit
Jugendlichen in Schulklassen, Jugendgruppen und sonstigen Gruppen zu
Fragen über Freundschaft, Liebe, Sexualität, Verhütung und Alternativen
zum Schwangerschaftsabbruch.
- Gruppen- und Einzelarbeit mit
Schwangeren und Müttern
Aufgrund der
Erweiterung im Bundeskinderschutzgesetz sind jetzt auch die
Schwangerschaftsberatungsstellen verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung nach einem
vorgeschriebenen Verfahren tätig zu werden.
Die betroffenen
Kommunen, Kronach, Lichtenfels, Stadt- und Landkreis Coburg beteiligen sich
an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und
Sachkosten der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit einem Zuschuss
von 30 %.
Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen
Schwangerenberatungs-gesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten
Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.
Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der
zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält
die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die
daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden
Abschlagszahlungen verrechnet.
Für das Jahr 2013 wurde vom Träger ein Zuschuss von 26.300 Euro
veranschlagt. Das liegt 300 Euro über dem Ansatz aus 2012. In der
Haushaltsstelle 04620.7070 wurden diese Kosten im Haushalt berücksichtigt.