Der
Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2013
mit dem Kinderschutzbund Coburg e.V. abzuschließen, vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag.
Sachverhalt:
2011 waren ca. 148.000 minderjährige Kinder in Deutschland von Trennung
und Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Insbesondere sie brauchen während dieser Zeit Unterstützung und
Begleitung. In der Regel können die Eltern dies selbst leisten, indem sie
kindgerechte, konfliktarme und verbindliche Sorge- und Umgangsregelungen
treffen. Das ist für die betroffenen Kinder die beste Voraussetzung mit der
Trennungssituation umzugehen und dabei keinen „Schaden“ zu nehmen.
Daneben gibt es aber Eltern, die es nicht ohne fachliche Hilfe und
Begleitung schaffen, vernünftige und umsetzbare Vereinbarungen zu treffen.
Neben den persönlichen Auseinandersetzungen der Eltern im privaten Bereich,
kommt es häufig zu langwierigen und konfliktreichen, familiengerichtlichen Verfahren, unter denen die Kinder ganz
besonders leiden. Neben der Betreuung durch die Fachkräfte der Sozialen Dienste
und den Beratungsstellen braucht es ein Angebot für betroffene Kinder, das ihnen
bei der Bewältigung der schwierigen Lebenssituation hilft. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass diese Kinder in ihrer Gesundheit und Entwicklung
beeinträchtigt werden.
Für Kinder ist es hilfreich, nach einer
Trennung der Eltern ihre Erlebnisse und Gefühle zusammen mit anderen Kindern
aufzuarbeiten. Die vom Kinderschutzbund Coburg e.V. seit mehreren Jahren
angebotene Scheidungskindergruppe bietet den Kindern einen sicheren,
liebevollen Rahmen, in dem sie
Vertrauen fassen und sich öffnen können. Hier haben sie die Möglichkeit, ihre
Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken und sich gleichzeitig wohlzufühlen, zu
entspannen, Spaß zu haben und Freundschaften aufzubauen. In der Gruppe befinden
sie sich unter Kindern mit ähnlichen Erfahrungen und merken, dass sie mit
dieser Situation nicht alleine sind. Des Weiteren wird den Kindern
Hilfestellung gegeben, einen kreativen und konstruktiven Umgang mit der
veränderten Familiensituation zu entwickeln, ihr Selbstwertgefühl zu stärken
und zu einer gesunden Verarbeitung der Krise zu finden.
An 13 Nachmittagen findet in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes
für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahre dieses Gruppenangebot statt. Vor Beginn
erhalten die Mütter und Väter im Rahmen eines Elternabends notwendige
Informationen. Nach Abschluss gibt es die Möglichkeit für Eltern
Einzelgespräche mit den Fachkräften zu führen.
Der Kinderschutzbund führt die Scheidungskindergruppe seit 2005
jährlich einmal durch. Seit 2007 teilen sich die anfallenden Personal- und
Sachkosten der Kinderschutzbund, die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg zu
gleichen Teilen. Bis 2008 nahmen überwiegend Kinder aus dem Landkreis an den
Gruppen teil, seit 2009 sind es jeweils zur Hälfte Kinder aus der Stadt Coburg
und dem Landkreis Coburg.
Dieses Angebot soll auch in 2013 vorgehalten werden. Der Beginn der
nächsten Scheidungskindergruppe ist für November 2013 geplant.
Der Zuschuss des Landkreises Coburg bleibt bei 1127,00 €. Ein
entsprechender Betrag wurde im Haushalt 2013 in der Haushaltsstelle 4552.7600
„Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII“ eingestellt.