Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.

 

einstimmig


Der Leistungsbereich umfasst die Beratung nach § 2 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG) und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit §§ 5-7 des SchKG. Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG).

 

Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung werden vom Gesetzgeber  definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.

 

Aufgaben:

  1. Beratung bezüglich Schwangerschaftsverlauf, Geburt und Stillen
  2. Beratung von Frauen, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen oder sozialen Situation in einen Schwangerschaftskonflikt geraten sind.
  3. Nachbetreuung von Frauen, die durch einen Schwangerschaftsabbruch in eine Konfliktlage geraten sind.
  4. Ausführliche Information über Vermittlung von Hilfen, die beim Austragen des Kindes in Betracht kommen (wie z.B. finanzielle Hilfen, Mutter-Kind-Heim, Adoptionsvermittlung).
  5. Betreuung von Frauen, während der Schwangerschaft und über die Geburt hinaus.
  6. Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik.
  7. Beratung zu Fragen und Problemen mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr.
  8. Begleitung und Beratung von Frauen nach Verlust des Kindes durch Abgang oder Totgeburt.
  9. Allgemeine Aufklärung für Ratsuchende über Familienplanung bzw. Verhütungsmittel.
  10. Sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen in Schulklassen, Jugendgruppen und sonstigen Gruppen zu Fragen über Freundschaft, Liebe, Sexualität, Verhütung und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch.
  11. Gruppen- und Einzelarbeit mit Schwangeren und Müttern

 

Aufgrund der Erweiterung im Bundeskinderschutzgesetz sind jetzt auch die Schwangerschaftsberatungsstellen verpflichtet, bei  Anzeichen von Kindeswohlgefährdung nach einem vorgeschriebenen Verfahren tätig zu werden.

 

Die betroffenen Kommunen, Kronach, Lichtenfels, Stadt- und Landkreis Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %.

Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungs-gesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet. 

 

Für das Jahr 2013 wurde vom Träger ein Zuschuss von 26.300 Euro veranschlagt. Das liegt 300 Euro über dem Ansatz aus 2012. In der Haushaltsstelle 04620.7070 wurden diese Kosten im Haushalt berücksichtigt.