Der Fachbereich Jugend, Familie und
Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit
dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel
durch den Kreistag, für 2013 abzuschließen.
Sachverhalt:
Die Zielgruppe dieser Maßnahme sind straffällig gewordene Jugendliche
und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren. Sie werden von der
Jugendrichterin in Form einer sogenannten Weisung nach § 10 JGG zur Teilnahme
an den Sozialen Trainingsmaßnahmen verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass
die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe dies in ihrer Berichterstattung
empfehlen.
Für den Jugendlichen und Heranwachsenden bedeutet es, dass er innerhalb
des Weisungszeitraums von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils an
Einzelgesprächen und der Sozialen Gruppenarbeit teilnehmen muss. Kommt er dem
nicht nach, droht ihm ein Ungehorsamsarrest von bis zu 4 Wochen Dauer.
Das Jugendgericht hat die Möglichkeit entweder eine Sozialen
Trainingskurs oder ein spezialisiertes Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)
anzuweisen. Der AAT-Kurs ist
zeitintensiver und richtet sich an meist ältere Jugendliche, die mehrfach wegen
Gewalttaten auffällig geworden sind.
Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bilden im SGB VIII die
Vorgaben aus § 29 Soziale Gruppenarbeit und § 41 Hilfe für junge Volljährige.
Zuweisungskriterien sind dabei:
- Kontakt-
und Kommunikationsprobleme
- Straffälliges
Handeln in der Gruppe (Gruppenzwang)
- Fehlendes
Selbstwertgefühl
- Aggressive
und gewalttätige Verhaltensweisen
- Fehlende
Perspektiven (schulisch, beruflich und privat)
- Gebrauch
und Missbrauch von Alkohol und Drogen
Zwei
Hauptziele gibt es bei der Durchführung der Kurse. Erstens soll sich der
Jugendliche selbstkritisch mit der Straftat und den Folgen auseinandersetzen
und zukünftig straffrei bleiben. Ein zweites Ziel ist die Stärkung und
Förderung der Persönlichkeit und eigenen Identität, um Konflikte auf
sozialverträgliche Weise ohne Gewaltanwendung lösen zu können.
Die
Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe begleiten die Jugendlichen und
Heranwachsende während der Weisungszeit. Es finden zu Beginn und zum Abschluss
der Kurse Gespräche statt.
Im
Oktober 2012 fand nach mehrjähriger Pause ein Kooperationstreffen mit allen am
Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen statt. Dabei wurde
thematisiert, dass es aufgrund der in den letzten Jahren geringeren Fallzahlen
schwieriger wurde, ein STM-Kurs zeitnah anzubieten. Im Frühjahr 2013 soll bei
einem Folgetreffen dieses Thema wieder aufgenommen und konzeptionelle Veränderungen diskutiert und
entwickelt werden.
2011
wurden insgesamt 42 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis
Coburg betreut. 32 (76 %) hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg.
Haushaltsstelle: 4660.7070