Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der GeRi GmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2013 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. (§ 10 Abs. 1 JGG)

 

Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind die Weisungen im Rahmen der Erziehungsmaßregeln nicht abschließend, sondern nur beispielhaft aufgeführt.

 

  1. Weisungen befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
  2. bei einer Familie oder einem Heim wohnen,
  3. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen,
  4. Arbeitsleistungen zu erbringen,
  5. sich der Aufsicht und Betreuung einer bestimmten Person zu unterstellen (Betreuungshelfer, Betreuungsweisung),
  6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
  7. sich Bemühen einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich),
  8. den Verkehr mit bestimmten Personen und den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen,
  9. an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

 

Darüber hinaus kommt in Betracht, dem Jugendlichen eine heilerzieherische Behandlung, eine Entziehungskur oder weitere Erziehungsmaßregeln aufzuerlegen. § 9 I JGG sieht ferner die Anordnung vor, Hilfen zur Erziehung im Sinne des § 12 JGG anzunehmen.

 

Zur Beschlussfassung liegt eine Vereinbarung mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH (GeRI) vor, die sich ausschließlich auf die Vermittlung und Betreuung junger Menschen in Arbeitsleistungen bezieht.

 

Ziel der gemeinnützigen Arbeitsleistung ist, zukünftige Straffälligkeiten und somit Sanktionen wie Jugendarrest, Bewährungsstrafen oder Haft zu vermeiden und die drohende Abwärtsspirale zu stoppen.

 

Das Konzept von GeRi schafft durch die sorgfältige Auswahl der Einsatzstellen und die Art der Tätigkeit, Bedingungen um dieses Ziel zu erreichen. Des Weiteren sorgt der Träger  für eine zeitnahe Vermittlung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Jugendlichen. Dabei werden die Vorgaben und Wünsche der Einsatzstellen abgeglichen, um so möglichst passgenau zu vermitteln.

Während der Ableistung der Arbeitsstunden bietet die Koordinierungsstelle dem Jugendlichen bei Bedarf Begleitung, Unterstützung und Hilfestellung an. Eine weitere Aufgabe des Trägers ist es, die Ableistung der Arbeitsstunden mit den einzuhaltenden Fristen zu überwachen und das Jugendgericht darüber zu informieren. 

 

Im Jahr 2011 wurden in 228 Jugendgerichtsverfahren gemeinnützige Arbeitsleistungen zur Auflage gemacht. Lt. Träger liegen die Fallzahlen in 2012 in gleicher Höhe.

 

Mit dem Träger wurde vereinbart, das Budget in Höhe von 7.000 € auch für das Jahr 2013 beizubehalten. Ein entsprechender Ansatz wurde in der Haushaltsstelle 4660.7070, Unterkonto Arbeitsweisungen, im Haushalt berücksichtigt.