Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung  mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für 2013 abzuschließen.


Sachverhalt:

Die Zielgruppe dieser Maßnahme sind straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren. Sie werden von der Jugendrichterin in Form einer sogenannten Weisung nach § 10 JGG zur Teilnahme an den Sozialen Trainingsmaßnahmen verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe dies in ihrer Berichterstattung empfehlen.

Für den Jugendlichen und Heranwachsenden bedeutet es, dass er innerhalb des Weisungszeitraums von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils an Einzelgesprächen und der Sozialen Gruppenarbeit teilnehmen muss. Kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Ungehorsamsarrest von bis zu 4 Wochen Dauer. 

Das Jugendgericht hat die Möglichkeit entweder eine Sozialen Trainingskurs oder ein spezialisiertes Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) anzuweisen.  Der AAT-Kurs ist zeitintensiver und richtet sich an meist ältere Jugendliche, die mehrfach wegen Gewalttaten auffällig geworden sind.

 

Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bilden im SGB VIII die Vorgaben aus § 29 Soziale Gruppenarbeit und § 41 Hilfe für junge Volljährige.

 

Zuweisungskriterien sind dabei:

  • Kontakt- und Kommunikationsprobleme
  • Straffälliges Handeln in der Gruppe (Gruppenzwang)
  • Fehlendes Selbstwertgefühl
  • Aggressive und gewalttätige Verhaltensweisen
  • Fehlende Perspektiven (schulisch, beruflich und privat)
  • Gebrauch und Missbrauch von Alkohol und Drogen

 

Zwei Hauptziele gibt es bei der Durchführung der Kurse. Erstens soll sich der Jugendliche selbstkritisch mit der Straftat und den Folgen auseinandersetzen und zukünftig straffrei bleiben. Ein zweites Ziel ist die Stärkung und Förderung der Persönlichkeit und eigenen Identität, um Konflikte auf sozialverträgliche Weise ohne Gewaltanwendung lösen zu können.

 

Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe begleiten die Jugendlichen und Heranwachsende während der Weisungszeit. Es finden zu Beginn und zum Abschluss der Kurse Gespräche statt. 

 

Im Oktober 2012 fand nach mehrjähriger Pause ein Kooperationstreffen mit allen am Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen statt. Dabei wurde thematisiert, dass es aufgrund der in den letzten Jahren geringeren Fallzahlen schwieriger wurde, ein STM-Kurs zeitnah anzubieten. Im Frühjahr 2013 soll bei einem Folgetreffen dieses Thema wieder aufgenommen und  konzeptionelle Veränderungen diskutiert und entwickelt werden.

 

2011 wurden insgesamt 42 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis Coburg betreut. 32 (76 %) hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg.

 

Haushaltsstelle: 4660.7070